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Folgefrage auf laufende Situation?

Hallo,

ich stelle hier eine Folgefrage auf diese Frage von mir:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-bewertet-ihr-folgenden-fall-wie-soll-sich-das-opfer-verhalten-und-was-soll-mit-dem-taeter-passieren

Nun hatte ich 2 Gespräche mit der direkten Vorgesetzten und ihrem Chef. Die Beschuldigte war nicht anwesend. Die Beiden sind die höchsten Angestellten in der sozialen Einrichtung. Mir wurde mitgeteilt, die beschuldigte Mitarbeiterin leugnet alle Vorfälle, es steht Aussage gegen Aussage. Allerdings habe ich, mit zu den Zeitpunkten anwesenden Zeugen, gesprochen und zumindest ein Kunde kann meine Darstellung bestätigen.

Auf weitere Emails und Bitten um Rückrufe wurde nicht geantwortet, ich bekomme nur eine Erklärung wenn ich weitere, höhere Angestellte einschalte. Ich bekomme keine Antworten warum die Beschuldigte lügt, ihre Vorgesetzten anlügt, all diese Aktionen nun verursacht hat und der höchste Chef sich nicht mehr ohne Rücksprache mit einem Anwalt äußern will. Obwohl ich zuerst Anzeige erstattet habe.

Rechtlich verstehe ich sein Vorgehen als verantwortlicher Geschäftsführer, aber menschlich... unterste Schublade. Und das in einer "sozialen" Einrichtung. Ich komme mir jetzt vor, als sei ich der Beschuldigte. Ich wollte die Situation nicht, wurde nicht gefragt und habe nun nur noch Probleme deswegen.

Wie bewertet Ihr die Situation, was soll ich machen, was soll geschehen, was soll mit dem Opfer und was mit der Täterin passieren. Ich bin echt sprachlos und zwischen Ohnmacht, Verzweiflung, Wut und Gewaltgedanken. Diese Gedanken möchte ich nicht und belasten mich den ganzen Tag lang sehr. Ich verstehe die Situation einfach nicht und habe so etwas auch noch nicht erlebt.

Ich hoffe Ihr könnt die Situation einschätzen und mir Tipps geben, wie ich damit umgehen soll. Danke für´s Lesen und hoffentlich auch eine Antwort.

Grüße, Holger

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Mehrfamilienhaus haben keine Hausverwaltung?

Hallo,

ich lebe in einem Mehrfamilienhaus. Ich lebe gefühlt wie in Russland. Im Winter müssen wir ständig Wasser im Topf kochen. Heißes Wasser gibt es nur manchmal. Heizung geht nicht. Wir haben kein gescheites Dach. Nur ein Flachdach. Wir haben Schimmel in der Wohnung (Wohnen ganz oben nur mit Flachdach). Unsere Glastür unten wurde nach ca. 7 Jahren repariert. Habe mich gefreut. Meiner Mutter hat erzählt der Nachbarsjunge sei sauer geworden weil er mit seinem Hund gmGassi gehen wollte und abgesperrt ist und hat die Glastüre kaputtgetreten. Habs auch gehört. Aber nicht die Polizei gerufen. Hätte ich machen sollen. Frick. Wir leben hier wie die Zig.....

Wir hatten eine Rattenplage. Haben unter dem Asphalt gelebt. Kammerjäger kam. Ratten tot.

Trotz 4 Mülltonnen zu viel Müll, weil die Dönerbude nebenan seinen Müll bei uns reinwirft. Alter Hausmeister sagt, dass die Dönerfrau einfach mal einen Handwerker gerufen hat und seitdem Wasser und wer weiß noch wasvon uns abzapft. Ordnungsamt hat mal eine Geldstrafe verteilt. Das wars. Der deutsche Nachbar gegenüber hat die Schnauze voll und nach X mal Briefe schreiben an die Gemeinde voll und hat angefangen die Mülltonnen abzufackeln. Nachbar schrieb wörtlich: "Zustände wie bei Heinz (Ketchuphersteller) aufm Müll".

Unten am Müll standen schon Kinderwagen. Waschmaschinen alte Sofas/Sperrmüll vom Türken Cafe. Momentan steht da eine alte Holztür,ein Kühlschrank und 5 Whiskeyflaschen. Wer zuerstkommt mahlt zuerst hihi. 😁

. Wegen dem Türken Cafee habe ich jeden Tag die Polizei gerufen. Meine Mama konnte wegen der lauten Musik die regelmäßig bis 6 Uhr lief nicht schlafen. Dann kam die Polizei knapp 20 mal bis die endlich Ruhe gegeben haben.

Wir haben keine Hausverwaltung. Die alte hat aufgegeben. Wie kann ich etwas daran ändern?

Einfach akzeptieren was man nicht ändern kann oder was dagegen tun?

