Anspruch auf Krankengeld?
Hallo, ich arbeite seit ca. 2 Monaten Vollzeit und habe jetzt in 2 Wochen eine OP vor mir.
Mein Arbeitgeber kündigt mich zum 10.08 sodass er mir kein Krankengeld zahlen muss, da ich noch nicht so lang dabei bin.
Ich bin gesetzlich versichert, zahlt die Krankenkasse das Krankengeld oder habe ich „pech“ gehabt?
Unter welchen Vorraussetzungen zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Danke im voraus für die Antworten
4 Antworten
Sofort zum Jobcenter, damit Du auch krankenversichert bist. Wenn Du krank geschrieben bist, kannst Du auch keine Termine im Jobcenter wahrnehmen und auch nicht sanktioniert werden. Solltest Du wirklich 6 Wochen krank sein, dann greift das Krankengeld der Krankenkasse.
In diesem Fall zahlt deine Krankenkasse Krankengeld. Wichtig ist es vorher zu beantragen für die Krankenzeit und dir die Arbeitsunfähigkeit vom entsprechenden Arzt bestätigen zu lassen, durchgehend.
Zum Beispiel:
Betreff: Krankengeld nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses zum ....
Versichertennummer: ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie, dass mein Arbeitsverhältnis zum ... endet. Seit dem
... bin ich ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben. Die elektronische
Arbeitsunfähigkeitsmeldung liegt Ihnen laut Arztpraxis bereits vor.
Da meine Krankschreibung über das Ende meines Arbeitsverhältnisses hinaus andauert,
beantrage ich die Zahlung von Krankengeld ab dem ... .
Sollten Sie weitere Unterlagen wie die Kündigungsbestätigung oder meine letzte
Lohnabrechnung benötigen, reiche ich diese selbstverständlich gerne nach.
Ich bitte um Zusendung des Krankengeldantrags sowie um eine kurze Bestätigung des
Eingangs dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
1. Grundsätzliches zum Krankengeld
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und arbeitsunfähig (z. B. wegen einer OP), hast du grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, nachdem die Lohnfortzahlung endet – also nach 6 Wochen Krankheit. Allerdings gibt es auch Sonderfälle, z. B. wenn dein Arbeitsverhältnis endet.
2. Kündigung vor der OP – was bedeutet das?
Dein Arbeitgeber kündigt zum 10.08. und du wirst ab ca. Mitte August krankgeschrieben.
Der Arbeitgeber muss nur dann Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten, wenn du vor der Erkrankung mindestens 4 Wochen dort gearbeitet hast.
Das trifft bei dir zu, da du seit ca. 2 Monaten dort bist.
Wenn du noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben wirst, springt nach Ende der Lohnfortzahlung die gesetzliche Krankenkasse ein
3. Anspruch auf Krankengeld nach Kündigung
Wenn du vor dem letzten Arbeitstag (z. B. vor dem 10.08.) krankgeschrieben wirst, und die Krankschreibung nahtlos weiterläuft (ohne Unterbrechung) nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses,
dann hast du weiter Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse, auch nach der Kündigung.
Wichtig:
Die Krankschreibung muss spätestens am letzten Arbeitstag vorliegen.
Du musst dich rechtzeitig arbeitsunfähig melden und das Attest einreichen.
4. Wie viel Krankengeld bekomme ich?
Krankengeld beträgt etwa 70 % des Bruttoeinkommens, maximal aber 90 % des Nettoeinkommens.
Es wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt (die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber, falls das Arbeitsverhältnis noch besteht).
5. Was tun, wenn du nach dem 10.08. krank wirst?
Wenn du erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses krank wirst, hast du nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn du:
arbeitslos gemeldet bist (ALG I-Empfänger), und
dann krank wirst.
Wenn du weder arbeitest noch Arbeitslosengeld bekommst und nicht krankgeschrieben warst, während du noch angestellt warst, bekommst du kein Krankengeld.
Wenn du spätestens am 09. oder 10.08. krankgeschrieben wirst, und die AU lückenlos weiterläuft,
➡ hast du Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse, auch nach der Kündigung.
Lg Sky 🥰
Recherche!
Ja hast du, und wenn du mal nicht weiter weißt dann bei der Krankenkasse anrufen, die helfen dir weiter.
Alles Gute dir.
Lg Sky 🥰
Krankengeld wird nicht vom Arbeitgeber bezahlt sondern immer von der Krankenkasse.
Wenn du gekündigt wirst, läuft das Krankengeld mWn erstmal weiter, sofern die AU weiter gültig ist.
Anschließend hast du unter Umständen Anspruch auf ALG1.
Vielen lieben Dank Sky für deine ausführliche Erklärung, das hat mir sehr weiter geholfen 🥰
Also um ganz sicher zu gehen:
Ich muss mich vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses „krank“ schreiben lassen und die muss dann so lange ununterbrochen weiter laufen bis ich meine AU Bescheinigung von der OP am 12.08 habe und dann kriege ich weiterhin Lohnfortzahlung und Krankengeld?
Sorry falls ich es falsch verstanden habe aber bin da noch sehr neu in dem Gebiet.