Darf er es erben?
Viele sagen mein Geld das meine Eltern in Fonds angelegt haben steht mir nicht zu und mein Bruder und seine Familie erben es samt Haus und können mich auf die Straße setzen aber ist dass so einfach ?
11 Antworten
Quatsch. Nach deutschem Recht steht Dir mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu, wenn Du die Tochter bist. Falls Du einen Vormund hast, würde ich Deinen Bruder als Vormund ablehnen. Falls der Bruder sich so anstellt, würde ich auf jeden Fall in Rechtsberatung gehen, bevor Du den Erbschein unterschreibst oder von Deinem Vormund unterschreiben lässt.
Zur Vorgeschichte, da Du darauf bestehst, dass es um Dein Geld geht: Als Kind oder unter gesetzlicher Betreuung stehend, kannst Du wertvolles Eigentum nur durch eine entsprechende Urkunde nachweisen. Ob ein Fond auf Deinen Namen als Nachweis ausreicht, weiß ich nicht. Falls ja, würde das Geld sowieso Dir gehören und gehört nicht zur Erbmasse.
Bist Du in der Lage, einfach mal alles am Stück zu schildern? Bei jeder Nachfrage kommt ein neues Häppchen Infos.
Ich fasse das mal für dich zusammen: sie hat einen sparfond, den wollen die Eltern auf ihren Namen umschreiben lassen. Ihr geht es darum was dann ist, wenn die Eltern nicht mehr leben.
Meine Eltern haben ein Fond schon mit meinem Geld
Dir steht ein Pflichtteil zu (wobei es da ganz, ganz wenige Ausnahmen gibt) und den Rest entscheiden deine Eltern.
Ob sie den Rest lieber dir oder deinem Bruder überlassen oder ob sie das Motto "Reise vor dem Sterben, sonst reisen deine Erben" anwenden, ist die Entscheidung deiner Eltern.
Es gehört mir das Geld
Das Geld deiner Eltern gehört nicht dir, es sei denn sie haben es dir weggenommen.
Doch es ist von meinem Konto abgebucht worden
Sie wollten mein Geld schützen ich habe ja zugestimmt
Sie hat ihren Eltern ja nicht geschenkt - sondern es zum "schützen" gegeben.
Deshalb gehört es doch ihr...
Nein. Es steht der Name Ihrer Eltern drauf, nucht ihrer. Da sieht es anders aus.
Da sie immer wieder betont, gar nichts zu verstehen und nichts allein zu können, kann sie natürlich nicht beweisen, dass es ihr Geld ist.
Das musst du dann rechtssicher beweisen. Nur zu sagen "Das ist meins" reicht dafür nicht.
Du kriegst den angeblichen Betrag den man verwalten wollte und den Pflichtteil, alles andere kann an deine anderen beiden Brüder gehen und ja, sie dürfen das.
Nein, es ist vor allem das Geld deiner Eltern und die können damit machen was sie wollen.
Dann nimm dir halt dann für den Fall einen Anwalt für den Schwerpunkt Erbrecht. 🤷♀️
Ändert nichts an der Aussage dir dann einen Anwalt zu nehmen
Wie bei vielen deine Fragen, gibt es das moralische und das rechtliche.
Moralisch ist es dein Geld.
Rechtlich musst du sicherstellen, dass das schriftlich festgelegt ist, dass das Geld in ihrem Sterbefall dir gehört. Klär das mit deinen Eltern!!
Wenn deine Eltern versterben und kein Testament existiert, gilt die gesetzliche Erbfolge.
In diesem Fall sind die Kinder gleichermaßen erbberechtigt – also du und dein Bruder.
Beispiel ohne Testament:
- Zwei Kinder → jeder erbt 50 % vom Nachlass (Haus, Geld, Fonds, etc.)
Wenn deine Eltern ein Testament gemacht haben, in dem z. B. nur dein Bruder als Erbe eingesetzt wurde, dann gilt das zunächst.
Aber: Du hast in jedem Fall Anspruch auf deinen Pflichtteil.
- Pflichtteil = 50 % deines gesetzlichen Erbteils
- Also: Du bekommst mindestens 25 % des Nachlasses in Geld, auch wenn du enterbt wurdest.
Sonderfall: Haus, Fonds etc.
• Fonds: Wenn sie auf den Namen deiner Eltern laufen, gehören sie zum Nachlass.
• Haus: Gehört es den Eltern? Dann zählt es zum Nachlass.
• Nur wenn Vermögenswerte rechtlich übertragen wurden (Schenkung, Übertragung mit Wohnrecht, etc.), ist das anders – aber auch da gibt es oft Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Kann dein Bruder dich “auf die Straße setzen”?
Nein – nicht ohne Weiteres.
- Wenn du mit im Haus wohnst, aber nicht Miteigentümer bist, kann der Erbe dich theoretisch zum Auszug auffordern.
- Aber: Auch hier gilt Wohnschutz, Kündigungsfristen etc.
- Und: Wenn du Miterbe bist, hat dein Bruder keinerlei Sonderrechte, dich rauszuwerfen – ihr seid gleichberechtigt.
Das Geld was auf den Fonds angelegt ist war von meinem Girokonto
Das sieht das Gesetz nunmal anders.
Wenn deine Eltern sterben, weiß das ja niemand. Denn es steht ja nicht dein Name drauf.
Das Geld auf dem Fond ist meins