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KFZ-Versicherung wechseln. Gilt ein über die Teilkasko abgerechneter Steinschlag in der Frontscheibe (Smartrepair) als Vorschaden, der angegeben werden muss?

Ich würde gerne die KFZ-Versichung für mein KFZ wechseln.

Im Mai 2018 hatte ich einen Steinschlag in der Frontscheibe.
Dieser wurde bei CarGlass repariert (kein Austausch der Frontscheibe, nur Reparatur).
Die Teilkasko meiner derzeitigen Versicherung regulierte den Schaden anstandslos, ohne dass die Selbstbeteiligung aufgerufen wurde.

Nun würde ich gerne die Versicherung wechseln, da mein Versicherer den Versicherungsbeitrag deutlich erhöht hat, würde sich das lohnen.

Also habe ich ein Vergleichsportal genutzt, eine Versicherung gefunden, welche die gleichen Leistungen hat wie meine bisherige Versicherung, dabei aber deutlich günstiger ist. Beim Ausfüllen des Antrags tauchte die obligatorische Frage auf:

"Hatten Sie innerhalb der letzten 3 Jahre einen Versichungsschaden?"

Ich will keine Falschangabe machen, aber mein Arbeitskollege meinte, diese Smartschäden müsste ich gar nicht angeben, weil sie zu keiner Hochstufung führen und damit nicht als Schadensfall zählen, der anzugeben ist.
(Er sagte sogar ausdrücklich, ich sollte diesen Schaden nicht angeben, damit die neue Versicherung den Vertragsabschluss nicht wegen des Vorschadens verweigert).

Ein anderer Kollege hingegen sagte, die Auskunft sei falsch, ein Schaden sei ein Schaden und müsse in jedem Fall angegeben werden.

Beim googlen sagen auf diese Frage die Einen "so", die anderen "so" - danach war ich genauso schlau, wie vorher.

Meine Frage geht daher an diejenigen unter Euch, die es sicher wissen:

Ist mein Kreuz bei "Vorschaden in den letzten 3 Jahren" richtig gesetzt, oder darf ich dort "nein" ankreuzen, ohne etwas falsch zu machen?

Ich bedanke mich im Vorfeld für Eure Hilfe!

Auto, Autoversicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Teilkaskoversicherung, Auto und Motorrad

Autoversicherung hat Beitrag "falsch" berechnet, verlangt nun Nachzahlung?

Ich habe vor zwei Jahren meine Autoversicherung gewechselt, hatte SF M. Die neue Versicherung übernahm die SF und berechnete den Beitrag. Ich zahlte 2018 meine Beiträge und wurde Januar 2019 von SF M auf SF1 hoch gestuft. Mit der neuen SF wurde mir (logischerweise) eine neue Prämie berechnet, die deutlich günstiger ausfiel. Ich zahlte sie wie gewohnt bis Anfang Mai. Ich kündigte Anfang Mai (mit Besätitung meinr Versicherung) diese Versicherung, da ich mir ein neues Auto kaufte. Versichert bei der gleichen KFZ-Versicherung. Vor einem Monat kam dann eine Rechnung für das alte Auto. Man habe sich bei der Berechnung der Prämie für die SF 1 verrechnet und es wurde berichtigt. Laut E-Mail (Versicherung verfügt nicht über Telefon, ist alles online) würde mir durch die Neuberechnung keine weiteren Kosten entstehen. Ich las mir die Abrechnung durch und es wurden für Quartal 1 /19 und Quartal 2 /19 jeweils fast 50 Euro berechnet. Für das zweite Quartal noch ein Zusatzbeitrag von fast zehn Euro, warum auch immer. Da ich vor der Mitte des zweiten Quartals bereits gekündigt hatte erschließt es sich mir nicht, warum ich das zweite Quartal voll bezahlen muss. Die SF 1 ist durch die Nachberechnung 20 Euro teurer als zuvor die SF M. Ein Versicherer muss doch am Anfang des Jahres wissen, wie hoch die SF ist, damit der Kunde rechtzeitig informiert wird und ggf. bei einem zu hohen Beitrag die Versicherung wechselt. Oder sehe ich das falsch?

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