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Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern rechts vor links (StVO)?

Hallo liebe Community,

ich bin gestern auf dieses Thema gestoßen und habe Diskussionen dazu verfolgt, in denen es viele verschiedene Meinungen gab. Dabei waren sich alle immer sehr sicher, richtig zu liegen, obwohl sie sich gegenseitig an vielen Stellen widersprochen haben. Deshalb möchte ich diese Frage(n) jetzt gerne einmal mit Sicherheit beantworten können, gerne auch mit Quellen wie Paragraphen und Gerichtsurteilen belegt. Alle Fragen beziehen sich auf Deutschland und den aktuellen rechtlichen Stand.

  1. Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern die StVO?
  2. Macht es dabei einen Unterschied, ob der Parkplatz bzw. das Parkhaus öffentlich bzw. privat ist? Gilt es automatisch als öffentliche Verkehrsfläche, wenn der Zugang unbeschränkt möglich ist?
  3. Macht es einen Unterschied, ob am Eingang ein Schild mit "Hier gilt die StVO" hängt?
  4. Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern rechts vor links?
  5. Macht es dabei einen Unterschied, ob die Struktur und die Markierungen einen Straßencharakter aufweisen?

Ich wäre sehr dankbar für alle fundierten Antworten, möglichst von Personen, die sich mit aktuellem Verkehrsrecht gut auskennen und vielleicht auch etwas Hintergrundwissen mitbringen können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Nimento

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Hat der Vorrang, wer als erstes im Hindernis ist?

Hier der Kommentar vom Nutzer:
Das das bei der Einsenderin bei 8:15 passiert, hätte ich Ihr, ohne die Szene zuende gesehen zu haben, sagen können. Wie war das bei kleinen Kindern nochmal? Wenn man den kleinen Finger gibt, nehmen die die ganze Hand... Nope. Einfach mittendrin stehen bleiben. Motor aus. Thermoskanne und nen Snikers demonstrativ hoch halten - "wenn´s mal wieder etwas länger dauert, bis die Verkehrsregeln verstanden sind..." Und nein, es gibt kein, wie in der Formel 1, wer zuerst im Hindernis ist. Es gibt in der Stvo nur ein "Wer vorang zu gewähren hat, darf den vorangigen Gegenverkehr weder Behindern (= zum verlangsamen nötigen) noch Gefährden (= zum Bremsen oder gar stoppen nötigen). Und, wenn ich in eine Straße einfahre, auf der durch Parkende Autos alles auf die Gegenspur verengt ist, muß ich mich halt vortasten. Mit Augen zu und durch, kann gut gehen - die chancen sind aber gut, daß es das eben nicht tut. Bei mir wäre er zurück. Ich bin da schmerzfrei. Je früher er/sie/es das kapiert, um so schneller kommt er voran - auch in anbetracht dessen, daß sich recht schnell hinter mir dann auch Fahrzeuge sammeln - was mir dann für Ihn/Sie/es so gar nicht leid tut... Egotrips DÜRFEN nicht auch noch mit Erfolg belohnt werden!

Hat er recht?

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Vorgehen bei Bewerbung Polizei Bayern?

Servus, ich stehe vor folgenden Dilemma:

Ich interessiere mich enorm für den Beruf des Polizisten, habe allerdings 2019 (mit 17) eine Jugendsünde begangen (BTM). Das wurde eingestellt. Habe nun mit meiner Einstellungsberaterin gesprochen, wie ich vorgehen kann, um einer Bewerbung möglichst große Erfolgschancen zu geben.

Laut ihr steht dieses Vergehen in keiner Datenbank mehr, da hat sie selbst nachgeschaut. Allerdings habe ich mich 2021 schonmal beworben, und diese Bewerbung wurde (eigentlich selbstverständlich) abgelehnt. Diese abgelehnte Bewerbung steht natürlich immer noch in deren System.

Mit der Einstellungsberaterin habe ich nun 3 Möglichkeiten entworfen, vorzugehen:

1.: Im Fragebogen ankreuzen, dass nie gegen mich ermittelt wurde (es ist ja nirgends mehr zu sehen), und hoffen, dass die Prüfer sich nicht wundern, wieso eine abgelehnte Bewerbung von 2021 vorhanden ist.

2.: Im Fragebogen ankreuzen, dass ermittelt wurde, aber eingestellt wurde, und eine gute Stellungnahme dazu abgeben.

3.: Jetzt um eine Löschung aller meiner persönlichen Daten bitten, sodass meine alte Bewerbung nicht mehr vorhanden ist, und in 1-2 Monaten dann die neue Bewerbung einreichen.

Eigentlich war "unser" Favorit die 3. Option, allerdings hab ich jetzt in der Datenschutzerklärung im Bewerbungsportal folgendes gefunden:

"Wir speichern Ihre Daten nur solange wir sie im aktuellen oder zukünftigen Bewerbungsverfahren benötigen würden. Verzichten Sie auf die Fortführung des Bewerbungsverfahrens, ohne dass von unserer Seite bereits zusätzliche entscheidungserhebliche Daten erfasst wurden, die sich auch auf potentiell zukünftige Bewerbungsverfahren auswirken könnten, werden Ihre Daten umgehend gelöscht. Wurden aber bereits Daten erhoben, die auch für ein erneutes Bewerbungsverfahren wichtig sein könnten, werden Ihre Daten aufbewahrt, solange aus rechtlichen Gründen (z.B. Altersgrenze) noch eine Bewerbungsmöglichkeit besteht."

So wie ich das lese heißt das, dass meine Bewerbungen garnicht gelöscht werden können, dann würde Option 3 das ja nur schlimmer machen...

Was würdet ihr mir hier empfehlen? Irgendwelche Ideen?

Danke schonmal!

Polizei, Bayern

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