Ist es rechtlich möglich eine Abiturklausur nachträglich durch eine unabhängige Lehrkraft prüfen zu lassen?
Anlass ist eine Leistungskurs-Klausur, die mit 3 Punkten bewertet wurde. Zuvor erzielte ich jedoch im Vorabitur 14 Punkte in diesem Fach und verfüge über ein umfangreiches Wissen in jenem. Folglich lässt sich mir nicht erklären, woher diese Note rührt. Deshalb möchte ich erfahren, ob es juristisch möglich ist dagegen vorzugehen und diese Klausur erneut korrigieren zu lassen bzw. die Verhältnismäßigkeit der Bewertung des Lehrers zu überprüfen. Es besteht Verdacht, dass willkürlich korrigiert wurde, da zu Unrecht die Urteilsfähigkeit und das Textverständnis einer Person infrage gestellt wurde, die keineswegs Schwierigkeiten beim Erschließen des Textes hatte, was sich sehr einfach(auch durch einen Laien) am Geschriebenen nachvollziehen lässt.
Ist euch ein Fall bekannt, bei dem eine solche Klage erfolgreich war?
Wie würdet Ihr vorgehen, wenn Ihr euch sicher wärt, dass mit der Bewertung etwas nicht(also überhaupt nicht) stimmt?
Herzlichen Dank bereits.