Legasthenie – die besten Beiträge

Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
Studium, Schule, Bewerbung, Job, Sprache, Ausbildung, Politik, Recht, Gesetz, legasthenie, Abitur, Arbeitsmarkt, Behinderung, Bewerbungsschreiben, Chancengleichheit, Diskriminierung, Gleichberechtigung, Grundgesetz, Jobsuche, Rechtschreibung, Universität, Urteil, Verfassung, Verfassungsrecht, Bundesverfassungsgericht, Studienplatz, Abiturzeugnis, Abschlusszeugnis, Rechtslage Deutschland, Meinung des Tages

Mein Mann bekommt ohne mich nichts auf die Reihe - wie soll ich das weiter schaffen?

Mein Mann ist 31 und hat noch keinen Job. Sein Studium (Lehramt) hat wegen diversen Verzögerungen (Wechsel vom Land, Studiengangwechsel, Prüfungen nicht bestanden, etc.) 10 Jahre gebraucht. Er hat es erst geschafft, als ich ihn gezwungen hab, mit mir jeden Schritt zu besprechen.

Jetzt ist er eigentlich am Ende seines Referendariats. Er hat alle Lehrproben bestanden und seine Kolloquien (eine im zweiten Anlauf) auch. Nur jetzt will ihn sein Schulleiter durchfallen lassen. Das würde bedeuten, nochmal ein halbes Jahr länger und nochmal alle Lehrproben.

Man muss dazu sagen, dass mein Mann sehr unorganisiert ist, eine sehr ausgeprägte Legasthenie hat (was schriftliches Kommunikation grundsätzlich zu einem Problem macht) und schnell verunsichert ist. Er hat auch Tendenzen zu Depressionen. Unterrichten macht ihm Spaß und er kommt eigentlich auch mit den Schülern gut aus aber die Prüfungen bereiten ihm Probleme. Ich habe ihm bei allen Prüfungen helfen müssen (mit ihm lernen, ihn abfragen, alles Schriftliche für ihn immer korrigieren). Er hat alles geschluckt, was die Schulleitung ihm an Auflagen gegeben hat. Wir haben eine Tochter (4) und hätten gern ein weiteres Kind. Eine Fehlgeburt habe ich schon hinter mir, während seines Prüfungszeitraums.

Sein Schulleiter ist festgefahren und sieht nur das negative (das ist das einzige, was er mitbekommt). Seine Mentoren waren noch nie eine Unterstützung.

Ich weiß nicht, wie ich das ganze nochmal schaffen soll. Ich weiß dass er noch so seine Schwächen hat, aber ich bin selbst Lehrerin und weiß, dass sich das mit der Zeit bessert. Ich würde heute nie mehr meinen Unterricht so machen wie damals im Referendariat.

Ich wünsche mir so sehr, dass wir Zeit als Familie haben können (seine Beziehung zu unserer Tochter leidet unter seinem Druck) und dass er endlich von sich sagen kann, dass er einen Abschluss hat. Unser Verhältnis leidet auch unter der Situation.

Kinder, Schule, Prüfung, Beziehung, legasthenie, Abschluss, nicht bestanden

Sind Legastheniker in der Lage eine Bewerbung oder Behördenbriefe zu schreiben?

Meine Mutter war wahrscheinlich minderintelligent. Sie konnte nicht gut lesen, nicht gut schreiben, nicht gut rechnen und hatte keine Allgemeinbildung. Sie verstand vom Intellekt nicht viel, war also immer auf dem Stand eines Kindes. In unserer Familie wurde das immer vertuscht, und ich musste mich, seit ich 10 Jahre alt war, immer um meine Mutter kümmern. Mit 12 musste ich mal statt zur Schule mit ihr mit dem Zug in eine andere Stadt fahren. Damals, 1986, ab es noch Fahrkartenschalter, also hat sie es geschafft 2 Fahrkarten zu kaufen. Ich musste das Gleis und den richtigen Zug suchen, weil sie das nicht konnte. In Augsburg angekommen, musste ich dann die richtige Trambahn finden und raussuchen, wo wir aussteigen müssen.
Mein Vater war meiner Meinung nach normal, aber er hatte eine sehr altmodische Einstellung (Heizung ist Luxus, Badeofen ist völlig normal, in Urlaub fliegen nur Reiche, eine Frau braucht weder Ausbildung noch Führerschein, das ist Spinnerei).
Da er gearbeitet hat, hatte ich immer die Verantwortung für die Mutter. Mein Vater hatte keinen Beruf gelernt, arbeitete zeitlebens in der Fabrik und hat irgendwann auch nichts mehr machen wollen und auch alles auf mich abgeschoben. Er konnte kein Formular ausfüllen mit seinem Namen, Telefonnummer, Adresse. Er hat dann zu mir gesagt "Du kannst doch nicht von einem Fabrikarbeiter erwarten, dass er ein Formular ausfüllen kann". Ein Handy hatten meine Eltern nie besessen, mein Vater kam damit gar nicht klar. Wollte es auch nicht lernen. Sie haben immer gesagt, was man nicht kann, kann man nicht (und kann man auch nicht lernen, das ist viel zu schwer).
Ich sollte kein eigenes Leben haben, da ich mich bis zu ihrem Tod um sie kümmern sollte. Ich bin mit 43 "ausgebrochen" aus dem Leben. Ich habe mein eigenes Leben eingefordert und bin 160 km weggezogen. Sie sind kurz darauf verstorben an Krankheiten. Seitdem lebe ich endlich frei.
Ich habe immer Angst einen Mann kennenzulernen oder zu bekommen, der auch so ist wie meine Eltern. Leider erwische ich auch manchmal jemanden, der Legastheniker ist, keinen Brief, keine Bewerbung zustande bringt.
Es macht mich wütend, wieder jemanden in mein Leben zu lassen, der "wie meine Eltern ist".
Wie ist das mit Legasthenikern? Wie "selbständig" sind die im Leben? Mit Bewerbung oder Formularen oder so?

