Erbschaft – die besten Beiträge

Erbschaft als Ehepaar zusammen oder jeder einzeln?

Hi, unser Bekannter ist verstorben. Er teilte uns einmal mit, dass er über etwa einen Betrag von 30 bis 35 tausend Euro verfüge und er uns dies vererben möchte. Seither (er ließ sein Auto nach einem Unfall für etwa 10 tausend Euro reparieren) gehen wir von einem Barbetrag von etwa 20 bis 25 tausend Euro aus, den wir wahrscheinlich in Bar erben werden, sowie etwa geschätzt 10 tausend Euro Bankguthaben.


Nun zu meinen Fragen:

  • 1.) Wir (mein Mann und ich) sind als Nichtverwandte in der Klasse 3 der Erbschaftssteuer. Also mit einem Freibetrag von 20 tausend Euro. Jedoch ist im Testament vermerkt, dass wir (mein Mann und ich) „zu gleichen Teilen“ die Erben sind. Heißt das nun, dass JEDER SEPARAT einen Freibetrag von 20 tausend Euro hat, oder zählen wir als „eine Person“ weil wir verheiratet sind?

Großen Wert hat er zu Hause nicht und er hat sehr bescheidene Wohnverhältnisse gehabt. Außer solche Sachen wie TV oder Computer ist darin wahrscheinlich nichts derart Wertvolles, das es anzurechnen gibt. Ein Auto hat er noch. Mittelklassewagen.

  • 2.a) Ist es richtig, wir einen Freibetrag für Hausrat und andere Wertgegenstände von 12 tausend Euro haben?
  • 2.b) Falls ja, dann jeder separat oder insgesamt?
  • 2.c) Der 10.300 Euro Bestattungsfreibetrag ist der Gesamtbetrag, also nicht pro Erbe, richtig?
  • 2.d) Wie zahlt man einen Barbetrag von etwa 20 - 25 tausend Euro bei der Bank ein, ohne einen Herkunftsnachweis? Denn woher sollten wir diesen auch haben?

Das Nachlassgericht hat uns bereits bei Abgabe des Testaments mitgeteilt, dass es Monate (wahrscheinlich bis April/Mai) Bearbeitungszeit dauern wird, bis wir den Erbschein haben werden.

  • 3.) Haben wir bis dahin trotzdem Zugriff auf das Konto unseres Bekannten, sodass wir beispielsweise davon die Beerdigung zahlen könnten, oder müssen wir „in Vorkasse treten“?

Wir sind zum ersten Mal Erben und keinerlei Erfahrung in dem Bereich. Daher haben wir uns um die Art der Beerdigung gekümmert. Der einzig noch lebende Verwandte unseres Bekannten ist dessen Bruder und dessen Frau und Kinder, die er im (Testament vermerkt) gänzlich vom Erbe ausgeschlossen hat.

  • 4.a) Auch ein Pflichtteil steht ihm nicht zu, da Pflichtteile nur der eigenen Ehefrau, den eigenen Kindern oder den eigenen Eltern zustünden, richtig?
  • 4.b) Wir haben uns um die Art der Bestattung gekümmert. Ebenso kümmern wir uns um das Ausräumen der Wohnung und die ganzen Kündigungen all Versicherungen etc. da wir davon ausgehen, dass wir den Erbschein bekommen werden. Wir können doch nicht ein halbes Jahr warten, bis wir alles kündigen, bis das Nachlassgericht das endlich bearbeitet hat, oder?

Entschuldigt die vielen Fragen, aber wir wollen das alles seine Richtigkeit hat und fühlen uns im Hinblick auf Informationen betrifft etwas allein gelassen von den Behörden, was den „üblichen Werdegang“ einer Bestattung und einer Erbschaft betrifft. Danke im Voraus!

Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Erbschaftsrecht, Erbschaftssteuer, Notar, Notariat, Erbschein

Ich werde 20.000 € erben , was soll ich jetzt tun , wegen Jobcenter?

