Was soll ich nun machen?
Heute hatte ich einen Zusammenstoß mit einem Fahrradfahrer weil er einfach über einen Fußgängerüberweg rüber gefahren ist ohne zu gucken. Er ist nicht abgestiegen. Es waren keine Zebrastreifen da. Ich hatte Vorfahrt. Ich war so im Schock und hatte gebremst aber hatte trotzdem das Vorderrad von ihm angefahren. Ich bin direkt ausgestiegen und ich hab gefragt ob er verletzt sei. Er hat zuerst behauptet dass er Vorfahrt hätte. Hat er aber nicht. Ich habe dann gefragt, ob wir die Polizei holen wollen und er meinte „Nein, bei mir ist nichts, wir müssen keine holen und ist weitergefahren“. Da habe ich noch nicht gemerkt, dass ich ein paar Schrammen vorne links habe, weil ich im Schock war.
Ich bin 18 und habe seit einem Monat meinen Führerschein. Ich war so unter Schock. Und habe jetzt erst nach 5 Stunden gemerkt, dass da Schrammen sind, weil ich die ganze Zeit am Heulen bin.
So sah es aus, nur das ich nach rechts abbiegen wollte und die ganze linke Spur war voll und alle standen. Er kam einfach zwischen zwei Autos vor gefahren.
Bitte sagt mir, was ich machen soll. Ich bin so fertig deswegen
7 Antworten
Bei dem oberen Bild kann ich nicht mal im Ansatz erkennen das der Radfahrer Vorfahrt/Wegerecht gehabt hätte. Da ist weder ein Zebrastreifen noch sehe ich da etwaige andere Schilder.
Wenn er da also einfach so ohne zu gucken über die Straße geradelt ist, wäre euer Zusammentreffen aus meiner Sicht klar seine Schuld. Etwas anderes würde mich wirklich wundern. Das es für dich als Fahranfängerin ein Schock war ist verständlich.
Du kannst natürlich zur Polizei und das Melden. Dann wäre die Sache zumindest durch eine Tagebuchnummer vermerkt.
Was aber den Schaden betrifft ist das unerheblich, da es ja keinen "Gegner" gibt. Etwas anderes wäre es gewesen wenn ihr sofort die Polizei geholt hättet.
Denn dann hätte der Radfahrer ja Angaben zu seiner Person machen müssen. Somit hättest du dann gewissermaßen einen Verursacher gehabt. So aber bleibst du jetzt darauf sitzen.
Hm okay. Naja zumindest lerne ich daraus, dass ich das nächste Mal direkt die Polizei informieren müsste
Wenn ein Schaden entstanden ist wäre das auf jeden Fall besser. Sollte dir so etwas noch mal passieren sei eines kurz angemerkt.
Je nachdem was, wie und wann passiert ist, kann es bei geringem Schaden dazu kommen, dass die Polizei mit dem Hinweis das man die Personalien austauschen soll nicht kommt. Das ist zwar selten kommt aber vor.
In diesem Fall wäre dann zumindest der Anruf dokumentiert. Sollte es also blöderweise so kommen, müssen also die Personalien ausgetauscht und mit dem Smartphone ausreichend Bilder vom Fahrzeug samt Kennzeichen, den Schäden und der Unfallstelle gemacht werden. Dann wird das der Versicherung gemeldet.
Nur das du so etwas mal weißt. In der heutigen Sache versuche herunter zu kommen. So etwas kann einfach vor kommen. Ist natürlich nicht schön passiert aber leider. Fahre vernünftig und vorsichtig..
Ich danke Dir für die Tipps. Ja ich hätte ihn schon nach seinem Namen zumindest gefragt, wäre er nicht einfach mit seinem Rad wieder weggefahren. Und ich wusste absolut nicht in dem Moment was ich machen sollte. Ich weiß, was ich normalerweise machen sollte, aber in dem Moment hatte ich einen kompletten Blackout, dass ich es gar nicht mehr wusste.
Kann ich verstehen. So blöd wie es sich jetzt vielleicht liest, du musst das abhaken und gut ist. Ändern kannst du nichts mehr.
Ich sehe den Verstoß eindeutig beim Radfahrer (und ein Defizit bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde).
Es handelt sich weder um einen Fußgängerüberweg noch um eine Fußgänger- oder Radwegfurt. Die Stelle scheint auch mehr als fünf Meter von der Kreisfahrbahn entfernt zu sein, weshalb es sich nicht mehr um eine straßenbegleitenden Radweg handelt (falls es sich überhaupt um einen Radweg handelt).
