Kündigung – die besten Beiträge

Wie soll man diese Aussage werten?

Hi

folgende Meinung bitte dazu 🙈

Ich wollte letzte Woche kündigen da ich den Eindruck und auch schon gemerkt habe das ich nicht ins Team zu passe bzw. das ich nicht so wie ich bin akzeptiert werde bin ruhiger und verschlossener als der Rest des Teams und das ich den Eindruck habe das irgendwas nicht stimmt und das mich paar Kollegin nicht mögen weil ich übereifrig wäre und beliebt bei den Kunden bin wurde mir bereits zugetragen und ich bei meiner alten Arbeitsstelle deswegen gemobbt wurde und ich das nicht nochmal erleben möchte. Und naja bin zur Chefin gegangen und habe mein Eindruck und Befürchtungen geäußert sie war völlig überrascht darüber das ich kündigen will und wollte wissen warum und das sie der Meinung ist das ich sehr gut ins Team passe und das sie mich mag und meine Kunden mögen und angeblich auch meine Kollegen und meinte ich komme bei den Kunden gut an, das ich super wäre und sie mich super findet und auch wie ich arbeite das toll findet und meine Kollegen angeblich auch und das sie ehrlich gesagt nicht will das ich gehe und sie froh ist das ich da bin und dort arbeite und sie könnte mir auch 2 Tage frei geben zum nachdenken nicht das ich es dann bereue und das es schade wäre wenn ich gehen würde. Und sie meinte es würde ihr leid tun wenn sie mir heute den Eindruck vermittelt haben das etwas nicht stimmt. Und ob der dienstplan für mich passen würde wie sie mich einteilt. Seither ist noch freundlicher als zuvor und versucht nicht den Eindruck entstehen zu lassen das ich wieder auf den Gedanken kommen könnte so etwas zu denken.

wie würdet ihr die Reaktion bewerten meiner Chefin ? ich finde es übertrieben diese Loberei denke sie denkt wenn sie tolle Sachen sagt das ich dann bleibe oder meint ihr sie meint es wirklich so ?

danke euch schönen Abend noch

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[Österreich] Gelten Mündliche Vereinbarungen Über Einer Schriftlichen Im Nachhinein?

Es geht um Folgendes: Mein Therapeut, bei dem ich nur eine Stunde war, verlangte per Rechnung schriftlich 289 Euro von mir. Es war das erste Mal, dass wir uns sahen, ich habe ihn aufgesucht, aber er arbeitet mit der Kassa. Er hat mir am Ende einen schriftlichen Befund ausgestellt, den ich gebraucht habe, der mir aber leider nichts gebracht hat. Daraufhin schrieb ich ihm, dass ich einfach fragen wollte, ob ich aufgrund dessen eine niedrigere Summe zahlen kann, aber die volle zahle natürlich, wenn er nein sagt. Das ist alles schriftlich per WhatsApp festgehalten.

Er schrieb mir: "Ja, gib mir einfach 100 Euro, dann hat sich’s." Ich stimmte dem schriftlich zu und habe das auch so getan. Gilt das nicht als mündliche Vereinbarung, die über die schriftliche hinausgeht als neuer Vertrag mündlich? Jetzt sagt er mir sogar, dass die schriftlichen 289 schon ein Rabatt waren, wovon er mir vorher nichts sagte, und er eigentlich bei 520 Euro war, dass dies keine Sprechstunde, sondern für einen Befund war. Ich habe die 100 nach der mündlichen Vereinbarung schon überwiesen.

Zumindest nach § 914 ABGB berufen (Vertragsauslegung):

Verträge sind so auszulegen, wie es der übereinstimmende Wille der Parteien war.

§ 1380 ABGB – Vergleich:

„Ein Vergleich ist ein Vertrag, wodurch strittige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet.“

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Mietbeginn - Vermieter meldet sich plötzlich nicht mehr?

Hallo, eigentlich sollte mein Mietverhältnis morgen beginnen. Leider habe ich jedoch seit etwas über einer Woche keine Rückmeldung mehr vom Vermieter erhalten.

Den Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben und sowohl digital als auch im Original per Post an den Vermieter gesendet. Den digitalen Erhalt hat er noch bestätigt und angekündigt, mir ein von ihm unterschriebenes Originalexemplar zurückzusenden. Das war mein letzter Kontakt mit ihm vor gut einer Woche.

Seitdem habe ich mehrere E-Mails geschickt (u. a. mit dem Nachweis meiner Haftpflichtversicherung, einer Frage zum Stromzähler sowie einer Nachfrage, ob der Mietvertrag denn überhaupt angekommen oder eventuell per Post verloren gegangen ist), aber keine Antwort erhalten.

Ich habe nun folgende Fragen:

  1. Ohne Bestätigung, dass der Vermieter den Vertrag ebenfalls unterschrieben hat, ist der Mietvertrag doch noch nicht gültig - korrekt?
  2. Falls ich das unterschriebene Exemplar erst nach offiziellem Mietbeginn erhalte, wäre der Vertrag dann überhaupt noch wirksam?
  3. Reicht in diesem Fall ein digital unterschriebener Mietvertrag oder ist zwingend das Original in Papierform erforderlich?

Die erste Mietzahlung sowie die Kaution werde ich vorerst nicht überweisen (eigentlich bis morgen fällig), solange die Vertragslage unklar ist.

P.S.: Der Vermieter ist übrigens eine überregionale Hausverwaltung, also keine Privatperson.

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