Probezeit - Stellt es einen A-Verstoß dar,...?
... wenn man in einer Tempo 30 - Zone, in welcher gerade ein erhöhtes Verkehrsaufkommen herrscht, an einen Fußgängerüberweg heranfährt und dabei einen (von links) passierenden Fußgänger aufgrund einer eingeschränkten Sicht (andere Fahrzeuge im Gegenverkehr) übersieht und knapp an ihm vorbeifährt? Der Fußgänger selbst hat sich nicht vorher vergewissert, ob das Auto anhält.
Was will man da als Autofahrer machen, außer bremsbereit zu sein? Da muss es doch gesetzliche Abgrenzungen geben? Hat der Fußgänger da gar keine Schuld und könnte man gegen ein angeordnetes Aufbauseminar erfolgreich einen Einspruch erheben (falls als A-Verstoß gewertet)?
LG