Muss ich die Wohnung mit meinen Vater in 6 Tagen verlassen?

5 Antworten

Ohne Räumungstitel gibt es auch keine Zwangsräumung. Und ein Räumungstitel setzt eine wirksame Kündigung voraus, die euch ja erst jetzt zuging.

Also a) prüfen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist und

b) ob wirklich eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher angekündigt wurde oder eine "privat organisierte" Räumung. Gegen letztere könnt ihr euch wehren. Notfalls polizeilich.

Wenn gestern die fristlose Kündigung eingegangen ist, wie wurde sie zugestellt? Einwurfeinschreiben oder bezeugter Briefeinwurf? bei einem normalenBrief wäre der Vermieter nicht in der Lage den Zuggang bei euch nachzuweisen.

Ich vermute, dass der Vermieter euch eine Auszugsfrist bis 29.04.21 eingeräumt hat.

Ist die Kündigung berechtigt? Welche Gründe führt der Vermieter an?

Eine Zwangsräumung kann der Vermieter nicht verfügen. Das bliebe nach einem Räumunghsurteil des zuständigen Amtsgerichtes nur dem zuständigen Gerichtsvollzieher auf Antrag des Vermieters vorbehalten. Also von da droht keine Gefahr.

Wenn ihr wirklich einen offiziellen Termin für die Zwangsräumung habt gab es vorher eine ganze Menge an Schriftverkehr.

Sollte es wirklich der erste Schriftverkehr in der Richtung sein würde ich sofort damit zum Anwalt gehen und alles mögliche unternehmen um den Termin zumindest zu verschieben.

Eine Zwangsraeumung geht nur mit gerichtlichem Raeumungstitel. Dazu muss euch also vorher schon einiges an Schriftstuecken zugegangen sein. Eine gerichtliche Androhung der Zwangsraeumung kann also niemals gleichzeitig mit der (ersten) Kuendigung zugehen.

Kann es sein, dass da vorher schon einiges gelaufen ist und jetzt nur noch einmal eine Kopie der schon viel frueher zugegangenen Kuendigung beigelegt wurde?

Ganz so einfach kann man nen Mietvertrag nicht kündigen. Ein Vermieter muss den Mietvertrag offiziell kündigen, dafür muss er mindestens mit dem Vertragsunterzeichner (also dem "Besitzer" des zu Mietenden Objekts) direkt kommunizieren. Euch innerhalb von 6 Tagen vor die Tür setzen zu wollen ist rechtlich nicht durchsetzbar. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ihr das einfach anfechten könnt.

Ein paar Monate sollten euch noch bleiben, aber viel mehr wohl kaum

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung