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Sollte dieser Vergleich grundsätzlich strafbar sein?

Die ewige Debatte unter den Historiker*Innen: Darf der Kommunismus bzw. "real existierende Sozialismus" mit dem Nationalsozialismus verglichen werden?

WICHTIG: Mit "vergleichen" meine ich nicht, dass man objektiv beide Systeme anschaut und ihre jeweiligen Merkmale analysiert. Mit "vergleichen" meine ich das Gleichsetzen bzw. auf eine Stufe stellen. Dies erfolgt in der Realität meist in Form von Aussagen wie "Kommunisten sind doch viel schlimmer als Nazis" oder etwas konkreter "Die DDR war doch viel schlimmer als das Dritte Reich" oder irgendwelchem dummen Geschwafel von Rechtsaußen. Ihr wollte nicht wissen, wie oft ich das schon im Internet lesen musste.

Ich selbst würde niemals auf die Idee kommen, das sozialistische System, in welchem ich 19 Jahre lang gelebt habe, mit all seinen Höhen und Tiefen, auf eine Stufe mit Adolf Hitler und dem Dritten Reich zu stellen, das erscheint mir persönlich völlig absurd!

Aber was denkt ihr? Sollte es eine Straftat sein, den Kommunismus auf eine Stufe mit dem Nationalsozialismus zu stellen, und dadurch die einzigartig abartigen Verbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren à la "die anderen waren doch viel schlimmer"? Bitte mit Begründung!

Andere Meinung 46%
NEIN! NS-Relativierung find ich in Ordnung! 31%
Definitiv! Soetwas relativiert den Nationalsozialismus! 15%
Unsicher/Weiß nicht 8%
Geschichte, DDR, Kommunismus, Nationalsozialismus, Sozialismus, Ideologie, Adolf Hitler

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