Auf den Bildern ist ganz klar eine deutliche Beschädigung des Flankenschutzes zu erkennen. Diese Reifen halte ich nicht mehr für verkehrssicher und sollten auch bei einer HU beanstandet werden.

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Du kannst dein Kennzeichen behalten, solltest dir aber Gedanken machen dieses direkt bei der Abmeldung für die Neuzulassung reservieren zu lassen.

Ich fahre inzwischen auch das zweite Auto mit gleichem Kennzeichen, bei mir wurde es am gleichen Tag ab- und angemeldet.

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aufgrund der Vorschäden und des Alter meines Autos würde er gar nichts machen lassen

Gerade in diesem Fall benötigst du ein Gutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens.

da es sein kann, dass ich den Gutachter selber zahlen muss, weil es sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit um einen Bagatellschaden handelt.

Falsch, du bist nicht schuld bist (Haftpflichtschaden) muss die gegnerische Versicherung den von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen bezahlen. Erkennt dieser bei der Besichtigung, das ein Bagatellschaden vorliegt, bei dem tatsächlich kein Gutachten erforderlich ist, dann kann er dir eine Schadenkalkulation erstellen. Die Kosten dafür hat dann auch die gegnerische Versicherung zu tragen.

ein Gutachten der Gegnerischen Versicherung selber zahlen muss

Die gegnerische Versicherung hat kein Besichtigungsrecht, daher solltest du diese auch nicht an dein Auto lassen.

Um den Schaden abzurechnen solltest du einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl kontaktieren und mit ihm am Auto die weitere Vorgehensweise absprechen.

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Nein, Corona ist nix für mich, weil(Begründung)

Vor dem Sars CoV-2 Virus habe ich respekt aber keine Angst.

Wirkliche Angst habe ich vor den wirtschaftlichen Folgen aufgrund der ganzen, teilweise unnötig beschlossener Massnahmen. Die wirtschaftlichen Folgen werden vermutlich wesentlich schlimmer sein als alles was das Virus hätte anrichten können.

  • Die Infektionsquote in Deutschland sinkt ständig, auch nachdem inzwischen einige "Lookdown" Massnahmen zurück gefahren wurden. Das zeigt das diese Massnahmen nicht wirklichen Erfolg hatten und somit auch nicht erforderlich waren. Aktuell haben wir eine erkannte Infektionsquote von nur 0,017%.
  • Das Risiko bei einer Grippe zu sterben liegt bei 0,7 %, bei Sars CoV-2 jedoch nur bei 0,37 %. Somit ist eine Grippe wie wir sie jährlich - ohne "Lookdown" haben - eher gefährlicher.
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  • Wenn du zum bezahlen den Verkaufsraum betritts, dann musst für die Aufenthaltsdauer indiesem verkaufsraum Mund und Nase bedecken. Das kann mit einer Maske oder auch einem Tuch geschehen. (NRW)
  • Hast du die Möglichkeit von außen z.B. am Nachtschalter zu bezahlen, dann betritts du nicht den Verkaufsraum und benötigtst daher keine Maske. (NRW)

Es ist zwar bekannt, dass die "Maskenpflicht" keinen wirklichen Sinn erbringt, dennoch wurde diese zum Nachteil der Bevölkerung beschlossen. Das einzige was wirklich Sinn macht ist mind. 1 m Abstand und Hygiene.

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Langsam wird es realitätsfern und der gesunde Menschenverstand scheint bei vielen auf der gesetzgebenden Seite nicht mehr zu funktionieren.

Fahrverbot künftig schon ab 21 km/h zu schnell

Das ist viel zu drastisch insbesondere da ein umweltbewusstes fahren mit einem ausrollen lassen sobald man das Geschwindigkeitsschild sieht damit unterbunden wird. Ab heute ist es wirklich extrem wichtig bis zum Schild auf die zulässige Geschwindigkeit abgebremst zu haben. Sinnvoll wäre es dann zumindest ein zweites Hinweisschild auf die bevorstehende Geschwindigkeitsbeschränkung in entsprechend großem Abstand vorher aufzustellen.

Hohe Strafen für Durchfahren der Rettungsgasse

korrekt und richtig

Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro

realitätsfern, damit kann kein Paketzusteller mehr im Innenstadtbereich arbeiten

Parken auf Geh- und Radwegen: Ein Punkt bei Behinderung

ok

Grünpfeil-Schild nur für Radfahrer

sehr gut

Einrichtung von Fahrradzonen möglich

ok

Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern 1,5m innerorts / 2m außerorts

realitätsfern, damit wird das überhollen von Radfahrern auf den meisten Straßen verhindert. Statt dessen werden jetzt die Radfahrer von den Autos getrieben, werden dabei dann nervös und unsicher. Die alte Regelung mit "ausreichend Abstand" war da optimal.