Voll peinlich. Überall Müll. Ich schäme mich. Ich kann nicht mal meine Familie dazu erziehen ihren Müll Anständig zu trennen. Restmüll und Gelber Sack werden trotz seperater Müllbehältnisse nicht fachgerecht getrennt. Wenigstens trennen die Glas und Papier.

Mir könnte das alles einfach scheißegal sein. Sollte es auch. Ist es aber nicht.

Ach und neulich gab es einen Hausbrand weswegen die Internetleitungen neugemacht werden mussten.

Und irgendein Türke stellt seine alten Autos da ab die er Schwarz verkauft. Da stehen einfach 4 herrenlose Autos und 2 Wohnwagen ohne Kennzeichen. Wir strugglen mit dem Parkplatz.

Das Haus hat Risse im Beton und sieht einsturzgefährded aus.

Lg

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AfD / KPD / Der III. Weg / Die Rechte - Darf ein Polizeibeamter BB dort Mitglied sein?

https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizist-und-afd-mitglied-geht-das-zusammen-5850718.html

Momentan gilt in Brandenburg die Stillhaltepflicht. Der Status der AfD steht zur Disposition. Es wird gerichtlich geprüft.

Polizisten in Brandenburg, die Mitglied der AfD sind, müssen nach der anstehenden endgültigen Einstufung der Partei in Brandenburg als „gesichert rechtsextremistisch“ mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die bloße Mitgliedschaft führt jedoch nicht automatisch zur Entlassung. Vielmehr wird in jedem Einzelfall geprüft, ob Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. In Brandenburg können Disziplinarverfahren gegen AfD-Mitglieder eingeleitet werden, die im Extremfall bis zur Entfernung aus dem Dienst führen können, wenn die Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Besonders problematisch wird es, wenn sich Beamte öffentlich für die Partei engagieren (Wahlamt) oder im Dienst verfassungsfeindlich äußern.

Darf ein Brandenburgischer Polizist anlassunabhängig (präventiv) auf AfD Likes auf Facebook überprüft werden, um schon jetzt (vor der endgültigen Entscheidung zum Status AfD) Polizeibeamte wegen öffentlicher Meinung zur AfD (Facebook) aus dem Dienst zu entfernen ?

  • Die Präsumtion der Unschuld (auch Unschuldsvermutung genannt) ist ein zentrales Prinzip des Rechtsstaates
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Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Brandenburg, Gesellschaft, Justiz, Partei, Rechtsextremismus, Verfassung

BSW scheitert in Karlsruhe mit Anträgen zur Bundestagswahl?

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist in Karlsruhe mit Klagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf zwei Organklagen der Partei als unzulässig, wie das oberste deutsche Gericht am Dienstag mitteilte. Die Partei habe nicht ausreichend begründet, inwiefern ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sein soll.

Das BSW war den Angaben zufolge überzeugt, dass der Bundestag einen Rechtsbehelf hätte einführen müssen, mit Hilfe dessen bei einem knappen Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde und geltend gemachten Zweifeln an der Richtigkeit des Wahlergebnisses eine umgehende Neuauszählung der Stimmen hätte verlangt werden können. Außerdem hätte er im Bundeswahlgesetz eine andere Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel vorsehen müssen.

Stimmt Ihr dem Gericht zu ?

Geben die Entscheidungen eure Meinung wieder?

Habt Ihr kein Verständnis für die Entscheidungen akzeptiert sie aber als Demokraten?

BSW scheitert in Karlsruhe mit Klagen zum Wahlrecht - Stuttgarter Zeitung
HeuteBundestagswahl BSW scheitert in Karlsruhe mit Klagen zum Wahlrecht. 03.06.2025 - 10:16 Uhr. 1. Das BSW hat die Verletzung seines Rechts auf Chancengleichheit bei der Bundestagswahl nicht ...
Bundestagswahl : Karlsruhe verwirft BSW-Klagen zum Wahlrecht - Die Zeit
HeuteHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bundestagswahl". Lesen Sie jetzt „Karlsruhe verwirft BSW-Klagen zum Wahlrecht".
Bundestagswahl: BSW scheitert in Karlsruhe mit Klagen zum Wahlrecht
HeuteBundestagswahl BSW scheitert in Karlsruhe mit Klagen zum Wahlrecht Die Partei von Sahra Wagenknecht ist bei der Bundestagswahl gescheitert. Beim Verfassungsgericht bemängelte sie die vom ...
Kritik an Bundestagswahlrecht: BSW scheitert mit Klagen vor ...
HeuteNun hat Karlsruhe entschieden. Radioplayer. Meine Region Meine Artikel. Abo Abonnieren. Anmelden. Köln ... Kritik an
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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
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Ich finde den Beschluss richtig, weil... 53%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 24%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 10%
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