Darf er es erben?

11 Antworten

Quatsch. Nach deutschem Recht steht Dir mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu, wenn Du die Tochter bist. Falls Du einen Vormund hast, würde ich Deinen Bruder als Vormund ablehnen. Falls der Bruder sich so anstellt, würde ich auf jeden Fall in Rechtsberatung gehen, bevor Du den Erbschein unterschreibst oder von Deinem Vormund unterschreiben lässt.

Zur Vorgeschichte, da Du darauf bestehst, dass es um Dein Geld geht: Als Kind oder unter gesetzlicher Betreuung stehend, kannst Du wertvolles Eigentum nur durch eine entsprechende Urkunde nachweisen. Ob ein Fond auf Deinen Namen als Nachweis ausreicht, weiß ich nicht. Falls ja, würde das Geld sowieso Dir gehören und gehört nicht zur Erbmasse.


Catgirl96 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 18:11

Das Geld auf dem Fond ist meins

superseegers  02.05.2025, 18:19
@Catgirl96

Bist Du in der Lage, einfach mal alles am Stück zu schildern? Bei jeder Nachfrage kommt ein neues Häppchen Infos.

Morticia20  02.05.2025, 19:14
@superseegers

Ich fasse das mal für dich zusammen: sie hat einen sparfond, den wollen die Eltern auf ihren Namen umschreiben lassen. Ihr geht es darum was dann ist, wenn die Eltern nicht mehr leben.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 19:33
@Morticia20

Meine Eltern haben ein Fond schon mit meinem Geld

Dir steht ein Pflichtteil zu (wobei es da ganz, ganz wenige Ausnahmen gibt) und den Rest entscheiden deine Eltern.

Ob sie den Rest lieber dir oder deinem Bruder überlassen oder ob sie das Motto "Reise vor dem Sterben, sonst reisen deine Erben" anwenden, ist die Entscheidung deiner Eltern.


Catgirl96 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 17:15

Es gehört mir das Geld

DerMensch04  02.05.2025, 17:16
@Catgirl96
Es gehört mir das Geld

Das Geld deiner Eltern gehört nicht dir, es sei denn sie haben es dir weggenommen.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 17:20
@DerMensch04

Sie wollten mein Geld schützen ich habe ja zugestimmt

LeWe23  02.05.2025, 20:23
@Catgirl96

Und damit gehört es jetzt deine Eltern und nicht mehr dir.

DerMensch04  02.05.2025, 22:13
@LeWe23

Sie hat ihren Eltern ja nicht geschenkt - sondern es zum "schützen" gegeben.

Deshalb gehört es doch ihr...

LeWe23  02.05.2025, 22:34
@DerMensch04

Nein. Es steht der Name Ihrer Eltern drauf, nucht ihrer. Da sieht es anders aus.

LeWe23  03.05.2025, 11:55
@SpookyBatwing

Da sie immer wieder betont, gar nichts zu verstehen und nichts allein zu können, kann sie natürlich nicht beweisen, dass es ihr Geld ist.

LeWe23  03.05.2025, 11:56
@Catgirl96

Das musst du dann rechtssicher beweisen. Nur zu sagen "Das ist meins" reicht dafür nicht.

Du kriegst den angeblichen Betrag den man verwalten wollte und den Pflichtteil, alles andere kann an deine anderen beiden Brüder gehen und ja, sie dürfen das.


Catgirl96 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 18:08

Nein es ist mein Geld

xXNachtmahrXx  02.05.2025, 18:26
@Catgirl96

Nein, es ist vor allem das Geld deiner Eltern und die können damit machen was sie wollen.

xXNachtmahrXx  02.05.2025, 19:06
@Catgirl96

Dann nimm dir halt dann für den Fall einen Anwalt für den Schwerpunkt Erbrecht. 🤷‍♀️

Wie bei vielen deine Fragen, gibt es das moralische und das rechtliche.

Moralisch ist es dein Geld.

Rechtlich musst du sicherstellen, dass das schriftlich festgelegt ist, dass das Geld in ihrem Sterbefall dir gehört. Klär das mit deinen Eltern!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Catgirl96 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 10:17

Werde ich auch machen

Wenn deine Eltern versterben und kein Testament existiert, gilt die gesetzliche Erbfolge.

In diesem Fall sind die Kinder gleichermaßen erbberechtigt – also du und dein Bruder.

Beispiel ohne Testament:

  • Zwei Kinder → jeder erbt 50 % vom Nachlass (Haus, Geld, Fonds, etc.)

Wenn deine Eltern ein Testament gemacht haben, in dem z. B. nur dein Bruder als Erbe eingesetzt wurde, dann gilt das zunächst.

Aber: Du hast in jedem Fall Anspruch auf deinen Pflichtteil.

  • Pflichtteil = 50 % deines gesetzlichen Erbteils
  • Also: Du bekommst mindestens 25 % des Nachlasses in Geld, auch wenn du enterbt wurdest.

Sonderfall: Haus, Fonds etc.

• Fonds: Wenn sie auf den Namen deiner Eltern laufen, gehören sie zum Nachlass.

• Haus: Gehört es den Eltern? Dann zählt es zum Nachlass.

• Nur wenn Vermögenswerte rechtlich übertragen wurden (Schenkung, Übertragung mit Wohnrecht, etc.), ist das anders – aber auch da gibt es oft Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Kann dein Bruder dich “auf die Straße setzen”?

Nein – nicht ohne Weiteres.

  • Wenn du mit im Haus wohnst, aber nicht Miteigentümer bist, kann der Erbe dich theoretisch zum Auszug auffordern.
  • Aber: Auch hier gilt Wohnschutz, Kündigungsfristen etc.
  • Und: Wenn du Miterbe bist, hat dein Bruder keinerlei Sonderrechte, dich rauszuwerfen – ihr seid gleichberechtigt.
Woher ich das weiß:Recherche

Catgirl96 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 17:16

Das Geld was auf den Fonds angelegt ist war von meinem Girokonto

FrayG  02.05.2025, 20:06
@Catgirl96

Es kommt darauf an, wessen Name auf dem Fond steht.

FrayG  02.05.2025, 20:12
@Catgirl96

Das sieht das Gesetz nunmal anders.

Wenn deine Eltern sterben, weiß das ja niemand. Denn es steht ja nicht dein Name drauf.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 20:18
@FrayG

Dann sollen sie ein Testament schreiben