Miete – die besten Beiträge

Wie viel Mietminderung bei monatelanger Feuchtigkeit + jetzt unzumutbare Bauarbeiten?

Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Einschätzung zur Höhe einer möglichen Mietminderung bekommen.

Wir wohnen zu dritt (meine Frau, unser Kleinkind und ich) in einer ca. 130 m² großen Wohnung. Bereits im Juli letzten Jahres haben wir kleine Feuchtigkeitsflecken im Flur neben dem Bad entdeckt. Wir haben das sofort dokumentiert (Fotos, Texte) und dem Vermieter gemeldet.

Daraufhin wurde relativ schnell jemand geschickt, der den Schaden begutachtete. Leider war die Ursache nicht klar erkennbar, da die Bereiche unter der Dusche und Wanne mit Bauschaum voll waren. Es wurde vermutet, dass durch undichte Fugen Wasser unter die Fliesen gelangt ist – also wurden die Fugen erneuert.

Im Oktober wurde der Fleck größer. Ein Klempner hat unter der Dusche ein Rohr ausgetauscht. Danach hieß es, „alles erledigt“, aber das stimmte leider nicht. Das Loch unter der Dusche war noch offen, die feuchte Stelle blieb. Erst einen Monat später, im November, bildeten sich dort Kristalle/Salzausblühungen. Wieder kam jemand, der aber kein weiteres Leck finden konnte. Ein Maler sollte die Stelle richten.

Im Dezember haben wir neue Feuchtigkeitsflecken gemeldet – diesmal an einer anderen Stelle. Nach einigem Hin und Her kam Ende Januar ein Leckorter, der bestätigte, dass Wände und Boden durchnässt sind. Erst Mitte Februar startete die Trocknungsfirma mit Messungen, nicht mit echter Trocknung. Anfang April wurden endlich Probebohrungen und weitere Messungen gemacht.

Mitte Mai kam ein Gutachter, da es offenbar Streit mit der Versicherung gab. Zusätzlich stellte sich heraus, dass die Wasserabsperrventile nicht funktionierten – diese wurden erst beim dritten Termin durch eine weitere Firma ersetzt.

Jetzt zu unserem aktuellen Problem:

Seit letzter Woche Montag (also Mitte Juli) läuft nun endlich die eigentliche Sanierung. Seitdem ist das Bad komplett unbenutzbar – Sanitäranlagen demontiert, Estrich und Fliesen raus, alles offen bis zum Estrich. Im Flur davor wurde eine Plastikschleuse installiert, um den Staub einzudämmen, da dort ebenfalls alles aufgerissen wurde.

Vor dem Kinderzimmer liegen Trümmer und scharfe Fliesenteile. Unser Kind kann das Zimmer nicht selbstständig betreten – zu gefährlich. Um ins Schlafzimmer zu gelangen, müssen wir durch zwei Plastikschleusen mit Reißverschluss, geduckt mit dem Kind auf dem Arm über den Trümmerhaufen. Im Flur steht ein Luftfiltergerät – relativ leise, aber im Schlafzimmer trotzdem hörbar.

Uns wurde gesagt, dass Ende dieser Woche Trocknungsgeräte aufgestellt werden sollen, die angeblich nur eine Woche laufen.

Unsere Fragen:

  • Können wir ab dem Start der Arbeiten (also letzte Woche) eine Mietminderung geltend machen?
  • Wenn ja, in welcher Höhe wäre das eurer Meinung nach angemessen?

Bisher war der Schaden ärgerlich, aber noch ohne massive Einschränkungen. Jetzt aber ist das Badezimmer unbenutzbar, der Flur ein Trümmerfeld, das Kinderzimmer praktisch unzugänglich, und wir müssen nachts über Baustellen zu den Schlafzimmern. Das alles mit einem kleinen Kind ist wirklich grenzwertig.

Ich danke euch für eure Einschätzung!

Viele Grüße

Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietminderung, Vermieter, Renovierung, Wasserschaden

Den eigentlichen Vermieter mitteilen?