Familie, legasthenie

Klassenwiederholung?

Hallo zusammen,

Meine 9jährige Tochter (4. Kind, alle sind Legastheniker, wobei die Buben mittlerweile alle den Quali sehr gut bestanden haben und der älteste sogar die Gesellenprüfung als Schreiner mit mittlerem Bildungsabschluss schaffte), besucht die 4. Klasse und hatte einen recht schwierigen Schulstart.

In der 1. Klasse hatten sie zuerst eine Lehrerin der ganz alten Schule, die neben Seiten herausreißen usw. auch die Hand ausgerutscht ist, unter anderem bei meiner Tochter. Gott sei Dank wurde sie dann unehrenhaft entlassen. Dann folgte gleich im ersten Jahr Corona und zu allem Überfluss wurde unsere Oma ein schwerer Pflegefall Grad V. Leider war eine Unterbringung im Heim aufgrund von Corona nicht möglich.

Auf die Bitte, unsere Tochter in der Kombiklasse 1/2 in der sie sowieso war die erste Klasse wiederholen zulassen wurde nicht eingegangen. Sie machte dann die zweite Klasse in der Parallelklasse mit mäßigem Erfolg. Legasthenie war zu diesem Zeitpunkt schon festgestellt und sie hat aufgrund dessen dementsprechende Erleichterungen, leider kam dann aber hinzu dass sie sich in Mathe extrem schwer tat. Eine Notenaussetzung in Mathe wurde beantragt und sie nach Förderplan unterrichtet.

In der 3. Klasse war unser Mädel dann wieder mit den Kindern aus der 1. Klasse zusammen. Nachdem wir katholisch sind und eine Erstkommunion in der dritten Klasse stattfindet haben wir es abgelehnt die dritte Klasse zu wiederholen.

Jetzt in der vierten Klasse möchten alle unbedingt, dass unsere kleine in eine Förderschule geht. In deutsch steht sie auf einer 3 in HSU auch und in allen anderen Fächern außer Mathe auf 1 oder 2.

Oma ist im August 2022 verstorben.

Wir möchten gerne dass sie die 4. Klasse wiederholt. Laut Aussage der Lehrer ist dies in Bayern nicht erlaubt.

Jetzt wurde eine Kindesgefährdungseinschätzung beim Jugendamt eingegeben.

Was sollen wir machen?

Carina hat seit Anfang der zweiten Klasse Legasthenie Training, das wir selbst bezahlen. Und wir unterstützen sie Zuhause so gut es irgendwie geht.

Schule, legasthenie, Grundschule, Versetzung, wiederholen

Legasthenie gerade im Jurastudium? Sind Rechtswissenschaften vereinbar mir Legasthenie?

Hallo Mein Name ist Ann-Kathrin.

Ich habe gerade erst mit meinem Jurastudium begonnen und ich habe Legasthenie.

Wie seht ihr dass, glaubt ihr mir wird es dennoch möglich sein dieses Studium zu meistern?

Ich interessiere mich sehr für Sprache (trotz der Störung) und habe gerade in den letzen Jahren meiner Schulzeit das Fach Deutsch für mich entdeckt. Sowohl das Schreiben einer Analyse als auch die Arbeit mit Texten im allgemeinen gefielen mir. Auch Fächer, wie Geschichte und Sozialkunde haben mir immer gelegen. Die Naturwissenschaften waren meine Lieblingsfächer. Physik lag mir genauso wie Mathe, Chemie und Informatik (für diese Fächer musste ich nahezu nichts lernen da sie für mich rein logisch gewesen sind).

Dennoch fiel es mir, besonders in der Oberstufe schwer, da mir keinerlei Nachteilsausgleich gewährt wurde. Fächer wie Musik, Religion, Geschichte, Sozialkunde/Erdkunde, Englisch und Deutsch (hier verstehe ich den Abzug für die mindere Orthografie) wurden für mich schlagartig schwerer.

Dies wirkte sich auch auf meine mentale Verfassung aus. Ich machte mir mehr Druck, denn vorher hatte ich mit Leichtigkeit meine 1 erzielt. Doch jetzt musste ich Inhaltlich 15(1+ oder 0,66) Punkte erzielen um am Schluss noch 13(1- oder 1,33) zu erhalten. (in all den oben genannten Fächern wurden mir 2 MSS-Punkte abgezogen)

Ich arbeite schon lange an meiner Legasthenie und diese hat sich inzwischen auch gebessert. Auch die Prüfungsangst die ich entwickelt hatte, habe ich soweit ich das bewerten kann überwunden oder zumindest gut im Griff.

Ich weis, dass ich es mir mit meinem Studium absolut nicht leicht mache, doch wie seht ihr das oder habt ihr Tipps für mich?

Studium, Angst, legasthenie, lrs, Jura, Jurastudium, Rechtswissenschaft, Nachteile, Legastheniker, Nachteilsausgleich, Rechtswissenschaften studieren

Meistgelesene Beiträge zum Thema Legasthenie