Was soll ich nun machen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei dem oberen Bild kann ich nicht mal im Ansatz erkennen das der Radfahrer Vorfahrt/Wegerecht gehabt hätte. Da ist weder ein Zebrastreifen noch sehe ich da etwaige andere Schilder.

Wenn er da also einfach so ohne zu gucken über die Straße geradelt ist, wäre euer Zusammentreffen aus meiner Sicht klar seine Schuld. Etwas anderes würde mich wirklich wundern. Das es für dich als Fahranfängerin ein Schock war ist verständlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

lisa170407 
Beitragsersteller
 31.07.2025, 21:14

Ich danke Dir so sehr. Sollte ich jetzt trotzdem wegen den Schrammen zur Polizei?

AlterHaudegen75  31.07.2025, 21:31
@lisa170407

Du kannst natürlich zur Polizei und das Melden. Dann wäre die Sache zumindest durch eine Tagebuchnummer vermerkt.

Was aber den Schaden betrifft ist das unerheblich, da es ja keinen "Gegner" gibt. Etwas anderes wäre es gewesen wenn ihr sofort die Polizei geholt hättet.

Denn dann hätte der Radfahrer ja Angaben zu seiner Person machen müssen. Somit hättest du dann gewissermaßen einen Verursacher gehabt. So aber bleibst du jetzt darauf sitzen.

lisa170407 
Beitragsersteller
 31.07.2025, 21:34
@AlterHaudegen75

Hm okay. Naja zumindest lerne ich daraus, dass ich das nächste Mal direkt die Polizei informieren müsste

AlterHaudegen75  31.07.2025, 22:14
@lisa170407

Wenn ein Schaden entstanden ist wäre das auf jeden Fall besser. Sollte dir so etwas noch mal passieren sei eines kurz angemerkt.

Je nachdem was, wie und wann passiert ist, kann es bei geringem Schaden dazu kommen, dass die Polizei mit dem Hinweis das man die Personalien austauschen soll nicht kommt. Das ist zwar selten kommt aber vor.

In diesem Fall wäre dann zumindest der Anruf dokumentiert. Sollte es also blöderweise so kommen, müssen also die Personalien ausgetauscht und mit dem Smartphone ausreichend Bilder vom Fahrzeug samt Kennzeichen, den Schäden und der Unfallstelle gemacht werden. Dann wird das der Versicherung gemeldet.

Nur das du so etwas mal weißt. In der heutigen Sache versuche herunter zu kommen. So etwas kann einfach vor kommen. Ist natürlich nicht schön passiert aber leider. Fahre vernünftig und vorsichtig..

lisa170407 
Beitragsersteller
 31.07.2025, 22:25
@AlterHaudegen75

Ich danke Dir für die Tipps. Ja ich hätte ihn schon nach seinem Namen zumindest gefragt, wäre er nicht einfach mit seinem Rad wieder weggefahren. Und ich wusste absolut nicht in dem Moment was ich machen sollte. Ich weiß, was ich normalerweise machen sollte, aber in dem Moment hatte ich einen kompletten Blackout, dass ich es gar nicht mehr wusste.

AlterHaudegen75  01.08.2025, 11:17
@lisa170407

Kann ich verstehen. So blöd wie es sich jetzt vielleicht liest, du musst das abhaken und gut ist. Ändern kannst du nichts mehr.

DasOrakel  01.08.2025, 16:31
@lisa170407
Ich danke Dir so sehr.

Nicht zu viel danken. Du bist hier auf einer Laienseite :)

Von Experte KevinHP bestätigt

Ich sehe den Verstoß eindeutig beim Radfahrer (und ein Defizit bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde).

Es handelt sich weder um einen Fußgängerüberweg noch um eine Fußgänger- oder Radwegfurt. Die Stelle scheint auch mehr als fünf Meter von der Kreisfahrbahn entfernt zu sein, weshalb es sich nicht mehr um eine straßenbegleitenden Radweg handelt (falls es sich überhaupt um einen Radweg handelt).

Zudem verbietet die durchgezogene Linie einem Radfahrer , die Straße dort zu überqueren. Radfahrer müsten also absteigen und als "Fußgänger" die Straße überqueren, was ihnen jedoch keinerlei Vorrang vor dem Fahrverkehr gibt.

Sofern du nicht einverstanden damit warst, dass der Radfahrer sich entfernt, hat er eine "Unfallflucht" begangen, also eine Straftat.

Da ihr anscheinend keine Daten ausgetauscht habt und er kein Kennzeichen am Fahrrad hat, wird er wohl um die Strafe und die Begleichung deines Schadens herumkommen.

