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Was denkt ihr über die Zucht von Sauteur-d’Alfort-Kaninchen?

Laufen im Handstand

Eine seltene Ausnahme bilden Sauteur-d’Alfort-Kaninchen. Dabei handelt es sich um eine spezielle Züchtung von Hauskaninchen, die vor allem durch ihre außergewöhnliche Fortbewegungsart hervorsticht: Sobald sie Tempo aufnehmen wollen, heben sie ihr Hinterteil in die Luft und laufen im Handstand auf den Vorderbeinen.

Langsam gehend unterscheiden sie sich hingegen nicht von Artgenossen anderer Rassen. Forscher um Miguel Carneiro von der Universidade do Porto in Portugal haben nun die Ursache dieser Fortbewegungsstörung identifiziert: „Mit einer Kombination aus experimentellen Kreuzungen und Genomsequenzierungen haben wir gezeigt, dass eine einzelne Mutation des RORB-Gens den atypischen Gang dieser Kaninchen erklärt“, berichten sie.

Gen für die Verdrahtung des Rückenmarks

Nach Ansicht der Forscher können dadurch bestimmte Signale, die für die Koordination der Beine beim Hoppeln verantwortlich sind, nicht korrekt verarbeitet und weitergeleitet werden. Statt also mit beiden Hinterbeinen abzuspringen, um schnell voranzukommen, bewegen die Sateur-Kaninchen ihre Hinterbeine unkoordiniert zur falschen Zeit, was das Hoppeln unmöglich macht. Innerhalb der ersten Lebensmonate lernen sie, diesen Nachteil dadurch auszugleichen, dass sie das gesamte Hinterteil hochheben und allein auf den Vorderbeinen laufen.

https://www.wissenschaft.de/umwelt-natur/hoppel-gen-bei-kaninchen-identifiziert/

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Kaninchen, Tiere, Haustiere, Biologie, Zucht, Ethik und Moral, Genmutation, Umfrage

Darf der Vermieter einen Mini Hund verbieten?

Guten Abend.
Ich habe ein großes Anliegen.

Ich wohne mit meiner Mutter zusammen seid zwei Jahren in einer Mietwohnung.
Beim unterschrieben des MV hatten wir noch keine Tiere, was meine Vermieterin auch für gut empfunden hat. Nun ist es allerdings so, dass wir gerne einen kleinen Hund haben wollen. Im Mietvertrag wird die Haltung des Hundes nicht ausdrücklich verboten. Sondern da steht :

->Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z. B. Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern oder widerrufen, wenn sein berechtigtes Interesse als Vermieter das berechtigte Interesse des Mieters an der Tierhaltung unter besonderer Berücksichtigung der Tierart, der Tiergröße, der Tierhaltung und der von dem Tier ausgehenden Gefahren und Belästigungen überwiegt. Der Mieter haftet für alle aufgrund der Tierhaltung entstehenden Schäden.

nun ist es aber so, dass wir keinen großen Kampfhund haben wollen sondern einen kleinen bis zu 25 cm großen Pomchi mix.
Die Vermieterin wurde kontaktiert und das Anliegen wurde geschildert. Sie antwortete und meinte dass sie kein Hund in der Wohnung haben will und wir auch bei Einzug keinen hatten und wir deshalb die Wohnung bekommen haben.
Jetzt zu meiner Frage, ist das ein Grund, ein verbot eines Mini Hundes auszusprechen, nur weil wir bei Einzug keinen hatten?

Tiere, Hund, Haustiere, Recht, Vermieter

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