Vorfahrtsregeln?

2 Antworten

Die eigentliche Regelung steht in Paragraph 9 (3) StVO (Abbiegen): "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."

Praktisch wird das allerdings als Vorrang für die Fußgänger ausgelegt. Sie werden so wie Radfahrer in die Regel "Geradeausverkehr vor Abbiegeverkehr" einbezogen, obwohl das so nicht in der StVO steht.

Es ist eigentlich ein klassischer Paragraph-1- Fall. Abbiegende Fahrzeuge werden von Fußgängern schnell mal übersehen. Deshalb hält man eben an und lässt sie durch.

Schild UND abgesenkter Bordstein! Führerschein im Lotto gewonnen?!

Und wieso bitte sollte ein Fußgänger Vortritt haben?