Hallo zusammen, meine Freundin ist leider gestorben und werde dadurch wie oben erwähnt Geld geerbt bekommen… Aber im Moment beziehe ich Geld vom Jobcenter… mir ging es gesundheitlich nicht gut , deshalb bin ich in dieser Situation… ich starte jetzt eine Maßnahme über das JC und fange an zu arbeiten ab Montag und ab September nächstes Jahr hätte ich die Möglichkeit die Schulung zu machen , wo ich dann auch im Zukunft arbeiten möchte… das heisst ich wäre dann noch über 1 Jahr beim JC… aber so wie ich es mitgekriegt habe dauert es ungefähr 6 Monate bis ich das Erbe bekomme , natürlich werde ich das dem Jobcenter melden … oder ich werde auf die Maßnahme verzichten und auch auf die Schulung und mir jetzt eine Arbeit suchen und somit müsste ich es ja dann nimmer melden .. wenn ich das so mache , kann ich die Schulung trotzdem machen aber müsste es selber finanzieren und auch nebenher arbeiten, frage mich halt ob es nicht zu anstrengend wird , Arbeit + Schulung … das mit meiner Krankheit .. 😒 aber ich denke , ich könnte es schon packen aber mit Schulung nebenher , wird schon anstrengend… bei der Maßnahme vom JC hätte ich mich voll auf die Schulung konzentrieren können , ohne nebenher arbeiten zu müssen, wisst ihr was ich meine ? was würdet ihr an meiner Stelle tun ?? Und hat man eigentlich einen Freibetrag , oder werden die 20.000 Euro angerechnet?

Danke im Voraus für eure Antworten ❤️

Erbschaft, Jobcenter

Darf eine Grundsicherungsempfängerin Erbe ausschlagen?

Kind B und C sowie Mutter kaufen gemeinsam ein Haus.

Kind A will nicht mitmachen - will ungebunden sein auch aus beruflichen Gründen.

Kind A wird Pflegestufe 5 (=Wachkomma) und wird fortan in dem Haus gemeinsam von Kind A und B ohne Pflegedienst aufopfernd gepflegt.

Mutter stirbt.

Im Testament hat sie Kind B und C zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Ferner hat sie ausführlich im Testament noch erklärt, warum Kind A nichts erben soll. In der Begründung steht, das Kind B und C sonst das Haus verkaufen müssten und damit eine Pflege wie bisher für Kind A nicht mehr erbracht werden könnte.

Das heißt: Kind A würde durch Einforderung des Pflichtteiles sich selbst schaden.

Gesetzliche Betreuerin fordert Auszahlung des Pflichtteiles.

Ergänzung: Dieses Haus ist weitgehend barrierefrei

Folgende Maßnahmen wurden getätigt.

  • Kind A bekommt größtes und schönstes Zimmer da so Umgang mit Patientenlifter und andere Pflegemaßnahmen leichter sind und sie mit dem großen Panoramafenster einen Blick in die freie Natur hat.
  • Alle Pflege Hilfsmittel die man nur denken kann sind vorhanden inkl. Deckenlift im Badezimmer.
  • Schon vor dem Erbfall haben Kind B und C Klimaanlage und Notstromversorgung angeschafft.
  • Pflegeaufwand ist - laut Pflegebericht - größer als die Anzahl der Wochenstunden also größer 168 Stunden/ Woche Grund ist, dass eine 24 Stundenpflege für erforderlich erachtet wurde + einige Tätigkeiten die man nur zu zweit ausführen kann.
  • Tag- und Nachtwache sind sichergestellt
  • täglich zweimalige Mobilisierung in den Rollstuhl
  • regelmäßige Ausflüge z.B. auch zur Bundesgartenschau mindestens einmal die Woche außer im Winter aber auch da gibt es Spaziergänge nur deutlich kürzer

Kein noch so gutes Pflegeheim könnte diesen Betreuungsaufwand leisten.

Muss meine Schwester den Pflichtteil einfordern, damit das Amt für Grundsicherung diesen verwerten kann?

HILFSWEISE FRAGE:

Könnte Pflichtteil auch mit Wohnrecht ausgeglichen werden.

Da sie bereits vor dem Erbfall hier wohnte, handelt es sich doch nach dem Erbfall als selbst genutztes Wohneigentum. Damit dürfte es doch keiner Verwertung unterliegen.

Im Moment zahlt sie Miete die vom Sozialamt bestritten wird.

Da sie auf das Pflichtteil beschränkt ist, würde es im Erbfall letztlich auf einen halben Mieterlass hinauslaufen - oder sehe ich das falsch?

Finanzen, Geld, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Betreuung, Betreuungsrecht, Grundsicherung, Sozialamt, Bürgergeld

Was muss ich nach dem Tod des Vaters alles machen, wenn ich mit ihm in einem Haus gelebt habe und dort bis zum Verkauf noch weiterleben will?

