Nebenkostenabrechnung – die besten Beiträge

Gaszähler dreht sich aber kein Verbrauch?

Hallo ich hoffe mir kann hier irgendwer weiterhelfen, ich bin etwas verzweifelt.

Ich habe vor kurzem meine Jahresrechnung vom Gas erhalten und war geschockt über den Verbrauch.

Ich wohne alleine auf ca. 70m² und habe über das ganze Jahr wenn es hoch kommt 1 Tag geheizt. Also ziemlich gefröstelt bzw mich an dicken Pullis bedient.

Das Warmwasser wird über das Gas erhitzt, welches hauptsächlich für das Duschen genutzt wird, kein Spülen oder sonst was.

Wenn es hoch kommt habe ich jeden 2 Tag geduscht und das um die ca. 5-8min im Schnitt bei ganz normaler Wassertemperatur.

Ich komme auf einen Verbrauch von 4400 kWh....

An sich nicht viel für 1 Person, aber wenn man bedenkt, dass quasi absolut nicht geheizt wurde, finde ich es wieder enorm hoch.

Laut Statistik liegt der durchschnittliche Jahresverbrauch von Gas durch Warmwassernutzung bei 1 Person bei gerade mal ca. 1000 kWh im Jahr.

Mir ist die letzen Tage dann aufgefallen, dass Gas verbraucht wird obwohl nichts angestellt ist oder benutzt wird.

Wenn ich morgens das Haus zur Arbeit verlasse und Abends wiederkomme, weicht der Zählerstand oft deutlich ab, meistens um die 0,300 m³.

Auf einen Tag gesehen sind es meistens 0,800 - 0,900m³.

Bei 365 Tagen kommt da schon ordentlich was zusammen ohne überhaupt etwas angestellt zu haben.

Ein Duschvorgang sind bei mir ca. 0,400 - 0,500m³.

Hat jemand einen Tipp was der Auslöser für sowas sein könnte ?

Könnte es auch sein, dass andere Dinge an meiner Gaszufuhr angeschlossen sind ?

Ich denke ein Leck wird es nicht sein, sonst müsste es kontinuierlich durchlaufen oder ?

Weil ab und zu stoppt der Zähler auch.

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Energie, Heizkosten, Stromanbieter, Heizung, Stromverbrauch, heizen, Energiekosten, Energieverbrauch, Gasheizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Stromzähler, Zählerstand, Gaspreis, Gasverbrauch, Warmwasser, Gastherme

Heizkostenabrechnung "verjährt"?

Hallo, ich habe gestern in meinem Briefkasten ein besonderes Weihnachtsgeschenk erhalten :

meine Nebenkostenabrechnung.

Im Anhang war meine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 1.05.21-30.04.22 angeheftet. Ich muss 500,00 Heizkosten bis Ende dieses Monats nachzahlen.

Ich habe im Internet recherchiert und mehrfach gelesen, dass dem Mieter spätestens 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum die Heizkostenabrechnung zugegangen sein muss, sonst ist dieser nicht verpflichtet eine evtl Nachzahlung tätigen zu müssen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist meine Heizkostenabrechnung am 30.04.23 also verjährt?

Irritieren tut mich, dass die Heizkostenabrechnung am 12.12.23 erstellt wurde, macht das die Verjährung nichtig?

Zudem ist die Sache etwas kompliziert. Mein ursprünglicher Vermieter ist am 29.9 dieses Jahres plötzlich verstorben. Ich lebe in dieser Wohnung schon sechs Jahre und habe nie eine Heizkostenabrechnung erhalten. Er ist mir entgegen gekommen, da ich sehr marode Fenster habe, ist meine Wohnung sehr kalt, es zieht überall. Er wollte sich nach und nach darum kümmern mir neue Fenster einzubauen, solange das nicht geschehen hat er mir wohl die Heizkosten erspart. Nun hat sein Bruder das Erbe eingetreten und schon läuft es ganz anders. Ich weiß nicht,wie ich mich verhalten soll, möchte keinen Ärger mit dem neuen Vermieter haben, das Entgegenkommen meines alten Vermieters ist nur mündlich besprochen worden. Der neue Vermieter hat mich "freundlich" darauf hingewiesen, dass die Heizkosten gestiegen sind , und ich das für die weiteren Abrechnungen mitbedenken soll, aber wenn ich noch weniger heize, muss ich mit meinen Kindern in Jacken Abends auf dem Sofa sitzen und in der Wohnung machen sich Feuchtigkeit und Schimmel breit.

Wäre für jede fachmännische Beratung sehr sehr dankbar.

Schöne Weihnachten an alle

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Nebenkostenabrechnung