Sehr geehrte Community,
Familie steht vor einer unerwarteten und beunruhigenden Situation im Zusammenhang mit einer kürzlich erfolgten Zwangsversteigerung und bitten um Ihren rechtlichen Rat.
Ein Paar, das gerne in die Region Baden-Württemberg zurückziehen möchte, in der Kinder geboren sind, haben am 25.03. an einer Zwangsversteigerung teilgenommen. Der erste Termin wurde zunächst verschoben. Am eigentlichen Versteigerungstermin versuchte der Anwalt der Schuldnerin erneut, eine Verschiebung zu erwirken, was die Rechtspflegerin jedoch ablehnte, da die Schuldnerin ausreichend Zeit zur Klärung der Angelegenheit gehabt hatte.
Sie erhielten den Zuschlag für ein Objekt mit einem Wert von 370.000 €. Die bestehenden Verbindlichkeiten beliefen sich auf:
- Bank L: 100.000 €
- Kommune: 1.000 €
- Daraus ergab sich ein Zuschlagswert von rund 269.000 € (370.000 € - 100.000 € - 1.000 € = 269.000 €).
- Die Schuldnerin erhält somit voraussichtlich einen Überschuss von ca. 100.000 €.
Kurz nach der Versteigerung suchten die Versteigerer die bisherige Eigentümerin auf und stellten sich freundlich vor. Zustand vom Schuldnerin ließ erkennen, dass sie möglicherweise regelmäßig Alkohol oder andere Substanzen konsumiert. Im Haus leben noch ihr Partner und ihr 16-jähriges Kind. Sie gewährte an diesem Tag keinen Zutritt, gab dem Paar aber ihre Telefonnummer.
Etwa eine Woche später erhielten sie den Zuschlagsbeschluss. Um Zinsen zu sparen, lösten sie bereits einige Anlagen ab und beglichen die genannten Verbindlichkeiten.
Eine erste Einschätzung mit Rechtsanwalts deutete auf eine mögliche Zwangsräumung hin.
Erfreulicherweise ließ die Schuldnerin etwa einen Monat nach dem Zuschlag ins Haus. Sie äußerte Unsicherheit bezüglich ihres Auszugsdatums. Es wurde Ihr Hilfe angeboten, um ihren Umzug zu beschleunigen und eine möglicherweise bevorstehende Zwangsräumung zu vermeiden. Die Paar baten sie mehrfach, sie zu kontaktieren, um die Angelegenheit kooperativ zu regeln. Sie weinte und versprach, alles zu tun, um uns keine Schwierigkeiten zu bereiten und auszuziehen. Eigentlich hätte ihr Mutter das haus an ihr Kind vererben wollen.
Durch Informationen aus der Nachbarschaft erfuhr das Paar, dass die Dame vor ihrem Einzug in dieses Elternhaus bereits von MEHRFACHEN Zwangsräumung betroffen gewesen sein soll. Nach einer ersten Rechtsberatung planten die Ersteigerer, die Zwangsräumung einzuleiten, da sie davon ausgingen, dass sie zeitnah ausziehen müsste. Hinzu; die Gerichtsvollzieherin kannte die Schuldnerin bereits.
Nun haben die Versteigerer am 02.05 erfahren, dass die Schuldnerin innerhalb der zweiwöchigen Frist Widerspruch gegen den Zwangsversteigerungsbeschluss mit 4 Schutzanträger eingelegt hat. Die Gründe hierfür sind derzeit leider nicht bekannt. Im Internet liest man von schwerwiegenden Fällen, einschließlich Suizidgefahr, die zur Aufhebung solcher Beschlüsse führen können.
Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
- Die Verbindlichkeiten wurden überwiesen. Besteht die Möglichkeit, diese Zahlungen vorläufig "einzufrieren", sodass sie nicht endgültig verbucht werden, aber auch keine weiteren Zinsen anfallen, bis die Situation geklärt ist? Ist bereits gezahltes Geld in Gefahr? Kann die Bank das Geld einbehalten? Welche Risiken sehen Sie und welche Lösungsansätze könnten verfolgt werden?
- Welche konkreten Gründe könnte die Schuldnerin für ihren Widerspruch geltend machen? Spielt die Tatsache, dass ihr 16-jähriger Sohn noch im Haus lebt, eine besondere Rolle?
- Stellt eine behauptete Suizidgefahr einen sehr gewichtigen Grund dar, der in einem solchen Fall zur Aufhebung des Zwangsversteigerungsbeschlusses führen könnte?
- Da eine große Ungewissheit besteht, interessiert uns natürlich, mit welcher ungefähren Zeitspanne für die Klärung dieser Situation gerechnet werden müssete. Den Ersteigerern ist bewusst, dass eine genaue Prognose nicht möglich ist.
- Gibt es sonstige Aspekte oder Maßnahmen, die in unserer Situation dringend berücksichtigt werden sollten?
Es wurde bereits die Kontaktaufnahme mit der Bank und einem Rechtsanwalt in die Wege geleitet. Dennoch wären wir für eine erste Einschätzung Ihrerseits sehr dankbar.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Leo