Gemeinsames Sorgerecht, Baby 7M erkältet, Einverständnis KV?
Hallöchen, ich bin alleinerziehend und habe gemeinsames Sorgerecht mit dem Kindsvater.
Unser Sohn 7M ist jetzt seit mehreren Tagen erkältet (Husten, erhöhte Temperatur), ich habe den Umgang vorerst abgesagt, da ich es nicht für gut empfinde wenn er dann Stunden draußen verbringt.
Nun ist eine Erkältung für den KV kein "triftiger Grund".. zudem habe ich ihn informiert das ich beim Kinderarzt war, und dieser einen Hustensaft verschrieben hat.. nun droht er mir erneut mit einer Anzeige weil ich ohne sein Einverständnis beim Kinderarzt war, wie ist das?
Muss ich ihn wirklich bei einer Erkältung erst um Erlaubnis fragen ob ich zum Kinderarzt darf?
4 Antworten
Du darfst bzw solltest bei einer Erkrankung des Kindes immer zum Arzt, wenn du das für erforderlich hältst. Nur manche (meist planbare) Entscheidungen (z.B. Zahnspange) müssen beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam unterschreiben.
Für was und wo will er dich denn anzeigen? Bei der Polizei? Umgangsverweigerung ist kein Straftatbestand.
Gibt es eine gerichtliche Umgangsregelung? Falls ja, dann solltest du dir ein ärztliches Attest geben lassen, sonst riskierst du ein Bußgeld. Sonst kannst du seine Androhung freundlich ignorieren und dich nicht provozieren lassen.
eine erkältung des kindes ist kein grund den umgang zu boykottieren. hustensaft kann der vater auch an seinen umgangswes selbst geben.
für einen gang zum kinderarzt brauchst du die zustimmung des kv nicht.
Da würde ich mir keine Gedanken machen. Theoretisch ist er im Recht, praktisch ist das Baby aber erst 7 Monate alt und niemand wird deswegen ein fass aufmachen.
Und wieso sollte der Vater Stunden mit deinem kranken Kind draussen verbringen, anstatt zuhause im Warmen?
Er macht jetzt Stress, weil du ihm selbstherrlich den Umgang mit seinem Kind gestrichen hast. Wunderst du dich wirklich darüber? Wie würdest du dich fühlen, wenn er dir das Kind nach dem nächsten Umhang nicht wieder zurückbringen würde? Du würdest auch Stress machen, oder?
Es ist nicht nur DEIN Kind. Und nicht nur DU liebst das Kind – egal ob krank oder gesund.
Er hat 11 von 26 Umgangsterminen abgesagt, darunter auch der Grund "bin im Urlaub" und dann darf ich nicht absagen wenn es dem Kind nicht gut geht?