Wenn eine Fahrstunde auf dem Motorrad wegen Starkregen abgebrochen werden muss, habe ich Anspruch nicht den vollen Preis zu zahlen?
Eine Fahrstunde ist ja 45 Minuten und im Regelfall macht man ja zwei direkt hintereinander also 90 Minuten. Wenn dann nun zum Beispiel die Fahrstunde auf dem Motorrad wegen Starkregen nach 20 Minuten oder mach 60 Minuten unterbrochen oder komplett abgebrochen werden muss, darf man mir denn trotzdem den vollen Preis berechnen? Weil es ist im dem Sinne ja eine Dienstleistung für mich, die nicht wie vereinbart erfüllt wurde dann.