Wenn ich einem Mieter kündigen will, muss ich dann nur dem Mieter, der im Mietvertrag steht, kündigen?
oder auch allen Personen, die eine Wohnungsgeberbestätigung von mir haben?
das gleiche Problem wie beim letzten Mal:
Mieter mit Mietvertrag: berufstätige Frau Ende 50
Wohnungsgeberbestätigung haben auch die beiden Töchter Anfang 20, beide arbeitslos, eine noch mit Kind und Hund
Meine Mieterin könnte ich sicher wegen Eigenbedarfs kündigen, sie würde sicherlich wieder eine Wohnung finden ... Wer würde aber an die Tochter vermieten??
Habe echt Angst, dass ich die nie mehr loswerden würde.
Darum die Frage: Haben die Töchter eine Recht auf die Wohnung?