Extremismus – die besten Beiträge

Ist ein ethnischer Volksbegriff rechtsextrem?

Das Grundgesetz kennt einen ethnischen Volksbegriff. So heißt es in Art. 116 Abs. 1 GG:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war also klar, dass neben der Staatsbürgerschaft auch ein ethnisches Volk besteht. Der Verfassungsschutz betrachtet diese Vorstellung heute ironischerweise als verfassungswidrig. Auf seiner Homepage schreibt er über einen rechten Verein:

So vertreten die Führungspersonen des IfS ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.

Anlässlich der heutigen Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung äußerte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen:

Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.

Anders ausgedrückt: Wer glaubt, dass es außerhalb der Staatsbürgerschaft so etwas wie ein ethnisches deutsches Volk gibt, das sich durch Abstammung auszeichnet, ist für den Verfassungsschutz ein Rechtsextremist.

Bei anderen Völkern hat damit seltsamerweise niemand ein Problem. Bei Deutschen ist dies aber auf einmal höchst gefährlich. Der Journalist Jan A. Karon schreibt dazu:

https://x.com/jannibal_/status/1918290606616436950

Ich denke damit hat Jan A. Karon Recht.

Ist ein ethnischer Volksbegriff für Euch rechtsextrem?

Nein. 57%
Ja. 43%
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Oldenburg: Warum bedankt sich die Polizei bei Gewalttätern?

Nach dem Tod des Schwarzen Lorenz A. durch Polizeischüsse fand gestern in Oldenburg eine linke Demonstration statt. Dabei wurde der rechte YouTuber Weichreichte, der die Demonstration filmen wollte, durch Teilnehmer beschimpft, durch die Stadt gejagt und zum Schluss körperlich verletzt (aufgeschlagenes Knie, kaputte Hose). Polizisten hatten ihn zuvor alleine gelassen, obwohl er körperlich bedrängt wurde. Hier alles auf Video:

https://www.youtube.com/watch?v=KPAa2kG5IfI

Die Oldenburger Polizei lässt die Gewalt gegen den YouTuber in ihrer zugehörigen Pressemitteilung indes komplett unter den Tisch fallen und dankt den Teilnehmern absurderweise sogar für ihr angebliches "besonnenes Verhalten" (siehe hier):

Wie "besonnen" dies war, lässt sich in obigem Video unschwer erkennen. In der Pressemitteilung geht die Polizei dann sogar noch einen Schritt weiter und macht das Opfer gar zum Täter:

So äußerte eine sich am Rand des Versammlungszuges aufhaltende Person im Bereich Lange Straße/Heiligengeistwall fortwährend verbale Provokationen in Richtung der Demonstrationsteilnehmenden. Da der Mann dies auch nach mehrmaliger Aufforderung durch die Polizei nicht unterließ, wurde gegen ihn ein Platzverweis ausgesprochen und durchgesetzt.

Der gewaltsame Hetzjagd wird komplett verschwiegen. Auf dem gesamten Video sind zudem keinerlei "Provokationen" durch den YouTuber zu sehen. Was hingegen zu sehen ist, ist, wie dieser durch Demonstranten massiv bedrängt wird und die Polizei nichts dagegen unternimmt.

Aber selbst, wenn der YouTuber eine anderslautende Meinung geäußert hätte, wäre dies sein gutes Recht und die Polizei juristisch verpflichtet gewesen ihn zu schützen. Maßnahmen hätten sich hier in erster Linie gegen die Störer, die ihn bedrängt haben, richten müssen und nicht gegen das Opfer.

Stattdessen hat die Polizei es aus Bequemlichkeit bzw. "Deeskalation" genau umgekehrt gehandhabt: Offenbar, weil eine Person mit einem offenkundig rechtswidrigen Platzverweis zu belegen einfacher ist als diese mit viel Personalaufwand zu schützen. Dass dies auch anders geht, wenn der politische Wille da ist, zeigt der Fall Karoline Preisler, die auf Anti-Israel-Demonstrationen immer mit einem Trupp Polizei geschützt wird:

Wie kann es sein, dass die Polizei einen bedrängten Mann alleine lässt und sich bei den Teilnehmern einer Demonstration für deren "besonnenes Verhalten" bedankt, nachdem diese ihn durch die Stadt gejagt und verletzt haben?

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Oldenburg: Linke greifen YouTuber an, Polizei lässt ihn allein?

Nach dem bisher unaufgeklärten Tod des Schwarzen Lorenz A. durch Polizeischüsse hat in Oldenburg eine linke Demonstration stattgefunden. Der rechte YouTuber Weichreite wollte diese dokumentieren.

