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Frist setzen oder Verkauf stornieren?

Hey

Wie man dem Titel entnehmen kann bin ich ziemlich unschlüssig.

Und zwar folgendes:

Ich habe am 1.01. 22 eine Anzeige von eBay für eine Käuferin reserviert. Erst hat sie den Preis krass runter gehandelt. War für mich noch okay. Habe meinen Standpunkt festgelegt und es war gegessen. Sie wollte es natürlich trotzdem gerne haben. Gut haben ich ihr meine Nummer gegeben weil sie Bilder von dem Objekt haben wollte. Bis sie mich angeschrieben hat hat es auch wieder 1½ Tage gedauert. Ab da geht es aber erst richtig los. Ich möchte meinen Gegenstand Natürlich auch loswerden. Deswegen habe ich ihr auch gesagt dass sie sich bitte melden soll. Nach mehreren hin und her hieß es auf einmal sie kann nicht überweisen weil ihre Bank Probleme macht, aber für PayPal ist sie offen. Dachte ich mir gut okay dann paypal. Jetzt habe ich wieder knapp 1 Woche nichts mehr von ihr gehört. Auf Nachrichten antwortet sie nur wenn ich mehr schreibe. Dann aber auch nur sowas wie ,,ja ich will es noch aber bin im Moment beschäftigt". Ich verliere die Geduld. Seit zwei Wochen renne ich hinterher bekomme keine gescheiten Nachrichten etc.

Jetzt bin ich zum Entschluss gekommen ihr eine Frist bis Dienstag zu setzen,weil ich echt nicht mehr länger warten will(wie gesagt seit zwei Wochen warte ich). Ist das gerecht von mir? Ich habe sie gestern nochmal angeschrieben aber geantwortet oder gelesen hat sie es Natürlich nicht (online war sie).

Ist es mein Recht als Verkäufer ihr jetzt eine Frist zu setzen? Oder muss ich ihr eine längere Frist setzen? Kann ich den Verkauf auch einfach jetzt stornieren indem ich ihr schreiben ,,ich möchte es nicht mehr an sie verkaufen". Weil sie zeigt keine Interesse usw. Aber sagt sie will es haben.

Ich habe ihr auch damals geschrieben, wenn es ihr im Moment familiär nicht gut geht, ich dafür Verständnis haben werde und auch mehr Geduld aufbringen werde. Aber nichts der gleichen kam. Immer nur dasselbe.

Wäre nett wenn jemand antwortet (sorry für den langen Text)

MFG

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Ebay Kleinanzeigen wann ist man gewerblich tätig?

Ich habe im Internet geguckt und folgende Punkte sind anscheinend ausschlaggebend:

- Wenn man die Absicht hat Gewinn zu erzielen. Ob es nun klappt oder nicht.

- Wenn man regelmäßig verkauft

- Wenn man mehrere ähnliche Artikel anbietet

- Wenn man überwiegend Neuware verkauft

Jetzt finde ich das etwas verwirrend. Man kann ja auch mal Artikel gekauft haben zur eigen Verwendung OHNE die Absicht später teurer weiterverkaufen. Wenn diese Artikel dann im Wert steigen und man es teurer als einst gekauft abgibt hat man Gewinn gemacht. Aber ist das gewerbliche Handeln? Wie oft bis es gewerblich ist?

Jetzt die Regelmäßigkeit. Das kann ja alles bedeuten. Einmal die Woche, einmal am Tag, einmal in Monat. Was ist dann gewerblich. Ist es dann plötzlich egal ob es mit Gewinnabsicht betrieben wird, wenn nicht regelmäßig? Oder kann man ohne Gewinnabsicht gewerblich handeln wenn es regelmäßig ist?

Wie ist das mit den ähnlichen Artikeln? Wenn man jetzt z. B. Seine Sammlung Murmeln verkaufen will und mehrere einzeln verlaufen will? Ohne Gewinnabsicht.

Was ist denn da ausschlaggebend? Reicht es wenn einer dieser Punkte zutrifft, dass ein Gewerbe vorliegt oder muss Gewinnerzielungsabsicht und planmäßige, regelmäßige Tätigkeit immer zutreffen?

Weil wenn jeder einzelne Punkt alleine ein Gewerbe ausmachen kann, dann hat ja beinahe jeder Ebay Kleinanzeigen Nutzer heimlich ein Gewerbe. Weil viele ähnliche Artikel in Mengen anbieten und viele "regelmäßig" verkaufen.

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