Studium nach Ausbildung - Wann Arbeitgeber informieren?
Hallo :)
Ich mache derzeit eine Ausbildung (2.Lehrjahr) und Abends hole ich auf Wunsch meines Arbeitgebers das Abitur nach, da in dieser Branche gewöhnlich nur Abiturienten ausgebildet werden.
Meine Frage ist, wann muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren, dass ich mich für ein Studium nach der Ausbildung entschieden habe? Sicherlich "rechtzeitig", aber wie viele Wochen/Monate vorher muss das sein?
Ich habe bedenken, dass ich deswegen die restliche Zeit schlechter behandelt oder vernachlässigt werde, wenn ich nicht vorhabe in diesem Unternehmen zu bleiben.
4 Antworten
Rein rechtlich, läuft dein Ausbildungsverhältnis mit der letzten Prüfung aus. Du bist überhaupt nicht VERPFLICHTET, den AG über deine weiteren Pläne zu unterrichten.
Selbstverständlich sollte man das trotzdem tun, wenn man in diesem Betrieb eine weitere Perspektive haben will.
Also. Du musst deinen AG nicht darüber informieren.
Wenn ihr ein gutes und offenes Verhältnis pflegt, kannst du ihn aber informieren, um dir ggf. Türen für die Zukunft nicht zu verbauen.
Du könntest aber auch sagen, dass du studieren möchtest und fragen, ob du parallel im Unternehmen arbeiten darfst.
Es gibt ja neben dem normalen VZ-Studium auch ein duales Studiumsmodell und du könntest auch berufsbegleitend studieren. B und C haben den Vorteil, dass du beim Studieren arbeitest und Geld verdienst.
----------
Und je nachdem was du dir in deiner Zukunft so vorstellst, könntest du auch kfm. Fortbildungen bei der IHK absolvieren.
Deine Ausbildung endet automatisch mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und was Du danach machst, geht Deinen Ausbildungsbetrieb im Grunde genommen nichts an.
Also reicht es auch, wenn Du Deine Entscheidung dem Ausbildungsbetrieb erst dann mitteilst, wenn man Dir eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung anbietet.
Dies ist bei mir nun der Fall. Soll ich dem Arbeitgeber das nun sagen, damit für die Übergangszeit ein befristeter Vertrag aufgesetzt wird, oder soll ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gehen und dieses entsprechend rechtzeitig kündigen?
Du musst den Arbeitgeber darüber gar nicht informieren. Dein Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Prüfung und was du danach machst, geht ihn nichts an.
Leider bietet mein Betrieb keine dualen Studienplätze an, sonst würde ich gerne bleiben. Vielen Dank :)