Allerdings wurde er bei der Demonstration vor den Augen der Polizei von Linksextremisten bedrängt. Anstatt körperlich dazwischen zu gehen und den YouTuber zu schützen, baten zwei Polizisten die linksextreme Meute bloß Abstand zu halten. Dann verschwanden sie ganz.

Die Folge: Ein linksextremer Mob jagte den YouTuber durch Oldenburg und griff ihn körperlich an. Erst nach längerer Zeit gingen Polizeibeamte dazwischen - und anstatt alle Täter einzukesseln schleiften sie den YouTuber weg.

Dazu muss man wissen: An einer Versammlung darf man auch dann teilnehmen, wenn man anderer Meinung ist. Die Polizei muss insbesondere Medienvertretern ihre Arbeit ermöglichen. Sie ist zudem verpflichtet gegen polizeirechtliche Störer vorzugehen und nicht gegen deren Opfer.

Hier das Video des Vorfalls:

https://www.youtube.com/watch?v=KPAa2kG5IfI

Es wird jedoch noch besser: Die Polizei dankte den Teilnehmer nach der Demonstration in einer Pressemitteilung für ihr "besonnenes Verhalten". Der körperliche Übergriff auf den YouTuber wird komplett verschwiegen (siehe hier). Stattdessen wird dieser als "Provokateur" dargestellt, der selbst schuld sei:

Der ÖRR in Form des NDR behauptete sogar wahrheitswidrig die Demonstration sei "absolut friedlich" verlaufen:

https://x.com/OERRBlog/status/1915856854074196267

Warum macht die Polizei ihren Job nicht und geht stattdessen gegen Medienvertreter vor, anstatt diese zu schützen?

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Sollte rechte Musik verboten werden?

Besonders seit dem Thema Macklemore ist die Debatte in großen Teilen der Gesellschaft angekommen. Rechte politische Botschaften, Antisemitismus und der Holocaust kommt in Musik von Künstlern immer häufiger vor.

Ein neuer Trend unter rechten ist schon länger Fascho-Musik. Rechte Künstler leben Antisemitismus aus, hetzen gegen Minderheiten und verherrlichen brutale Gewalt gegen die Minderheiten. Beliebte Themen sind politische Botschaften, Antisemitismus, der Holocaust, Israel, Palästina und häufig wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit relativiert.

Sollten wir Fascho Musik endlich verbieten? Die Kunstfreiheit darf nicht zu einem Werkzeug zur Radikalisierung werden.

Das spricht für ein Verbot:

Förderung von Hass und Gewalt:

  • Faschistische Musik propagiert oft rassistische, antisemitische und gewalttätige Ideologien.
  • Sie kann zur Radikalisierung von Individuen und Gruppen führen.

Gesellschaftliche Spaltung:

  • Solche Musik trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei, indem sie Vorurteile und Feindseligkeiten zwischen verschiedenen Gruppen schürt.
  • Sie kann ein Gefühl der Zugehörigkeit zu extremistischen Ideologien fördern.

Verletzung der Menschenwürde:

  • Faschistische Inhalte verletzen die Würde und die Rechte von Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung diskriminiert werden.
  • Ein Verbot könnte als Schutzmaßnahme für betroffene Gruppen dienen.

Prävention von Extremismus:

  • Ein Verbot könnte dazu beitragen, die Verbreitung extremistischer Ideologien zu verhindern und somit die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
  • Es könnte auch als Teil einer umfassenderen Strategie zur Bekämpfung von Extremismus und Radikalisierung dienen.

Schutz der Jugend:

  • Jugendliche sind besonders anfällig für die Botschaften solcher Musik. Ein Verbot könnte sie vor schädlichen Einflüssen schützen.
  • Bildung und Aufklärung sind wichtig, aber ein Verbot kann als zusätzliche Schutzmaßnahme dienen.

Rechtliche Rahmenbedingungen:

  • In vielen Ländern gibt es bereits Gesetze gegen Hassrede und extremistische Propaganda. Ein Verbot von faschistischer Musik könnte in diesen rechtlichen Rahmen passen.
  • Die Durchsetzung solcher Gesetze könnte die gesellschaftliche Akzeptanz von extremistischen Ideologien verringern.

Kulturelle Verantwortung:

  • Künstler und Musiker haben eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Die Förderung von Hass und Gewalt sollte nicht toleriert werden.
  • Ein Verbot könnte ein Zeichen setzen, dass solche Ideologien in der Gesellschaft nicht akzeptiert werden.
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