Mein Vater ist vor 2 Tagen im Krankenhaus nach langer Krankheit verstorben. Er hat mir seit Jahren erzählt, dass ich das Haus erbe, dass ich der Haupt-Erbe bin und meine Schwester nur einen Pflichtanteil bekommt. Er war sehr offen darüber und meine Schwester weiß auch davon. Vor seinem Tod hat er mir sein Testament anvertraut und gemeint ich soll es nach dem Tod beim Nachlassgericht einreichen. Kann ich laut der Amtsgerichtsseite nicht, da mir die Sterbeurkunde fehlt. Meine Schwester meinte, die bekommt sie erst vom Bestattungsinstitut und da muss sie erst Unterlagen einreichen die nun nicht alle im Chaos meines Vaters auffindbar waren.

Ich bin mit meiner Schwester unabhängig von der Erbschaft sehr zerstritten und es kann gut möglich sein, dass sie mich anlügt oder die Testamentabgabe behindert etc.

Ich habe das Gefühl das kann noch Tage oder Wochen dauern. Internetsuche hat mir gesagt, dass ich verpflichtet bin das Testament einzureichen, sobald ich vom Tod erfahren habe. Aber wie soll das gehen ohne Sterbeurkunde?

Ich habe bei meinem Vater gewohnt. Alle Rechnungen/Versicherungen etc. liefen auf seinem Namen. Ich hab mich an den Kosten nur per Barzahlung beteiligt. Meine Schwester hat mir gesagt, dass sie sein Bankkonto schon gesperrt hat.

Was bedeutet das nun für mich? Steh ich beim Monatswechsel in wenigen Tagen ohne fließend Wasser, Strom, Internet etc. da? Sind dann auch alle Versicherungen weg? Und wie soll ich das alles auf mich umschreiben lassen, wenn mir nichts davon gehört und die Erbschaft noch Monate dauern kann? So wie ich meinen Vater kenne, wird das Testament nicht formgerecht sein. Es ist in einem einlaminierten Umschlag mit seiner Unterschrift drauf. Ich weiß nicht wie es im Umschlag aussieht, ob es handschriftlich ist, seine Unterschrift mit Namen oder Ort enthält.

Selbst wenn alles geregelt ist, weiß ich nicht wie es weitergehen soll. Mein Vater hinterlässt ein sehr großes, aber auch altes und renovierungsbedürftiges Haus. Es ist vom Keller bis zum Dachboden inklusive Garagen vollgestopft mit Sachen deren Wert man schlecht schätzen kann. Ich kann das nicht beurteilen. Die Möbel sind fast alle nicht abbaubar. Wie verkaufe ich so ein Haus und dessen Inhalt und was mache ich, wenn sich das Haus nicht verkaufen lässt? Er hinterlässt kein nennenswertes Barvermögen, wenn ich Glück habe reicht das Geld für seine gewünschte Feuerbestattung.

Aber von was zahle ich dann meiner Schwester ihren Pflichtanteil? Mein aktuelles Vermögen reicht dafür nicht aus. Muss ich dafür einen Kredit aufnehmen oder kann ich warten bis das Haus verkauft wurde? Weil Kredit aufnehmen und dann auf einem Haus sitzen bleiben, das ich nicht losbekomme stelle ich mir als Alptraum vor.

Der Wohnungsmarkt ist aktuell eine Katastrophe. Es ist schwer eine passende Wohnung zu finden und ich habe auch keine Erfahrung darin. Jetzt schon ausziehen und dann noch monatelang das unbewohnte Haus mitzubezahlen, würde meine finanziellen Mittel auffressen.

Ich weiß nicht mehr weiter :(

Haus, Wohnung, Geld, Testament, Erbe, Vater, Eltern, Erbschaft, Familienprobleme, Geschwister, Hausverkauf, Nachlass, Streit, Todesfall, Nachlassgericht, Sterbeurkunde

Mein Sohn wird meine DHH erben, nun habe ich erfahren, dass meine Ex-Schwiegermutter ihn dazu anhält, sich bei meiner Freundin mit EFH einzuschleimen?

Ich besitze eine Doppelhaushälfte, die in etwas über einem Jahr abbezahlt ist und später an mein einziges Kind übergehen soll. Die Schenkung soll in etwa erfolgen, wenn er 18 ist und mit Wohnrecht für mich erfolgen.

