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Vermietete Räume: Überbelegung und Fehlnutzung?

Ein Mietvertrag wurde zwischen zwei Hauptmietern und dem Vermieter geschlossen.

Vereinbart wurde, dass die Nutzung des Mietobjekts für vier Personen vorgesehen ist und dass Änderung der Nutzung, Überlassung oder Untervermietung der Räume nur nach Zustimmung des Vermieters zulässig sind.

Inzwischen wohnen im Mietobjekt bis zu acht Personen, während vier Personen offiziell im Mietobjekt gemeldet sind.

Der Vermieter erfährt, dass er nicht berechtigt sei, Auskunft darüber zu bekommen, wer genau, wann, wie lange und wie oft die anderen Personen vier sich in den vermieteten Wohnräumen aufhalten. Der Grund dafür ist, dass es nahe Familienangehörige sind, für die ein berechtigtes Interesse bestehe, in den Mieträumen zu wohnen.

Unter die nahen Familienangehörigen können sich auch deren Freund/innen mischen, sodass eine Meldepflicht eines Teils der zusätzlichen Bewohner*innen besteht. Allerdings ist die Chance gering, in diesen unklaren Verhältnissen festzustellen ob und wenn ja wie lange und häufig familienferne Personen im Mietobjekt wohnen

Zwei Nebenwirkungen der Überbelegung und Fehlnutzungen sind, dass

a) ein kleines Gäste-WC mit Dachschräge als Bad nacheisbar von vier Personen genutzt wird. Eine Verstopfung des WCs wurde soeben (kosten-)aufwendig behoben. Ob die Mieter versichert sind bzw. die Rechnung in vierstelligem Bereich zahlen können, wird in den nächsten Tagen mit den Mietern geklärt.

b) ein Zelt auf der Terrasse dauerhaft aufgebaut wurde. Der Übergang zwischen dem Haus und dem Zelt bildet eine dauerhaft ausgerollte Markise, die zum Sonnenschutz und nicht als Regendach eingesetzt werden darf. Auch hier wird in den nächsten Tagen ein Gespräch mit den Mietern geführt.

Die Fragen des Vermieters sind:

Wie kann er geltend machen, dass ihm die Überlassung der Mieträume und -Gegenstände an die Mieter mit ihren Mitbewohner*innen- oder Untermieter*innen nicht zugemutet werden kann?

Könnte er dazu fordern, dass die Raumnutzer*innen, die sich über die vier Personen hinaus im Mietobjekt aufhalten, klar definiert werden und sie ihre Nutzungszeiten genau angeben?

Wann ist die Grenze erreicht, bei der die Fehlnutzung von Räumen und Gegenständen als solche anerkannt wird, mit der die Abnutzung des Mietobjekts unverhältnismäßig stark beschleunigt ist?

Es kann jetzt schon sein, dass die beiden Hauptmieter die bis heute eingetretenen Schäden im WC und an der Markise nicht ausgleichen können.

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Mietrecht kühlschrank?

Ich bin aus meiner Wohnung zu meinen Eltern zurückgezogen. Ich habe ein Übergabeprotokoll mit meiner Vermieterin durchgeführt , wo 2 kleine Mängel festgestellt wurden , die jedoch für diesen Fall irrelevant sind.

2 Tage später hatt mich die Vermieterin kontaktiert und hatt mir Fotos geschickt von der Innenseite des Kühlschranks , wo sich 3 Einrisse befanden .

Die Vermieterin hatt nun einen Kühlschrank für ca. 540€ + Montagekosten veranlasst wobei der Endbetrag bei ca.1080€ liegt .

Das Problem jedoch ist , das ich zu dem Zeitpunkt, als ich in der Wohnung gelebt habe noch keine Risse zu sehen waren.

Ab Dezember stand die Wohnung leer(2 monate) , angemeldet war ich auf die Wohnung jedoch bis Febrauar.

Nun stellt sich die Frage :

Würde es sich lohnen mit so etwas vor Gericht zu gehen und wie hoch sind die Chancen das ich die Kaution zurück bekomme (1220€) , oder wenigstens ein Teil davon , weil ich der Meinung bin das ich vorallem die Monatagekosten des neuen Kühlschranks nicht zu tragen habe .

Ein kleines Problem wäre , das eine Firma schon da war und gesagt hatt , das es ausgeschlossen ist , dass die Risse durch einen Monatage oder Qualitätsmangel entstanden sind. 

Wie ich ihnen jedoch bereits gesagt habe , hatt mir die Vermieterin auch keine Möglichkeit gegeben um den Mangel selbst zu beseitigen.

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Der aktuelle Vermieter in Mieterselbstauskunft?

Hallo,

Ich werde demnächst umziehen. Einer der Gründe ist, dass ich mit meinem Vermieter absolut nicht klar komme und einfach da weg will ohne Stress. Es gibt da viele persönliche Gründe, aber vorallem, weil er mir mitten im Winter (während ich eine lautstarke Bronchitis hatte, die er definitiv mitbekommen hat, weil er über mir lebt) die Heizung abgestellt hatte (ich hätte zu viel geheizt - es ist eine Kellerwohnung und es ist unglaublich schwer, die 25m² im Januar bei -10°C warm zu halten), ich meine Räume nie ganz privat habe (die Küche ist von dem Rest meiner Räume durch den Hausflur abgetrennt und es gibt keinen Schlüssel für die Küche) und er auch öfters belanglosen und teils demütigenden Smalltalk führen will (einmal stand ich nur im Bademantel in der Küche) und mich bei den Nachbarn schlecht gemacht hat. Die Wohnung war ein Schnapper, um schnell von meinen Eltern wegzukommen in meine Unistadt. Mittlerweile ist auch überall Schimmel durchgekommen (weil diese Wohnung so schlecht zu lüften wie sie zu heizen ist), den ich natürlich immer dokumentiert habe, aber ich reagiere auf Schimmel mit Hustenanfällen und lebe mittlerweile eigentlich nur noch bei meiner Freundin und komme nur zur Wohnung, um zu lüften, Wasser durch die Rohre laufen zu lassen etc, weil ich sonst nicht schlafen kann durch den Husten.

Nun möchten die meisten Vermieter eine Mieterselbstauskunft, wo man die Kontaktdaten des jetzigen Vermieters angeben soll. Ich möchte allerdings, dass mein jetziger Vermieter so wenig wie möglich erfährt darüber, wohin, warum und mit wem ich umziehe. Er ist einfach generell unangenehm und ich will keine Konfrontation.

Kann ich den neuen Vermietern sagen, dass sie bestimmte Dinge bei einer Kontaktaufnahme verschweigen sollen? Ich habe auch Angst, dass mein jetziger Vermieter ein schlechtes Bild über mich malt bezüglich Heizungsnutzung und den Schimmel, der schon da war, nachdem ich einen Monat erst die Wohnung hatte, aber den er natürlich auf mich schieben könnte etc. Kann ich bei der Mieterselbstauskunft schon sagen, dass er wahrscheinlich unproportional schlechte Dinge über mich aussagen würde, nur, damit ich keine andere Wohnung bekomme?

Nein, ich möchte nicht gegen meinen aktuellen Vermieter rechtlich vorgehen oder sonst was. Ich will einfach raus da, aber ich befürchte, er würde das verhindern wollen, weil er ja trotzdem Geld machen will.

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