Wie findet man eine Wohnung mit geringem Einkommen (Azubi)?

Hallo, ich mache momentan eine Ausbildung. Mein Einkommen liegt bei 1200€ Netto (1.000€ Gehalt + 200€ Kindergeld das vom Konto meiner Mutter jeden Monat auf meins übergeleitet wird)

Nun kann ich aber lediglich 1.000€ Einkommen nachweisen. Zusätzlich habe ich leider nicht das Glück in Ostdeutschland, dem Ruhrgebiet oder einer dörflichen Gegend in Niedersachsen zu wohnen, sondern im Rhein-Main Gebiet wo Wohnraum unbezahlbar ist. Ich beneide jeden außerhalb der teuren Metropolen, wohne aber schon immer hier und alle meine Freunde und Familie wohnen hier.

ich habe ein paar Wohnungen gesehen für 300-450 Euro warm, das sind meistens so 8-16 qm Wohnungen, was von der größe für mich vollkommen ok ist. Mir macht es auch nichts aus wenn das Badezimmer mit anderen geteilt werden muss. Eine WG zu bekommen ist sehr schwer, da meistens nur Studenten oder Frauen gesucht werden.

Mit meinem Einkommen habe ich anrecht auf Wohngeld, das Problem ist jedoch, dass ich es erst kriege sobald ich eine Wohnung habe. Aber die wohnung kriege ich nicht mit meinem geringen Einkommen, was soll ich also tun?

ich möchte so schnell wie möglich eine Wohnung bekommen, da ich es Zuhause nicht mehr aushalte. Ich wohne nicht bei meinen Eltern, sondern bei anderen verwandten. Ich bin 22 Jahre alt und möchte endlich mal meinen eigenen Wohnraum, da ich zuhause niemanden einladen kann, mich aber trotzdem um meinen eigenen Haushalt (kochen, putze, wäsche etc.) kümmern muss.

eine andere überlegung war es gewesen einen Kredit aufzunehmen und einfach die ganze Zeit in Airbnbs zu übernachten, aber ich weiß nicht ob ich so einen Kredit überhaupt kriegen würde.

Kredit, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Frankfurt, Mietwohnung, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Antrag, Hartz IV, Hessen, mieten, Wohngeld, Wohnungssuche, Rhein-Main Gebiet
Wohnungspflicht/Wohnungsrecht?

Ich war letztens in einer Großstadt und habe dort viele Obdachlose gesehen. Ich fand das erschütternt das ein reiches Land wie Deutschland seine Bürger nicht unterbringen kann und das Leute trotz Artikel 1 in sollchen Würdelosen Lebensumständen leben. Deswegen hab ich mir Gedanken gemacht und folgendes Gesetz ausgearbeitet:

Art 13a GG
(1) Jeder Deutsche hat das Recht auf einen Wohnsitz. Kein Deutscher darf ohne Wohsitz sein.
(2) Der Staat hat die Pflicht das in Abs 1 Satz 1 gegebene Recht und die in Absatz 1 Satz 2 gegebene Pflicht durch zu setzen. Näheres wird durch Bundesgesetze bestimmt.
(3) Niemand darf wegen des Fehlens eines Wohnsitzes bestraft werden.

Hier noch die Legaldefinitionen von Wohnsitz und Wohnung:

Abgabenordnung (AO)
§ 8 Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

_________________________________________

Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 20 Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Dazu will ich noch sagen, dass niemand durch das Gesetz wirklich gezwungen wird dort zu wohnen. Also falls jemand unbedingt den Lebenstraum hat in nem Zelt auf der Straßenkreuzung in Frankfurt zu wohnen kann er das auch tun er hat dann halt trotzdem irgendwo eine Wohnung mit Postadresse.

Find ich nicht gut. 48%
Find ich super. Sollte genau so in den Bundestag. 48%
Prinzipiell gut nur folgenden Teil würde ich ändern. 4%
Leben, Arbeit, Steuern, Wohnung, Miete, Berlin, Geld, Hamburg, Deutschland, Politik, Mieter, Frankfurt, Recht, Gesetz, Bundestag, FDP, Gesetzeslage, Hartz IV, obdachlos, Soziale Gerechtigkeit, SPD, Staat, AfD, Bürgergeld
Muss der Mieter festinstallierte Einrichtungen entfernen?

Hallo,

es geht um gewerbliche Mieträume. Der Vormieter hat den Laden 20 Jahre betrieben und feste Einrichtungen wie z.B. Tresen sowie Deckenbeleuchtung installiert. Bei der Übergabe habe ich diverses Inventar abgekauft. Unter anderem auch die Position "Ladeneinrichtung".

Nun habe ich nach paar Monaten festgestellt, dass der Betrieb nur Verlust einbringt und habe beschlossen das Mietverhältnis zu kündigen. Der Vermieter verlangt von mir nun, dass ich fest installierte Einrichtungen wie den Tresen sowie die Deckenbeleuchtung entferne. Der Vormieter will damit nichts zu tun haben, da er mir ja diese verkauft hat. Allerdings ist nirgendswo vereinbart, dass ich diese fest installierten Einrichtungen gekauft habe. Es steht nur "Ladeneinrichtung". Kein weiterer Text.

Die entfernung der Deckenbeleuchtung würde einen riesen Loch an der Decke hinterlassen. Genau so der Boden unter dem Tresen, der keine Fließen hat. Um den Tresen herum sind allerdings Fließen.

Meine Fragen lauten:

  1. Darf der Vermieter mich dazu zwingen den Tresen + Deckenbeleuchtung (fast die ganze Decke) zu entfernen? Ich habe doch diese nicht installiert.
  2. Darf der Vormieter sich einfach rausreden? Es ist nirgendswo definiert, was er mir verkauft hat. Es heißt nur "Ladeneinrichtung".
  3. Wer müsste für die Hässlichen Löcher, den Boden ohne Tresen sowie für den Hohlraum an der Decke haften, wenn ich Hand anpacken und der Forderung des Vermieters nachkommen und all diesen Kram von dem Vormieter entfernen würde?
Kündigung, Miete, Einrichtung, Mieter, Vermietung, Kaution, Vermieter, Renovierung, Mietvertrag, Wohnungsübergabe, Nachmieter, Mietrecht Kündigung

Meistgelesene Fragen zum Thema Miete