Polizei – die besten Beiträge

Kann ich mein Bruder dafür anzeigen?

Er übt mir gegenüber Gewalt aus. Er tätigt Aussagen wie die Schwester muss tun was der ältere Bruder sagt, er zieht mich an den Haaren als wäre ich ein Hund an einer Leine in ein anderes Zimmer und lacht und sagt ich kann alles mit dir machen was ich will.

Er würgt mich, schlägt mich stark (meistens auf den Kopf) weil er sagt mein Gehirn muss aktiviert werden. Er quetscht mein Kopf zusammen. Ohne Grund während ich schlafe nimmt er mich von meinem Bett hoch sagt ich soll raus aus dem Bett als ob ich in einen anderen Bett liege, schleppt mich aufs Sofa schleift mich dabei gegen den Teppich Boden sagt Schlaf hier ich will Sport machen (macht dann Sport auf meinem Bett) ich hab geweint weil es macht einfach kein Sinn er schlägt mich bis zu dem Punkt wo ich in Socken aus dem Haus laufen musste, dann lässt er mich 20min vor der Haustür weinend lässt mich nicht rein weil ich weine.

Ich habe in letzter Zeit versucht ein paar Beweise zu sammeln es hat einiger Maßen geklappt ich weiß nicht ob die Beweise so gut sind:

1. ein Video wo ich ihn frage warum schlägst du mich warum würgst du mich warum lässt du mich vor der Haustür damit er antwortet wo man durch die Antworten merkt das es stimmt das er das getan hat.

2. ein Video wo man hört wie er sagt die Schwester muss tun was der ältere Bruder sagt.

3. ein Video wo ich sage bitte lass mich Inruhe und er mir nachgeht und das Video geht dann aus weil er mein Handy weg nimmt was man sieht.

4. Ein Video wo man sieht wie er aggressiv auf mich zu geht Video geht dann wieder aus weil er das Handy weg nimmt man sieht bisschen er will mich schlagen.

5. ein Video wo er mein Kopf zusammenquetscht und ich ganze Zeit schreie lass es und so.

6. ein Bild wo man sieht wie er mich bisschen würgt.

reicht das um ihn anzuzeigen?

Übrigens ich bin 16 und er ist 20

meine Eltern können nix gegen ihn machen er ist stark er geht ins Fitnessstudio.

er macht es schon seid dem ich 6 bin oder so habe dafür aber keine Beweise außer die Nachbarn die immer mein schreien gehört haben aber die haben das nicht als ,,ohh nein sie schreit und weint laut sie wird geschlagen“ wahrgenommen sondern als ,,sie hat eine Behinderung“

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War das richtig von der Polizei?

Ich habe Schwerbehinderung durch Epilepsie. Ich habe mich mit Hund auf Weg zum Kindergarten gemacht um meine Tochter abzuholen. Hab unerwartet einen Anfall bekommen und mein Hund muss mir dabei entlaufen sein. Normal wenn ich Hund zum abholen der Tochter mitgenommen habe, habe ich Hund kurz vorm Gang des Kindergartens angeleint damit er im Blick ist, bin in 2 Minuten immer zurück. Heute war anders und Hund ist mir beim Anfall anscheinend entlaufen. Auf der Straße beim Rückweg mit meiner Tochter kam direkt die Polizei mit meinem Hund auf mich zu und nahm mich ins Kreuzverhör als wenn ich Schwerverbrecher wäre und das vor meiner kleinen Tochter. 😡Dass sie gerufen wurden von Leuten und alle haben mich gesehen, das ich den Hund habe wegrennen lassen und ich dann sehr seltsam weggelaufen bin. Warum haben sie es gemacht, habe es erklärt mit der Krankheit aber wollten direkt einen Test machen. Ich habe aber gesagt dass ich täglich Tabletten wegen Epilepsie nehme, anscheinend kein Vertrauen und ich sie steckten mir so einen Stab in den Mund, hätte ich Test eigentlich machen müssen? Sie fragten auch was nehmen sie denn überhaupt? Sagte dann auch warum fragen sie das , habe dann meine Medikamente auch aufgelistet, aber mir war klar dass sie diese nicht kennen, kam mir auch wieder vor als wenn die nur testen wollten was für Drogen ich schlucken würde. Und musste immer wieder erzählen, dass alles nicht beabsichtigt war mit dem Hund aber eben nichts machen kann weil eben heute Krankheit ausbrach, l sagte auch finde es unangenehm dass ich hier lange vor meinem Kind hier so ins Kreuzverhör genommen werde wegen Krankheit, die Aussagen mir aber anscheinend nicht abgekauft wurde. Fragen mitm Test lief jetzt 10-15 Minuten. Habe dann auch gesagt, kann doch jetzt nichts machen, wenn sie mich mitnehmen wollen, nehmen sie mich doch mit ,auch wenn's total unpassend finde. Dann ließen die mich nach 15 Minuten gehen, ich fühlte mich wirklich wie unterdrückt und gedemütigt. Meint ihr ich sollte mich beschweren, dass die mich so ins Kreuzverhör genommen haben und nur wegen dieser Sache wegen meiner Krankheit und Ruf der Nachbarn die gar nicht wussten was mit mir ist?

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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
Bild zum Beitrag
Ich finde den Beschluss richtig, weil... 52%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 25%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 14%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 10%
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