Meine Wohnung wurde mir fristlos innerhalb der corona zeit gekündigt. Wer kann mir helfen?
Guten Tag, ich bin 19 Jahre jung und wohne seit Mitte Februar dieses Jahres alleine. Gegen Ende April bin ich arbeitslos geworden und habe mich direkt wieder auf die Suche nach arbeit begeben, was aber nicht so einfach war. Ich habe mich auch Arbeitslos gemeldet und arbeitssuchend. Jetzt im Juni habe ich wieder arbeit gefunden und komme von der Arbeit zurück und finde ein Kündigungsschreiben im Briefkasten das ich fristlos gekündigt werde wegen rückständiger Miete und meine Wohnung räumen soll. Was kann ich jetzt am besten machen? Ich habe auch so keine Verwandten die mich aufnehmen können wo ich auch meine Möbel abstellen kann und von wo ich zur Arbeit komme. Wenn ich meine wohnung verliere bin ich obdachlos und hab keine Arbeit mehr.... vielen Dank im vorraus für die Antworten und schönen Tag noch.
6 Antworten
Wie ist es denn zu Mietrückstand gekommen, wenn du dich rechtzeitig arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt hast? Und wie lange warst du im Mietrückstand?
Ich würde zunächst mal den Vermieter anrufen, mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen, genau erklären was passiert ist und auf Kulanz hoffen.
Die Kündigung wurde beeinflusst und ich darf die wohnung zum glück behalten.
Freut mich zu hören! Für die Zukunft genau solche Gespräche am besten immer gleich führen, auch Vermieter sind Menschen und wenn ansonsten im Mietverhältnis alles passt, findet man immer eine Einigung, die beide zufrieden stellt.
Alles Gute weiterhin.
Du schreibst doch, dass Du dich arbeitssuchend gemeldet hast. Wenn ich das richtig verstanden habe, hättest Du in dieser Zeit die Miete entweder selbst zahlen müssen, von dem Geld, das Du vom Arbeitsbekommen hast, oder es wurde vom Arbeitsamt direkt an den Vermieter überwiesen. Du hättest das Geld also gehabt. Ich kann den Vermieter verstehen, dass er so reagiert.
Du solltest dich mal mit denen in Verbindung setzen, anders geht es nicht.
Und warum hast Du Vogel-Strauss-Politik betrieben anstatt Dich mit Deinem Vermieter in Verbindung zu setzen?
Warum hast Du keinen Antrag auf Leistungen nach SGB II gestellt.
Sprich mit Deinem Vermieter und frage ob sich das noch gerade biegen lässt, da Du bedingt durch Corona arbeitlos geworden seist.
Hat sich alles zum glück hingezogen und ich darf die Wohnung behalten.
Prima .... aber bedenke bitte, so etwas lässt sich nur einmal heilen, möge es also i der Zukunft besser laufen. Viel Glück bei einem neuen Job.
Was hat Corona damit zu tun?
Wurde dir gekündigt weil der Betrieb wegen Corona schließen mußte?
Wenn ja hättest Du das dem Vermieter mitteilen müssen und Hilfen beantragen können.
Wenn nicht hilft nur den Rückstand umgehend komplett zahlen.
Hat sich alles zum glück hingezogen und ich darf die Wohnung behalten
Bis zum April hattest du noch Arbeit und hast dein Miete bezahlt .
Es kann also nur die Mai Miete fehlen , und nach meinem Kenntnisstand darf im Moment keine Kündigung ausgesprochen werden .
Hast du dich diesbezüglich mit deinem Vermieter in Verbindung gesetzt ?
Es hat sich alles geregelt und ich darf die wohnung behalten.
Du hast dich hoch arbeitslos gemeldet und hättest das Thema Mietzahlung gleich mit klären können. Und auch zu Mietgesellschaft hättest du gegen können ..., den ganzen Mai
und nach meinem Kenntnisstand darf im Moment keine Kündigung ausgesprochen werden .
Stimmt so nicht.
Falsch .... spätestens seit dem 4.Juni sind 2 Monatsmieten im Rückstand. Wenn man sich nicht kümmert kann man auch in "CoronaZeiten" gekündigt werden.
Nein noch nicht da es eine Mietgesellschaft ist die nur bis 14 Uhr heute offen hatte.
Die Kündigung wird das nicht beeinflussen.