Erneute Probezeit bei BF17 bei bestehendem A1?
Angenommen ich mache mit 16 den A1 und damit fängt ja die 2 jährige Probezeit an.
Wenn ich dann mit 17 das begleitete Fahren anfange und die Prüfbescheinigung erhalte, habe ich dann nochmal eine neue Probezeit? Sprich fängt die Probezeit wieder von vorne an? Dies habe ich mal gelesen dass dem so wäre. Dies wäre die einzige Ausnahme wo man nochmal eine neue Probezeit bekommt (ohne Verlängerung / Aufbauseminar) natürlich.