Ist ein Rückkaufvertrag rechtsgültig?
Guten Tag,
Ich habe vor einigen Jahren ein junges, untrainiertes Pferd gekauft. Die Verkäuferin wollte sicherstellen, dass dieses nicht durch einen Weiterverkauf zum Wanderpokal würde und sie bestand auf die Aufnahme eines Rückkaufrechts in den Vertrag.
Nach dem Unterschreiben des Vertrages fiel uns dann auf, dass sie sich den Kaufpreis als Rückkaufpreis in den Vertrag geschrieben hatte, was zwar ärgerlich war, aber uns erstmal nicht weiter störte. Nun ist das Pferd jedoch voll trainiert, aber die Turnierambitionen meiner Schwester und unsere momentane finanzielle Lage erlauben es uns nicht das Pferd zu behalten oder zwei Pferde zu unterhalten, daher würden wir es gerne abgeben. Mittlerweile ist es jedoch wesentlich mehr wert als es das damals war und ihn zu dem Preis abzugeben, den wir damals für ein beinahe ungerittenes Pferd bezahlt haben, fühlt sich an wie ein Verscherbeln. Zudem sind wir, aufgrund einiger Erfahrungen, die wir während der letzten Jahre mit der Verkäuferin gemacht haben, dass sie unseren Claudius nicht selbst behalten, sondern teuer weiterverkaufen würde.
Daher meine Frage: Ist die Rückkaufklausel mit vorgegebenem Preis rechtsgültig oder kann diese auch ignoriert oder umgangen werden?
Vielen Dank schonmal für Antworten und liebe Grüße