Ich werde bedroht? Ebaykleinanzeigen?

7 Antworten

Naja du kannst halt nur weiter versuchen mit dhl zu kommunizieren und abzuwarten. Er hat vermutlich verständlicherweise Angst um sein Geld. Schreib ihm dass du ihn blockierst, wenn er nicht vernünftig mit dir umgeht. Zum Anwalt zu gehen ist natürlich sein recht. Sollte er dich belästigen kannst du ja auch bei der Polizei den Vorfall schildern ggf.


Stern775 
Fragesteller
 25.12.2021, 04:30

Das hab ich alles schon gemacht, dann kommt er mit sms an usw... das ist ja unglaublich!

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LadyNoob  25.12.2021, 04:32
@Stern775

Dann musst du die ganze Nummer sperren. Dafür gibt es auch apps falls dein Handy selber es nicht kann.

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Bleib cool. Ist jetzt nicht sehr toll was ich sage aber das wird dir vielleicht helfen. Vor langer Zeit hatte ein Kumpel Geldnot. Er stellte ein paar Artikel online und verkaufte diese, auch über Kleinanzeigen. Einmal allerdings hatte er verpeilt den Artikel loszuschicken. Er behauptete allerdings, dies getan zu haben. Er hat gewonnen, selbst den Rechtsstreit. Wir sprechen hier zwar nicht von 380€ sondern eher 30€ allerdings soll das zeigen, das du dir jetzt keinen Stress machen musst. Wenn du belegen kannst, das du dass Paket verschickt hast, ist das schonmal gut. Lass dich nicht bedrohen und werd nicht klein. Versuch sachlich und ehrlich die Situation zu schildern. Wenn er dagegen vorgehen will, soll ers tun. Am Ende muss er dir beweisen, das dus nicht verschickt hast. Wird schwierig.. Du hingegen hast immerhin einen Beleg mit Datum und Uhrzeit. Auch das Gewicht zeigt an das es sich um Schuhe handeln könnte. Habt ihr euch auf einen Versicherten Versand geeinigt? Ist das schriftlich belegbar das er das Paket versichert versendet haben will? Wenn ja könnte das allerdings problematischer werden.

Am ende möchte ich nochmal erwähnen, das ich mich von der Tat meines Kumpels distanzieren will. Ich wusste darüber erst im Nachhinein bescheid und finde das geht überhaupt nicht. Bevor ich jetzt in den Kommentaren gespalten werde😵‍💫


Stern775 
Fragesteller
 25.12.2021, 04:36

Ja ich hab den verlauf wo er sagte ach egal das wird schon ankommen auch wenn es päckchen ist! Er hat auch geschrieben , sie können doch nichts dafür das es nicht ankommt! Und später mit der Zeit ist er verrückt geworden! Wenn sein Anwalt brief kommt soll ich damit zur Polizei?

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Jerry3367  25.12.2021, 04:48
@Stern775

Die Frage ist für mich worauf ihr euch zuvor geeinigt hattet. Wenn er den Betrag übersendet hat ohne klar und deutlich zu erwähnen, das er die Schuhe versichert Versand haben möchte, bist du raus. Er hatte genau so die Möglichkeit, die Schuhe abzuholen oder frühzeitig einen versicherten Versand, gegebenenfalls für einen Aufpreis zu veranlassen. Hat er das nicht getan ist er freiwillig das Risiko eines Verlustes eingegangen. Wenn das Paket als Päckchen schon verschickt wurde, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Ein „ich wollte eigentlich Versichert haben“ bringt ihm dann auch nichts mehr. Sollte ein Schreiben vom Anwalt kommen, direkt an deinen Anwalt wenden. Die Polizei wird da nichts machen können. Am besten sicherst du alles was du hast. Den Beleg, Kontakt zwischen dir und Dhl und auch die Chatverläufe zum Käufer. Vorsicht ist besser als Nachsicht daher immer schön alle Informationen sammeln. Wenn er hinterher aufgibt oder die Schuhe doch ankommen kann man die Sachen hinterher immer noch löschen ;-)

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Auf seine Drohungen hin musst du ihm unmissverständlich klarmachen, dass sofort Anzeige erstatten wirst, wenn er nicht sachlich bleibt.

Das Geld musst du nicht erstatten, da DHL die Schuhe hat. Damit hast du einen Nachweis, dass du sie versendet hast.

Im Übrigen kannst du erstmal abwarten ob DHL noch etwas sagt, oder ein Schreiben eines Anwalts des Käufers kommt. Bleib jedenfall gelassen.


Stern775 
Fragesteller
 25.12.2021, 04:38

Jaa Danke

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Beim Versendungskauf geht die Gefahr beim C2C-Geschäft (Privatverkauf) gemäß § 447 Abs. 1 BGB in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß frankiert, adressiert und verpackt an den jeweiligen Versanddienstleister übergibt. In diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer seine Leistungspflicht erfüllt und das Risiko, dass die Ware während des Transportes untergeht, beschädigt wird oder verloren geht, geht nunmehr auf den Käufer über. Wichtig ist hierbei zu berücksichtigen, dass dem Verkäufer der Nachweis der Übergabe des Paketes an den jeweiligen Versanddienstleister obliegt.

Kann der Verbleib des Paketes nicht herausgefunden werden, hat der Verkäufer dennoch erfüllt, obwohl der Käufer niemals die Ware erhalten hat.

Quelle:

https://www.hood.de/tips/990/wer-haftet-fuer-den-verlust-der-ware-beim-versand-.htm


Stern775 
Fragesteller
 25.12.2021, 04:57

Genau Danke

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Welche Versandart ist denn gewünscht worden vom Verkäufer? Wenn er ausdrücklich versicherten Versand gewünscht und bezahlt hat, oder du hast das so in der Kleinanzeige angegeben, und du hast den billigeren, nicht versicherten Versand verwendet, bist Du trotz § 447 BGB in einer schlechten Position.


Stern775 
Fragesteller
 25.12.2021, 08:46

Der ist nicht von mir gewünscht! Er wollte ein päckchen

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ZuumZuum  25.12.2021, 08:46
@Stern775

Ja, was denn für ein Päckchen, versichert oder nicht versichert?

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Stern775 
Fragesteller
 25.12.2021, 08:47
@ZuumZuum

päckchen ist immer unversichert infomiere dich

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Stern775 
Fragesteller
 25.12.2021, 08:48
@ZuumZuum

Paket ist versichert und päckchen ist unversichert sind zwei verschiedene Arten

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ZuumZuum  25.12.2021, 08:50
@Stern775

Ich weiss das, nur wissen Käufer und verkäufer wohl nicht den Unterschied zwischen Paket und Päckchen.

Man bekommt ja keine klare Auskunft, wie die Ware denn jetzt genau versendet wurde. Es wurde nur geantwortet er wollte ein Päckchen. Was nun genau verwendet wurde steht noch immer in den Sternen.
Wenn der Verkäufer in seiner Anzeige versicherten Versand angeklickt hat, dieses in der Anzeige so erscheint, und hat diesen aber nicht durchgeführt, ist er in der Haftung.

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