Hallo,

ich habe seit Wochen folgendes Problem. Seit einer weile ist im den Wohnhaus in dem ich lebe ein „Hotel“ entstanden. Ich und mein Partner wohnen ganz oben. Die Wohnung in der wir leben ist verkauft wurden und wurde an uns weiter vermietet. Nun ja unter uns sind kleine Apartments die als „Self-Check in Hotel“ vermietet werden über einen langen Zeitraum, da dies auch ein Langzeit Hotel ist. Mein Problem ist halt, dass ich mich nicht mehr wirklich wohl fühle da andauernd fremde Personen hier sind. Zudem ist es immer sehr sehr laut. Wir haben uns schon mehrfach beschwert. Uns wurde gesagt wir sollen dann einen Brief schreiben und den abgeben. Ja ok, aber haben ja dann trotzdem die Schlaflose Nacht. Dies ist schon vermehrt aufgetreten. Wir arbeiten beide Vollzeit also brauchen wir den Schlaf. Dann sind in der Woche noch Baumaßnahmen, was ok ist. Jetzt fängt es aber schon am Wochenende um 7 Uhr an. Ich habe gegoogelt tatsächlich ist es rechtens jedenfalls Samstags aber es nervt trotzdem, dass wir an einem freien Samstag nicht zu Ruhe kommen.
das Gebäude gehört denen anscheinend außer die Wohnung in der wir leben.

ich glaube der Vermieter weiß selbst nichtmal was hier passiert, da wir einen Verwalter haben.
Den Verwalter ist es aber mehr oder weniger egal.

Das „Hotel“ wurde auch ohne unseres Wissens gemacht bzw. nicht mal richtig mitgeteilt, dass sowas entstehen soll.

was soll ich tun?

ist es alles rechtens ?

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Probleme mit vermieter dusche?

Die Duschekabine (kunststoff) hat ein grosses loch auf einer seite und der Vermieter verlangt das wir es komplett reparieren. Er besteht auf eine Firma. Ich kann ja Leute holen von der Familie die beim sanitär arbeiten und es fachgerecht machen. Die machen es mir ohne Kosten also privat. Wenn die duschkabine ordentlich da steht und ersetzt wurde, kann der vermieter doch nichts machen? Was ist wenn er weiterhin Probleme macht mit der duschkabine ? Und er meine Kaution nicht wieder gibt? Was sind meine Rechte. Er besteht auf firma. In meinem Mietvertrag steht das. Kennt sich jemand aus?

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

$ 10

Der Mieter trägt die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) an denjenigen Gegenständen, die dem

direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den

Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen soWie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden;

ferner - außer bei preisgebundenen Wohnungen - auch von Rollläden. Je Einzelfall darf der Betrag von 120,- EURO nicht

überschritten werden; pro Jahr sind die gesamten Kosten auf 6 % der Jahresmiete (Grundmiete/Nettomiete ohne

Nebenkosten) beschränkt.

Ziffer 1 gilt bel preisgebundenem Wohnraum nur, soweit die Kosten für Kleinreparaturen i in- der Kostenmiete als Instand-

haltungskosten nicht enthalten sind.

S 11

Schonheitsreparaturen durch den Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durch-

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führen zu assen, soweit und sobald sie durch seinen Mietgebrauch erforderlich sind.

2. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken, Streichen der Fußböden,

der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen.

Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind

die alten Tapeten zu entfernen.

Naturiasiertes Holzwerk darf nicht mit deckenden Farben überstrichen werden. Das Streichen von Kunststoffrahmen ist

nicht erlaubt.

Die Farbgebung muss zum Ende des Mietverhältnisses SO sein, dass sie üblichem Geschmacksempfinden entsprcht

also in neutralen, hellen, deckenden Farben oder Tapeten ausgeführt sein), sofern der Mieter die Farbgebung gegen-

uber dem Zustand bei Übergabe der Mietsache verändert hat.

Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurück zu geben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene

Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

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