Ich habe eine sehr enge Freundin, die ein Jahr jünger ist als ich und die seit dem Tod ihres Vaters alleinige Besitzerin eines freistehenden Einfamilienhauses mit 2 Wohnungen und 2 Garagen ist.

Sie hat weder Kinder noch Partner und ist Anfang 50.

Die Geschwister ihrer Mutter hatten sich erdreistet, dort zu dritt einziehen zu wollen, nachdem ihre Mutter ins Seniorenheim musste.

Meine Freundin hatte beide Eltern 15 Jahre lang gepflegt und den Vater zu Hause bis zum Tod liebevoll begleitet.

Danach hatte sie auch ihre Mutter gepflegt, die extrem narzisstisch und bösartig ihr gegenüber war.

Nun ist die Mutter im Heim, da sie nicht mehr mobil und auch dement ist.

Meine Freundin bezahlt dafür und hat nun das freistehende EFH (bzw. ZFH) für sich. Wohnt weiterhin oben in ihrer Wohnung und kernsaniert die elterliche Wohnung.

Aus Ihrer Familie kommen nun Begehrlichkeiten seitens der 2 Großtanten nebst Mann, sie möchten dort kostenlos wohnen und von ihr gepflegt werden, da sie das ja jetzt drauf habe.

Sie lehnte ab.

Danach kam die Tochter ihrer Cousine und erhob Anspruch auf die untere Wohnung, die den Eltern meiner Freundin gehört hatte und nun kernsaniert wird.

Sie wolle dort mit ihren Hunden einziehen, wenn die Wohnung fertig sei. Diese Cousine 2. Grades hatte vorher meine Freundin überall lächerlich gemacht und darf auch dort nicht einziehen.

Meine Freundin gestaltet das Haus für sich alleine. Bei der Pflege ihrer Eltern hatte ihr auch niemand geholfen.

Ihre Cousine 2. Grades betonte dabei, dass meine Freundin schon über 50 und nicht mehr gesund sei und besser langsam ihr Testament mache.

Ich selbst finde so etwas indiskutabel und unverschämt, aber die Geschichte geht noch weiter.

Meine Freundin sagte, sie habe eigentlich keine Erben bzw. wolle weder den Grosstanten (die sie zu überleben gedenkt) noch dieser Cousine 2. Grades das Haus vererben.

Eventuell ginge es später an eine Stiftung.

Nun bekam meine Ex Schwiegermutter das mit und ich hörte gestern, dass sie zu meinem Sohn (14!!!) sagte, er möchte sich doch bitte etwas bei meiner Freundin einschleimen und öfter mal mit mir da hin fahren, damit sie auf den Gedanken kommt, ihm das Haus zu vererben.

Erstmal ist es so, dass mein Sohn meine DHH erben wird, die sein Heim ist und auch neuer als das Haus meiner Freundin.

Das ist mehr als andere Kinder von ihren Eltern bekommen.

Mein Sohn weiß von diesem Vorhaben noch nichts und ist auch in finanziellen Dingen und Immobilien überhaupt nicht beleckt.

Er hatte aber schon spitz bekommen, dass ein Haus meistens dann auf Kinder übergeht, wenn Eltern sterben und sofort mein Haus abgelehnt mit den Worten "wenn du stirbst, will ich es im Tausch dafür nicht, bitte behalte es und lebe weiter".

Diesem Kind also hatte meine Ex Schwiegermutter jetzt nahe gelegt, sich bei meiner Freundin einzuschleimen, damit er von ihr das freistehende Haus bekommt.

Wenn dieser Gedanke von meiner Freundin selbst gekommen wäre, hätte ich ihr dazu geraten, mit 52 erstmal zu gucken, ob sie nicht nochmal einen Partner (vielleicht mit Kind) findet oder einem ihrer Schüler das Haus vermacht (sie ist Lehrerin).

An meinen Sohn hatte ich nie gedacht, da er bei mir schon bestens versorgt ist und auch nicht 2 Häuser "braucht".

Klar kann man so ein Haus auch vermieten.

Ich verstehe aber den Gedankengang nicht, einem naiven 14jährigen so etwas einzutrichtern und damit irgendwie die Freundschaft zwischen mir und meiner Freundin zu einer Geschäftsangelegenheit zu machen.

