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Ausstellung der Führerscheinklasse?

Hallo

ich möchte eine Frage zu meinem Führerschein stellen.

Hier ist eine kleine Hintergrundinformation.

  • Ich habe meine Fahrstunden bei Fahrschule123 für die Klasse B manuell begonnen. Ich habe Theorie und insgesamt 10 praktische Fahrstunden genommen, davon 1 Automatik und 9 manuell.
  • Da ich mit dem Verhalten des Fahrlehrers nicht zufrieden war, wechselte ich die Schule zu Miro Dirving School. In der neuen Fahrschule änderte ich die Klasse auf B197 und übte nur noch mit Automatik, da ich bereits 18 Stunden mit der Handschaltung absolviert hatte und die Mindestanforderung nur 10 Stunden betrug.
  • Als ich meine Prüfung bestand, gab mir mein Prüfer nur den Automatikführerschein. Ich ging zum Stadtamt und sie baten mich um einen Schalterkompetenznachweis von der Fahrschule.
  • Ich habe beide Schulen gebeten, den Nachweis zu erbringen, aber sie haben sich beide geweigert.Fahrschule123 hat sich geweigert, weil ich die Schule gewechselt habe, also wird nur die Miro-Schule diesen Nachweis ausstellen.Die Miro-Schule hat sich geweigert, weil ich bei ihnen keinen Handarbeitsunterricht genommen habe.
  • Die neue Lösung, die Miro Fahrschule erwähnte, war, einen kurzen Test für Nachweise zu geben, aber Fahrschule123 lehnte ab. 

Gibt es jemanden, der eine bessere Lösung anbieten kann oder weiß, was mir helfen wird.

Ich wäre für eine Beratung dankbar.

Danke 

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Schönen Bußgeld mit Fahrvebot erhalten?

Ich zittiere: ,,Sollten Sie den Führerschein vor Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) abgeben wollen, ist Folgendes zu beachten:

Senden Sie, zusammen mit Ihrem Führerschein, nachstehende unterschriebene Rechtsmittelverzichtserklärung, an die Adresse Landeshauptstadt Musterstadt, Mustermannstraße 5, 22222 Mustermannstadt, alternativ nutzen Sie den Fristenbriefkasten Musterstraße 4, 22221 Musterstadt.

Die Verbotsfrist beginnt dann mit dem Eingang des Führerscheines.“

Mehrere Fragen:

  • Kann ich jetzt schon (Samstag) zahlen, und den Führerschein an einem anderen Tag abgeben? Gilt mein Verbot dann am selben Tag, da ich ja mit der Zahlung in einer Art zustimme?
  • Sollte das Verbot somit eintreten, muss der Führerschein nicht direkt abgegeben werden? Gilt er dann ab Zahltag, oder ab Eingang bei der Behörde?
  • Ist es legitim, seinen Führerschein per Post zu versenden? Oder lieber einen Termin telefonisch machen und vor Ort abgeben? Dauert das deutlich nicht länger? Woher weiß ich, ob dieser per Post ankam, oder ab wann das Verbot gültig wird?
  • Wann weiss ich, wann ich Führerschein wieder abholen kann?

Und warum kam kein Anhörungsbogen? Ist mit dem Aufbauseminarbrief in Kürze zu rechnen?

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