Neues Schild: Überholverbot von Zweirädern

als wenn es nicht schon genug unnütze Schilder gäbe

Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Abbiegen

angebracht und sinnvoll

Eigene Parkflächen für Lastenräder + Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge

also wieder mehr unnütze Schilder

Parkverbote vor Kreuzungen: Mehr Abstand (8m bei Radwegen)

wer soll sich die ganzen Abstandregeln noch merken einmal 5 m dann 8 m ...

Verwendung von Blitzer-Apps auf Smartphone verboten

schafft mehr juristische Klarheit

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Ja

Nach einem unverschuldeten Unfall - einem Haftpflichtschaden - musst du als Geschädigte(r) deinen Schaden beziffern. Das geschieht durch ein Gutachten eines von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen. Du hast das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung eines Gutachten zu beauftragen. Die Kosten, die für dieses Schadensgutachten anfallen gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

Das von dir beauftragte Gutachten dient zur Beweisicherung und müsste unter anderem die folgenden Angaben beinhalten:

  • Wiederbeschaffungswert (WBW): Das ist der Wert deines Autos unmittelbar vor dem Unfall.
  • ggf. Restwert: Das ist der Wert deines Autos, in dem Zustand wie er sich nach dem Unfall (bei der Besichtigung) befindet.
  • Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Wertminderung
  • Wertverbesserung
  • Umbaukosten
  • usw.

Die Daten des Verursachers legst du bei deinem Sachverständigen vor. Anhand des Kennzeichens des Verursachers kann dein Sachverständiger dann abfragen wo dieser versichert ist. Wenn du ihm eine Abtretung in Höhe des Gutachtenhonorrares unterschreibst, dann brauchst du auch nicht in Vorkasse zu treten.

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Nein besser

Der Planet Erde hat nur eine feste Größe, daher reicht dieser Lebensraum auch nur für eine bestimmte Anzahl an Menschen. Diese maximalle Anzahl haben wir lange überschrieten. Fast alle zur Zeit diskutierten Probleme im Bereich Klima haben als Ursache die viel zu hohe und ständig weiter wachsende Weltbevölkerungszahl.

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Andree

Um sowohl die Umwelt zu schonen als auch mobil zu sein fahre ich einen sparsamen, modernen Benziner. Bei dem aktuellen Entwicklungsstand insbesondere im Bereich der Akkus ist ein sparsamer Verbrennungsmotor für die Umwelt aktuell die beste Wahl.

Ein Elektroauto macht nur dann Sinn, wenn es ausschließlich mit reinem Ökostrom (aus eigener Anlage) betrieben wird. Wobei der Einsatz aufgrund des Akkugewichts eher im Kurzstreckenbereich liegen sollte. Da taucht dann natürlich das Problem auf, das Nachts die Sonne zum tanken nicht scheint.

Die Umweltbilanz über den gesamten Lebenszyklus eines Autos ist aktuell bei den meisten Hybrid- und Elektroautos deutlich schlechter als bei einem modernen, sparsamen Verbrennungsmotor.

Aus Gründen der Umweltfreundlichkeit machen Elektroautos nur in bestimmten Fällen Sinn:

  • ausschließlicher Stadt- und / oder Kurzstreckenbetrieb (Zustelldienste wie die Post, Krankenpflegedienste, ...)
  • Laden der Fzg. nur mit tatsächlichem Ökostrom von örtlichen Solaranalgen, Windkraftanlagen usw.
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Ob du eine lange oder eine breite Garage baust ist von den Abmessungen deines Grundstücks und der geplanten Hausgröße stark abhängig.

Wenn die beiden Fahrzeuge nebeneinander stehen hat dies den Vorteil, das du ohne eins weg zu stellen mit dem anderen fahren kannst und wenn du ein Auto drin stehen hast dieses für Arbeiten mittig stellen kannst um die Türen weit zu öffnen.

Eine lange schmale Garage "verbraucht" natürlich weniger Grundstücksbreite neben dem Haus. Oder es hätte den Vorteil das du evtl. neben der Garage noch einen schmalen eigenen Grundstücksstreifen frei hättest, ist dieser 3m dann für einen späteren Carport.

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mir ist gestern jemand hinten reingefahren
Ich habe jedoch bei meiner Versicherung eine Werkstattbindung...

