Vorfahrtsregeln?
Hallo eine frage
Und zwar mir ist klar wenn ich abbiege lasse ich Fußgänger durch.
Wie sieht es an separaten Rechtsabbiegerspuren aus Bypass wird das auch glaube ich genannt.
Dieses separaten rechtsabbieger Spuren befinden sich an normalen Kreuzungen wo noch eine separate Spur zum rechtsabbiegen ist mit Vorfahrt gewähren Schild.
Wenn ich jetzt auf dieser Separaten Spur rechts abbiege und da ist eine Fußgängerampel ist mir klar dass ich Fußgänger durch lasse beim Zebrastreifen auch.
Was ist aber wenn da kein Zebrastreifen keine Fußgängerampel ist lasse ich den Fußgänger trotzdem durch oder nicht.
Und als Fußgänger habe ich auch ein Vorfahrt gewähren Schild seit wann haben Fußgänger Vorfahrt gewähren Schilder.
Ich lade mal ein Bild hoch damit Sie wissen was ich meine wenn ich sage Rechtsabbiegerspur.
Beim Abbiegen lasse ich Fußgänger immer durch so habe ich das gelernt ich biege hier ja eigentlich auch ab oder. Ich habe auch das Gefühl das Autofahrer teilweise selber nicht wissen wie die Regel hier ist.
Wenn ich aus dem Fitnessstudio komme muss ich immer da lang einige Autofahrer fahren immer weiter ohne auf Fußgänger zu achten und eine halten an und lassen vorbei.
Da ich die Tage wieder Motorroller fahren möchte und mir unsicher war dachte ich frag mal.Bin schon 3 Jahre nicht mehr gefahren habe ein bisschen was vergessen 🤔
Das ist die gleiche Situation nur aus anderen Perspektiven fotografiert.
Hätte das Auto anhalten müssen und mich erst über die Straße lassen müssen das Auto biegt doch eigentlich ab oder sehe ich das falsch
Das ist bei uns in Gelsenkirchen ganz oft so.
Wenn jetzt hier eine Fußgängerample wäre oder ein Zebrastreifen wäre es klar.
Der Autofahrer hat ein Vorfahrt gewähren Schild das verstehe ich jetzt ist aber auch ein Vorfahrt gewähren Schild für den Fußgänger.
Muss man auf separaten Rechtsabbieger Spuren Fußgänger in solchen Situationen durchlassen oder nicht auch wenn der Fußgänger jetzt kein Vorfahrt gewähren Schild hätte.
Diese Rechtsabbieger Spuren ohne Zebrastreifen sehe ich auch ganz oft ohne dass der Fußgänger ein Vorfahrt gewähren Schild hat.
Danke im voraus Gruß Manuel
1 Antwort
Die eigentliche Regelung steht in Paragraph 9 (3) StVO (Abbiegen): "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Praktisch wird das allerdings als Vorrang für die Fußgänger ausgelegt. Sie werden so wie Radfahrer in die Regel "Geradeausverkehr vor Abbiegeverkehr" einbezogen, obwohl das so nicht in der StVO steht.
Es ist eigentlich ein klassischer Paragraph-1- Fall. Abbiegende Fahrzeuge werden von Fußgängern schnell mal übersehen. Deshalb hält man eben an und lässt sie durch.