Zudem verbietet die durchgezogene Linie einem Radfahrer , die Straße dort zu überqueren. Radfahrer müsten also absteigen und als "Fußgänger" die Straße überqueren, was ihnen jedoch keinerlei Vorrang vor dem Fahrverkehr gibt.
Sofern du nicht einverstanden damit warst, dass der Radfahrer sich entfernt, hat er eine "Unfallflucht" begangen, also eine Straftat.
Da ihr anscheinend keine Daten ausgetauscht habt und er kein Kennzeichen am Fahrrad hat, wird er wohl um die Strafe und die Begleichung deines Schadens herumkommen.
Du kannst natürlich Anzeige bei der Polizei erstatten, aber das wird vermutlich nichts bringen. Ansonsten bleibt dir nur das Wissen, im Recht zu sein, aber trotzdem auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
Hab mal nachgesehen, es handelt sich tatsächlich um einen Radweg, der an dem Kreisverkehr über die Fahrbahn "geleitet" wird. Man hat keine andere Wahl, als diesen Weg zu nehmen. Sehr interessante Situation, zumal es nach meiner Meinung absolut unzureichend beschidlert ist.
Nebenbei: Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, dem Querverkehr das Überqueren der Fahrbahn zu erlauben, während den auf den Kreisverkehr zufahrenden Fahrzeugen gleichzeitig ein Fahrstreifenwechsel verboten wird?
Es ist keine Beschilderung vorhanden, dass dort ein Fußgängerüberweg oder sonstiges ist. Nichts. Es ist auch keine Beschilderung vorhanden, dass da ein Radweg ist
Der Radweg ist dort beschildert, wo man auf ihn drauf fährt, aber nicht am Kreisverkehr. Das ist alles ziemlich doof gemacht.
Vorfahrt hatte der Radfahrer hier aber nicht in meinen Augen.
Wahrscheinlich nimmt der Radfahrer irrtümlich an, dass das ein straßenbegleitender Radweg sei.
Ein solches Konstrukt existiert tatsächlich, wenn auch eher selten. Der umlaufende Radweg zählt dann als Teil des Kreisverkehrs und der Radfahrer hätte die gleichen Rechte wie ein im Kreisel fahrendes Fahrzeug.
Dass das hier nicht der Fall ist, erkennt man daran, dass die typische Kreisverkehrsbeschilderung erst hinter dem kreuzenden Radweg steht und dieser augenscheinlich auch weiter als 5m vom Kreisel entfernt ist.
Selbst wenn ein Radweg straßenbegleitend ist, kann dennoch eine Wartepflicht für die Radfahrer angeordnet werden, Beispiel siehe Bild: http://www.rad-nr.de/wp-content/uploads/2011/12/ne_struemp_Radlos_montage-1024x501.jpg
Die Beschilderung ist in dem Beispiel vor dem kreuzenden Radweg, er ist eigentlich Teil des Kreisverkehrs und somit vorrangberechtigt, aber den Radfahrern wurden verkleinerte "Vorfahrt gewähren"-Schilder hingestellt, weil man bereits weiß, dass hier ohnehin fast niemand den Vorrang des Radverkehrs erkennen würde.
Ein solches Konstrukt existiert tatsächlich, wenn auch eher selten.
Findest du das wirklich sehr selten? Ich bin schon häufiger durch welche durchgefahren.
Meiner Meinung nach ist die Schuldfrage gar nicht so klar. Gibt es ein Schild, das auch den Überweg hinweist? Es kann sein, dass trotz der möglichen Vorfahrt die Rücksichtspflicht greift.
Gut, dass der Radfahrer nicht verletzt ist. Die Schrammen kann man ggf. ausbessern.
Hallo,
wenn du in den Kreisverkehr einfährst muss der Radfahrer warten.
Falls ein eingezeichneter Fußweg (Zebrastreifen) da ist,
muss der Radfahrer absteigen und schieben,
wenn er Vorrang haben will.
Das wusste er halt nicht.
Ich hätte ihn wahrscheinlich auch erwischt.
Und wenn es nur ein paar Schrammen am Auto sind,
ist das nicht so schlimm.
Hauptsache es hat keine körperliche Verletzung gegeben.
An die Schrammen am Auto gewöhnt man sich.
Das ist ganz normal wenn man Fahranfänger ist.
Alles gut.
Hansi
Ich danke Dir so sehr. Sollte ich jetzt trotzdem wegen den Schrammen zur Polizei?