Betriebskosten rückfordern?
Hallo ich habe von 2020 bis 2021 wo gewohnt und natürlich Miete gezahlt. Es kam 2021 zu einer Beendigung des Mietverhältnisses durch einer Mietaufhebungsvereinbarung im beiderseitigen Einverständnis. Bis heute habe ich keine Betriebskostenabrechnung. Der unangenehmen Dame hatte ich meine neue Adresse im Beisein von Zeugen mitgeteilt. Ich glaube sogar schriftlich, aber bin mir da ehrlich gesagt gar nicht mehr so sicher.
Wie auch immer. Soweit ich weiß ist für 2020 die Betriebskostenabrechnung am 31.12.2022 und für 2021 am 31.12.2023 fällig.
Ich beabsichtige jetzt nochmals eine schriftliche Mitteilung der Änderung der Daten als Einschreiben mit Rückschein.
Wie schaut das denn eigentlich rechtlich aus für mich als Mieter ? Anspruch auf die Betriebskostenabrechnungen 2020 / 2021 sollte ich dennoch haben oder ? Aber wenn das ganze verjährt ist, stimmt es dann, dass ich Kosten an sich nicht mehr zahlen muss ? Mir wurde nämlich von jemanden, der selbst viel vermietet erwähnt, dass ich dann die Beträge vollständig einklagen könnte. Kann bloß leider da Auslandsaufenthalt nicht fragen, aber die Zeit drängt.
Bitte keinen Verweis auf "nutze Anwalt, dies das". Bitte nur antworten, wenn ihr euch damit aus Erfahrung auskennt, am besten selbst also solche Dinge schonmal hattet.