Weder will ich ihr Haus für mich (zumal ich älter bin als sie), noch braucht mein Sohn das Haus, das sie es ihm auch mit keiner Silbe zugedacht hat.

Sie will aktuell einfach nur leben, sich von der langen Pflege erholen und das Beste aus ihrem Elternhaus machen.

Ohne Ziel, ohne Plan.

Für mich völlig in Ordnung. Selbst wenn sie gar kein Testament macht, ist es nicht meine Angelegenheit.

Ich weiß aber, dass sie sehr besorgt um den Verbleib ihrer Erinnerungsstücke ist.

Aber deren Verbleib kann weder ich steuern noch mein Sohn.

Was ist vom Verhalten meiner Schwiegermutter zu halten?

Ich habe irgendwie, obwohl es nicht mein Bestreben ist, ein schlechtes Gewissen gegenüber meiner Freundin, dass mein Kind ohne ihr und mein Wissen in ihre Angelegenheiten involviert werden sollte.

Ich stehe kurz davor, ihr diese Gedanken meiner Schwiegermutter meinem Sohn gegenüber zu beichten, da ich mich irgendwie dafür schäme und das Gefühl habe, dass ihr Unrecht getan wurde, ohne dass ich aktiv daran beteiligt war.

Es fühlt sich aber ... schäbig ... an.

Ich kenne sie seit dem Kindergarten und wir sind beide über 50.

Haus, Kinder, Familie, Verhalten, Freundschaft, Testament, Erbe, Immobilien, Erbschaft, Psychologie, Doppelhaushälfte, Freundin, Schwiegermutter, EFH

Dringend mehr Erbschaftssteuer für Gerechtigkeit, richtig?

Ich denke wir brauchen dringend eine Besteuerung von Erbschaften, die verhindert das Reiche über Generationen reicher werden, das Kapital fest binden und so nicht zulassen, dass das Geld in Deutschland fairer verteilt ist. Was denkt ihr?

Die Schere zwischen arm und reich wird größer, soziale Ungerechtigkeit nimmt schon seit langem zu, v. a. in Folge der Politikführung durch die Union über viele Jahre und auch der FDP, da hier durch Schwarz und Gelb überwiegend die Interessen der Reichen vertreten werden.
Wir sind eigentlich ein reiches Land, viertgrößte Volkswirtschaft, aber dem Mittelstand wird zu wenig gelassen, weil die Reichen ihr Kapital mehren ohne wirkliche eigene Leistung, ohne faire Abgaben, sie lassen andere für sich arbeiten, um noch reicher zu werden.

Erbschaftssteuer ist hier einer der ganz wichtigen Hebel, ich hoffe mehr Leute treten dafür ein und wählen das auch, wenn es gefragt ist! Die Bildzeitung lügt hier natürlich oft etwas vor und tut so als man den Ärmeren und dem Mittelstand etwas wegnehmen wolle, aber das stimmt nicht - durch die entsprechenden Freigrenzen usw. sind "normale Erben" sowieso ganz normal möglich, also Omas Haus kann man im Wesentlich steuerfrei oder mit sehr geringen Abzügen erben, so wie es auch sein soll. Entscheidend wäre so eine Steuer trifft dann primär diejenigen, die ganze Häuserblöcke erben und teuer vermieten wollen oder ganze Firmen erben etc., solche Menschen müssen meiner Ansicht nach endlich mal Geld in die Steuerkasse bringen, was sie bisher viel zu wenig tun.

Hier ein paar gute Quellen zum Thema...

https://www.nfs-netfonds.de/blog/details/reichtum-kommt-durch-vererbung/

https://www.finanzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/ausnahmen-bei-der-erbschaft-und-schenkungsteuer/drei-gruende-fuer-eine-erbschaftsteuer-ohne-privilegien-fuer-superreiche

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/immobilien-erbe-steuer-100.html

https://www.swr.de/swr1/swr1leute/jens-berger-findet-vermoegensungleichheit-gefaehrlich-100.html

Ja, wenn Reiche erben, sollten sie endlich richtig Steuern zahlen 48%
Nein, ich glaube eher nicht 48%
Andere Antwort 4%
Politik, Armut, Erbschaft, Demokratie, Erbschaftsrecht, Erbschaftssteuer, Gerechtigkeit, Politikwissenschaft, Reichtum, Soziologie, Gleichheit, Armutsbekämpfung, Soziologie Gesellschaft

Meistgelesene Beiträge zum Thema Erbschaft