Wenn dir jemannd reingefahren ist, du also nicht schuld bist dann wird der Schaden nicht von deiner Versicherung reguliert und somit hast du auch keine Werkstattbindung bei diesem Schaden.

Somit kannst du wie bei jedem Haftpflichtschaden selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung des Gutachtens beauftragen. Ebenso darf ide Reparatur die von dir ausgewählte Fachwerkstatt deines Vertrauens durchführen.

Der Sachverständige benötigt deine Zulassungsbescheinigung und die Unfallmitteilung der Polizei - sofern vorhanden, ansonsten die Daten des Verursachers.

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Das ist das "Schutzrohr" vom Stoßdämpfer an der Hinterachse. Das ist ein Defekt der öfters vor kommt. Die Schutzabdeckung an dem hinteren Stoßdämpfer solltest du ersetzen lassen, diese wird es einzeln geben.

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Mit dem Arbeitsvertrag hast du dich verpflichtet jeden Tag pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Wie du diese 20 km fährst ist alleine deine Entscheidung. Der heftige Wind in der letzten Nacht und heute morgen ist kein Grund von der Arbeit fern zu bleiben.

Wie du diesen Weg zurück legst, darüber musst du dir ja bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages Gedanken gemacht haben. Das die öffentlichen Verkehrsmittel dazu nicht die notwendige Zuverlässigkeit haben ist allgemein bekannt. Somit bleiben dir eigentlcih nur zwei Alternativen: Auto und Fahrrad oder für Sonderfälle Taxis und Mietwagen.

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Eine Einzelgarage ist besser

Fürs Auto selber würde der Carport reichen.

Die Garage hat den Vorteil, dass du sie auch mal für andere Zwecke nutzen kannst, beim renovieren Mäbel unterstellen, Baumaterial lagern usw. Ebenso kannst du in der Garage auch zusätzlich Rasenmäher, Fahrräder, Winterräder usw. unterbringen je nachdem wie groß dein Auto und die Garage ist. In der Garage kansnt du auch dein auto zum lüften mit offene Scheiben abstellen. Zudem sieht von außen niemand ob dein Auto da ist oder nicht - sprich ob das Haus aktuell bewohnt oder eher unbewohnt ist.

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Ich bin gegen das aktuell immer wieder diskutierte Tempolimit!

Grundsätzlich bin ich dagegen dem Bürger alles zu verbieten bzw. zu allem Vorschriften zu machen. Ein Bürger sollte eigentlich selber verantwortungsbewusst sein und wissen wann er wo wie schnell fährt.

Wenn es denn ein Tempolimit sein soll, dann wäre 180 km/h eine vernünftige Maximallgeschwindigkeit. Diese Geschwindigkeit wäre aus sicherheits- und verbrauchsgründen als maximalle sehr gut zu begründen. Volvo ist dort Vorreiter. Ein Tempolimit von 130 km/h hätte nur extrem geringe Auswirkungen auf den Verbrauch.

Wenn etwas für die Umwelt getan werden soll dann gibt es da viel sinnvollere Ansätze:

  • Weltbevölkerungswachstum begrenzen bzw. vermeiden
  • Flugverkehr stark einschränken. Dieser hat die höchste Umweltbelastung aller Verkehrsmittel in Bezug auf den Fahrgastkilometer.
  • Schiffsmotoren den gleichen Grenzwerten wie LKW unterziehen
  • Kohlekraftwerke abschalten
  • Gütertransporte über weite Entfernungen von der Straße auf die Elektroschiene verlagern (deren Strom darf dann jedoch nur umweltfreundlich erzeugt werden!)

Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben, darf in Deutschland jeder der für für ein Tempolimit von 130 km/h ist selber auch nur 130 km/h fahren.

In Bezug auf die Sicherheit ist das Tempolimit von 130 km/h sogar eher nachteilig und würde zu steigenden Unfallzahlen führen. Auch die gerade veröffentlichten Zahlen der Unfälle von 2018 sagen klar aus, das auf den Teilstücken ohne Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr Verkehrsunfälle sind als auf Geschwindigkeitsbegrenzten. Ein konstantes fahren auf freier Strecke mit 130 km/h führt zu starker Unaufmerksamkeit und dies dann zu Unfällen.

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Das darfst du nur nach Absprache mit deinem Arbeitgeber. Es geht dabei um den Versicherungsschutz insbesondere wenn du einen Unfall verursachst.

In deinem späteren Beruf solltest du aber dringend lernen mit einem Schaltwagen zu fahren.

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