Welche Nachteile hat es, wenn man sich als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt nimmt?

18 Antworten

Die entscheidende Frage ist, wo ist der Unfall passiert? Wenn der Unfallort in Deutschanld war, dann gilt auch deutsches Recht.

Bei meiner Antwort gehe ich jetzt von deutschem Recht aus.

Das einschalten eines guten Fachanwaltes für Verkehrsrecht hat für dich als 100 % unschuldig Geschädigter nur Vorteile. Dadurch ist für dich sichergestellt, das du wirklich alle dir zustehenden Positionen deines Schadenersatzes bekommst.

Der Schaden wird über das Büro Grüne Karte abgwickelt, die polnische Versicherung benennt eine deutsche Versicherung die in ihrem Namen abwickelt. Wenn diese Versicherung dann unberechtigte Kürzungen vornimmt kann dein Anwalt direkt dagegen vorgehen.

Die Kosten gehören in Deutschland zum Schaden. Wenn du zu 100 % unschuldig bist, dann werden diese komplett von der gegnerischen Versicherung ünbernommen. Solltest du eine Mitschuld haben werden diese anteilig aufgeteilt, aber bei einer Mitschuld würdest du sowieso dringend einen Anwalt benötigen.

in Deutschland passiert.

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@Apfelmartin

Dann ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht, aber bitte nur ein guter Fachanwalt!

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@Apfelmartin

Wer jetzt noch ADAC Mitglied ist der hats besonders gut, da Anrufen, die nennen den richtigen Anwalt und fertig. Woher ich das weiss? Eigene Erfahrung.

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@Minijobopa

und genau zu diesem Anwalt würde ich aus eigener Erfahrung nicht gehen

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Als Geschädigter würde ich in jedem Fall einen Anwalt hinzu ziehen. Der rechnet dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Dann solltest du aber selbst gar keine Äußerungen zu diesem Vorfall abgeben sondern die GESAMTE Korrespondenz über den Anwalt erledigen.

Ja, genau so ist es. Dem geschädigten steht das gesetzlich verbriefte Recht zu, sich auf Kosten der gegenrischen Versicherung einen Anwalt zu nehmen, der seine Interessen vertritt. Nachteile für den Geschädigten hat das keine, aber jede menge Vorteile.

Inzwischen sind nämlich viele Versicherungen dazu übergegangen, Geschädigte, die glauben alles alleine regeln zu können, hemmungslos und systematisch über den Tisch zu ziehen, selbst wenn sie damit gegen Gesetze und Urteile verstoßen. Die warten nur darauf, dass der Geschädigte irgendeinen kleinen juristsichen Fehler macht, um damit Kürzungen oder Verzögerungen von Zahlungen zu begründen.Einige Versicherungen haben sogar schon externe Firmen engagiert, die nichts anderes zu tun haben, als die Akten nach solchen Fehlern zu durchsuchen, aus denen man dem Geschädigten einen Strick drehen kann. Wenn das nur in jedem fünften bis zehnten Fall klappt, haben sie schon einen Gewinn damit gemacht.

Insofern kann jedem Geschädigten nur dringendst dazu geraten werden, sich einen Anwalt für Verkehrsrecht zu nehmen, denn der lässt sich nicht aufs Glatteis führen, weiß auch, welche Forderungen er so alle stellen kann und erledigt zurdem den gesamten Schriftverkehr. Ein prinzipieller Fehler vieler Geschädigter liegt z.B. darin, gewisse Dinge per Telefon regeln zu wolllen, über die sie dann aber keinerlei Nachweis haben und die Versicherung später behaupten kann, den Anruf habe es gar nicht gegeben oder sei völlig anders verlaufen.

Grundsätzlich keine Nachteile, es ist sogar zu empfehlen einen Anwalt aufzusuchen.

Sofern du keinen Stümper von Anwalt aufgesucht hast. (Kann auch passieren)

Bei Unfälle mit Ausländern in Deutschland, (Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen) als Geschädigter unbedingt einen Anwalt aufsuchen, der erklärt dir alles. Eine Bekannte machte trotz Anwalt fast ein Jahr herum, bis der Schaden von der Inter Europe bezahlt wurde.

Er klärte mich auf, dass die Kosten für einen RA grundsätzlich von der Versicherung der Gegenseite(?) getragen werden.

Du kannst als Geschädigter alle dir entstehenden Kosten bei der Verursacher-Versicherung geltend machen.

Wenn die Schuldfrage aber noch zu klären ist, kann es sein, dass du diese Kosten eben nicht erstattet bekommst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung