Krankenkasse – die besten Beiträge

Beitragserhöhung 4,3% - Informationspflicht nicht eingehalten?

Hallo zusammen,

ich habe am 28.06.2025 ein Schreiben von meiner Krankenkasse erhalten, dass der Zusatzbeitrag zum 01.07.2025 auf 4,3 % erhöht wird. Das sind gerade mal 2 Tage Vorlaufzeit, um ggf. zu reagieren und z. B. zu kündigen oder zu wechseln... Ich weiß das ich diese 2 Monats bindefrist habe, auch trotz des "Sonderkündigungsrecht"... aber ich hätte... wenn die mich nur 1 Woche vorher informiert hätten, bereits im Juni über meine zukünftig neue Krankassen kündigen können und könnte somit zum 31.08.2025 wechsel....

Jetzt hatte ich natürlich nur 2 Tage Vorlaufzeit... also am Montag, 30.06 habe ich direkt zur BKK firmus gewechselt.. die Kündigt natürlich bei der IKK aber erst irgenwann Anfang Juli... sprich.. offiziell kann ich erst zum 30.09.2025 wechsel

Und das kostet mich mit meiner Gehaltsabrechnung nun über 30 € Netto!

Mir gehts hier grad eher ums Prinzip... ich meine in der "Informationspflicht nach § 175 Abs. 4 des SGB" steht das man mindestens 1 Monat VOR! der Erhöhung informieren muss...

Oder??

Meine Krankasse meinte nur daraufhin, dass eine Beitragserhöhung mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt werden muss, WO die Erhöhung stattfndet... also die Erhöhung findet zum 01.07.2025 statt... sie muss bis 31.07.2025 informieren... aber durch § 175 blabla 1 Monat vorher... also irgendwann Ende Juni... So begründen die das!?!?

Ist doch niemals Rechtens oder?

Kündigung, Vertrag, beitragserhoehung, IKK, Krankenkasse, Zusatzbeitrag, informationspflicht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Krankenkasse