Wie wird ein Verwandter gefunden bei Erbschaft?
Hallo Community,
ich habe mal ein paar hypothetische Fragen. Ein Vater ist mit einer neuen Frau verheiratet und hat seinen Sohn, der vor 25 Jahren mit der Mutter weit weggezogen ist (häusliche Gewalt seitens des Vaters), seitdem nicht mehr gesehen. Nehmen wir an, der Vater stirbt und hat mit der neuen Ehefrau zu Lebzeiten ein Haus gebaut und ist vermögend. Wichtig ist, es geht dem Sohn nicht ums Geld (hat er selber genug). ABER ganz allgemein: inwieweit wird der Sohn gefunden und über den Tod des Vaters informiert? Ist die Ehefrau verpflichtet, den Sohn zu informieren? Was, wenn die neue Ehefrau ein gemeinsames Konto mit dem Kindsvater hatte. Ist sie verpflichtet, vom diesem gemeinsamen Geld auszurechnen, welcher Anteil dem Kindsvater gehörte, um ein eventuelles Erbe auszurechnen? Dieses Fragebeispiel ist, wie gesagt, ganz allgemein für mich interessant. Ich verstehe den Ablauf nämlich nicht, wie ein möglicherweise erbberechtigtes Kind informiert wird und ob die neue Ehefrau diese Infos auch zurückhalten kann (wer will das kontrollieren?). Danke schon mal für Infos dazu von Leuten, die sich da auskennen.
6 Antworten
Voraussetzung 1- der Vater muss als solches in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen sein.
Voraussetzung 2- irgendwer stößt den Erbfall Vater an.. Dies sind (außer in Bayern ) die gesetzlichen Erben oder können auch Gläubiger sein. Alternativ gibt es ein Testament welches eröffnet wird.
Voraussetzung 3 in dem Fall - die möglicherweise noch vorhandene Witwe muss von der Existenz weiterer Kinder wissen.
Möglichkeit des Kindes - ab und an eine Auskunft aus dem Melderegister vom Vater erbitten.
Von Seiten des Gerichts werden bei eröffnetem Erbfall auch die Standesämter um Mithilfe gebeten. Ob es nun in den Unterlagen des Vaters einen Querverweis auf weitere Kinder gibt - kommt drauf an. Eine Information an das Kind würde ich trotz zunehmender Digitalisierung nicht zwingend unterstellen.
Kommt die Info - sind die Erbschaftsbesitzer zur Mithilfe verpflichtet, bedeutet aber nicht die Miterbin muss rechnen - dies ist eine Aufgabe welche die Erbengemeinschaft gemeinsam erledigen muss.
Bei Erteilung des Erbschein versichern die Erben an Eides statt die Richtigkeit ihrer Angaben. Als Frau weißt du nicht immer zwingend wo dein Partner noch Spuren hinterlassen hat ;).
Alle Erben zusammen ergeben eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft bestimmt zusammen was zu tun ist und kann untereinander oder auch einen Fremden als Erbverwalter einsetzen.
Gibt es eine Erbberechtigte Person, die nicht erreichbar ist, so muß dieser Erbteil Treuhändisch verwaltet werden, der Erbberrechtigte haben das Recht ihr Erbe 3 Jahre lang einzufordern, nachdem sie über den Tod informiert wurden, erst danach verwirkt ihr Anspruch.
Wenn also der Sohn nicht erreichbar ist, muss sein Erbteil extra aufgehoben werden.
- Dokumente überprüfen: Schauen Sie sich die letzten Willen und Testamente des Verstorbenen an. Oft sind dort Verwandte erwähnt.
- Familienunterlagen: Durchsuchen Sie alte Familienunterlagen, Geburts- und Heiratsurkunden, um Verwandte zu identifizieren.
- Öffentliche Register: Nutzen Sie öffentliche Register, wie das Standesamt oder das Grundbuchamt, um Informationen über Verwandte zu finden.
- Genealogische Forschung: Es gibt viele Online-Datenbanken und genealogische Dienste, die Ihnen helfen können, Verwandte zu finden.
- Rechtsanwalt oder Notar: Ziehen Sie in Betracht, einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren, der auf Erbrecht spezialisiert ist. Sie können Ihnen helfen, die rechtlichen Schritte zu verstehen und die richtigen Personen zu finden.
- Öffentliche Bekanntmachungen: In einigen Fällen kann es notwendig sein, eine öffentliche Bekanntmachung zu machen, um potenzielle Erben zu informieren.
Hier geht es darum das eine Person geerbt hat, welches nicht bekannt ist und erst noch gefunden werden muss.
Ich nehme an, dass das aus der Geburtsurkunde eines jeden entnommen wird. Dort stehen die leiblichen Eltern. Bei einem Sterbefall wird ja das Standesamt informiert, wo die Geburtsurkunde hinterlegt ist.
inwieweit wird der Sohn gefunden und über den Tod des Vaters informiert?
Bei der Anzeige eines Sterbefalles beim Standesamt wird immer nach leiblichen Abkömmlingen gefragt, da diese primär erbberechtigt sind. Zudem wird jeder Sterbefall auch an das Nachlassgericht gemeldet, das einen Erbschein nur dann erteilt, wenn alle möglichen Erben ermittelt sind.
Das schließt natürlich nicht kategorisch aus, dass dieser Erbe übersehen wird, vor allem, wenn in der Sterbefallanzeige nichts drin steht. Dann aber hat die Ehefrau des Verstorbenen möglicherweise falsche Angaben gemacht, wenn sie von diesem Sohn wusste. Das Nachlassgericht ist keine Polizeibehörde.
Vielen Dank, das hilft mir erst mal vom Ansatz her weiter.