Du kannst natürlich Anzeige bei der Polizei erstatten, aber das wird vermutlich nichts bringen. Ansonsten bleibt dir nur das Wissen, im Recht zu sein, aber trotzdem auf dem Schaden sitzen zu bleiben.


KevinHP  01.08.2025, 09:03

Hab mal nachgesehen, es handelt sich tatsächlich um einen Radweg, der an dem Kreisverkehr über die Fahrbahn "geleitet" wird. Man hat keine andere Wahl, als diesen Weg zu nehmen. Sehr interessante Situation, zumal es nach meiner Meinung absolut unzureichend beschidlert ist.

Nebenbei: Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, dem Querverkehr das Überqueren der Fahrbahn zu erlauben, während den auf den Kreisverkehr zufahrenden Fahrzeugen gleichzeitig ein Fahrstreifenwechsel verboten wird?

lisa170407 
Beitragsersteller
 01.08.2025, 13:15
@KevinHP

Es ist keine Beschilderung vorhanden, dass dort ein Fußgängerüberweg oder sonstiges ist. Nichts. Es ist auch keine Beschilderung vorhanden, dass da ein Radweg ist

KevinHP  01.08.2025, 14:24
@lisa170407

Der Radweg ist dort beschildert, wo man auf ihn drauf fährt, aber nicht am Kreisverkehr. Das ist alles ziemlich doof gemacht.

Vorfahrt hatte der Radfahrer hier aber nicht in meinen Augen.

Wahrscheinlich nimmt der Radfahrer irrtümlich an, dass das ein straßenbegleitender Radweg sei.

Ein solches Konstrukt existiert tatsächlich, wenn auch eher selten. Der umlaufende Radweg zählt dann als Teil des Kreisverkehrs und der Radfahrer hätte die gleichen Rechte wie ein im Kreisel fahrendes Fahrzeug.

Dass das hier nicht der Fall ist, erkennt man daran, dass die typische Kreisverkehrsbeschilderung erst hinter dem kreuzenden Radweg steht und dieser augenscheinlich auch weiter als 5m vom Kreisel entfernt ist.

Selbst wenn ein Radweg straßenbegleitend ist, kann dennoch eine Wartepflicht für die Radfahrer angeordnet werden, Beispiel siehe Bild: http://www.rad-nr.de/wp-content/uploads/2011/12/ne_struemp_Radlos_montage-1024x501.jpg

Die Beschilderung ist in dem Beispiel vor dem kreuzenden Radweg, er ist eigentlich Teil des Kreisverkehrs und somit vorrangberechtigt, aber den Radfahrern wurden verkleinerte "Vorfahrt gewähren"-Schilder hingestellt, weil man bereits weiß, dass hier ohnehin fast niemand den Vorrang des Radverkehrs erkennen würde.


KevinHP  01.08.2025, 09:05
Ein solches Konstrukt existiert tatsächlich, wenn auch eher selten.

Findest du das wirklich sehr selten? Ich bin schon häufiger durch welche durchgefahren.

migebuff  01.08.2025, 12:43
@KevinHP

Ich behaupte ja auch nicht, dass es garkeine gibt. Bei mir in der Gegend hat der überwiegende Teil der Kreisvrkehre eine Wartepflicht für Radfahrer. Ausnahmen gibts, wenn überhaupt, nur innerorts. Da fällt mir zumindest einer ein, 75 Km entfernt.

Meiner Meinung nach ist die Schuldfrage gar nicht so klar. Gibt es ein Schild, das auch den Überweg hinweist? Es kann sein, dass trotz der möglichen Vorfahrt die Rücksichtspflicht greift.

Gut, dass der Radfahrer nicht verletzt ist. Die Schrammen kann man ggf. ausbessern.


KevinHP  01.08.2025, 09:07

Ohne Zeichen 293 kein Überweg. Der gilt außerdem nicht für Radfahrer.

lisa170407 
Beitragsersteller
 31.07.2025, 21:11

Gibt kein Schild, dass da ein Überweg ist

Hallo,

wenn du in den Kreisverkehr einfährst muss der Radfahrer warten.

Falls ein eingezeichneter Fußweg (Zebrastreifen) da ist,
muss der Radfahrer absteigen und schieben,
wenn er Vorrang haben will.

Das wusste er halt nicht.

Ich hätte ihn wahrscheinlich auch erwischt.

Und wenn es nur ein paar Schrammen am Auto sind,
ist das nicht so schlimm.
Hauptsache es hat keine körperliche Verletzung gegeben.

An die Schrammen am Auto gewöhnt man sich.
Das ist ganz normal wenn man Fahranfänger ist.

Alles gut.

Hansi