Eltern – die besten Beiträge

Meinung des Tages: Ist die Kritik an der BAföG-Reform berechtigt?

BaFöG ist ein Begriff, den viele in ihrem Leben schon einmal gehört haben. Aber wer darf das eigentlich beziehen? Das hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Das Alter, das private Einkommen und Vermögen, die Eignung für die gewünschte Ausbildung und die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status sind von Relevanz. Eine Analyse des CHE Centrum für Hochschulentwicklung hat gezeigt: 84% der Studierenden können oder wollen die staatlichen Unterstützungsangebote nicht nutzen – die Konsequenz: Eine Reform scheint nötig.

Die geplante Reformierung

Geplant ist, dass Studierenden künftig ein „Flexibilitätssemester“ zugesprochen wird. Das heißt, Studierende könnten über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden. Außerdem sollen die Freibeträge von Studierenden und deren Eltern angehoben werden. Dadurch könnten womöglich mehr junge Menschen BaFöG beziehen. Zusätzlich geplant ist eine sogenannte „Starthilfe“. Damit soll angehenden Studierenden geholfen werden, die aus ärmeren Haushalten kommen. Für diejenigen, auf die das zutrifft, soll es 1.000 Euro geben.

Geplant sind außerdem „strukturelle Verbesserungen“, sodass etwa die Wartezeit verkürzt oder die Einbringung der relevanten Nachweise vereinfacht wird.

Keine Anpassung der Beiträge

Die Inflation ist deutlich zu spüren. Vielerorts sind die Mieten gestiegen, ebenso sind Preise für Lebensmittel höher angesetzt und auch andere im Alltag benötigte Gegenstände, wie etwa Kleidung, werden zusehends teurer.

Viele staatliche Leistungen werden an die Inflation angepasst – beim BAföG ist das jedoch nicht geplant.

Der Bundestag hatte 150 Millionen Euro für das BAföG zur Verfügung gestellt, um einen Spielraum für etwaige Erhöhungen zu gewährleisten. Das Bildungsministerium plant allerdings nur 62 Millionen Euro davon ein.

Aktuelle Beiträge

Im Wintersemester 2022/23 wurde das BAföG um 5,75 Prozent erhöht. Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, konnten damit monatlich 511 Euro erhalten. Dies setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf (452 Euro) und 59 Euro für’s Wohnen. Diejenigen, die auswärts leben, konnten den Grundbedarf und 360 Euro für die Unterkunft bekommen.

Allerdings werden Vermögen, eigenes Einkommen sowie das Einkommen von Eltern und Ehepartner immer angerechnet – die Höhe ist also von Fall zu Fall individuell.

Mehr Druck bei der Rückzahlung

Seit 1990 gilt: Die Hälfte vom BAföG ist „geschenkt“, die andere Hälfte muss zurückgezahlt werden. Ungefähr fünf Jahre nach dem Ende des Studiums wird die Rückzahlung dann fällig – dauern darf sie maximal 20 Jahre.

Geplant ist nun, dass künftig die Raten steigen werden. Statt 130 Euro monatlich sollen nun also 150 Euro pro Monat getilgt werden. Dies sei geplant aufgrund der aktuellen „Einkommens- und Preisentwicklung“, so die Begründung im Gesetzentwurf.

Kritik zur Reform

Mitunter am meisten kritisiert wird, dass das BAföG nicht entsprechend der Inflation angepasst werden soll. Auch, dass das zur Verfügung gestellte Geld nicht ausgeschöpft wird, um jeden eine „Starthilfe“ zu ermöglichen, oder eben allgemein die Beiträge anzuheben, stört einige der Studierenden.

Auch Wissenschaftler sehen in der Reform nicht nur positive Vorsätze. So bliebe diese Reform „hinter ihren Möglichkeiten“, wie Frauke Peter vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung es bezeichnet. Auch sie plädiert für eine regelmäßige Anpassung der BAföG-Sätze.

Außerdem sei es nötig, mehr Transparenz zu schaffen. Junge Studieninteressierte können oft nicht einfach erkennen, was ihnen zustehen würde und dadurch steigt die Unsicherheit, wie das Studium finanziell gestemmt werden könnte. Der Studienbeginn sei also „ein Sprung ins Ungewisse“, so die Bildungsforscherin.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die BAföG-Situation? Seht Ihr die geplanten Reformpunkte als positive Entwicklung? Findet Ihr die theoretisch erreichbaren Beiträge ausreichend? Wäre eine regelmäßige Anpassung der Beiträge sinnvoll? Habt Ihr vielleicht sogar selbst Erfahrungen, die Ihr teilen möchtet, besonders, wenn es um Bürokratie und die Nachweise geht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bafoeg-bundesrat-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/studierende-staatliche-foerderung-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bafoeg-reform-108.html

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Was soll ich jetzt tun?

Ich bin verheiratet und meine Frau behandelt mich wie ein Kind. Inmer wenn wir zusammen streiten, schreit Sie mich an. Redet nie in einem normalen Ton mit mir. Sie scheisst mich für kleine Dinge zusammen. Ich weiss nicht weiter ehrlich. Und dann sind auch meine Gefühle für Sie erloschen. Ich liebe meine Frau nicht mehr. Ich fühle mich neben ihr gedrängt, und möchte ausziehen.

Was soll ich tun? Ich habe mit ihr über ihr verhalten oft gesprochen. Aber Sie ändert sich nicht. Sie ist immer noch die gleiche Person die mich anschreit. Das hat dazu geführt das meine Gefühle verschwunden sind. Sie hat den Respekt in unserer Ehe komplett verloren. Es interessiert Sie nicht ob es mich verletzt. Es schmerzt tief wenn ich von einer Frau so blossgestellt werde. Man darf nicht vergessen ich bin ein Mann, und behandle Sie gut. Ich schreie Sie nicht an. Ich werde nicht sofort aggressiv und lasse meine Wut auf Sie aus. Sie tut das eben schon gegen mich.

Ich glaube nicht mehr an die liebe die zurückkommt, und auch nicht an unserer Ehe die funktionieren kann. Es braucht immer 2, und wenn einer nicht mitmacht, dann klappt nichts. Wir streiten sogar vor unserer Kinder. Aber Sie ist die, die rumschreit, und mir vieles vorwirft. Und mich sogar zum durchdrehen bringt. Und dabei muss ich dann weinen. Wo ist meine Männlichkeit geblieben. Sie macht mich fertig. Und tut mir definitiv nicht gut. Egal was danach passiert. Ich nehme alles im kauf. Ich bin ehrlich zu ihr. Ich liebe Sie nicht mehr. Was bringt es noch zu kämpfen wenn man nicht mehr liebt. Es bringt einen scheiss.

Ich werde Sie verlassen. Es ist das beste für mich.

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Auto Versicherung, Kindersitz für 12 jährige Tochter

Ok, mir ist keine bessere Überschrift eingefallen, also versuche ich es mal zu erklären.

Wir wollen in den nächsten Sommerferien eine Rundreise durch die USA machen. Die Reise soll ungefähr 5 Wochen mit dem Mietwagen dauern. Natürlich will eine so große Reise lange vorbereitet sein, weswegen wir bereits jetzt mit der Planung beginnen. Nachdem wir nun also die Reiseroute gebastelt haben, ist der nächste Schritt einen passenden Mietwagen zu finden.

Wir sind jetzt mehrere Angebote durchgegangen und haben ein Angebot gefunden, welches uns sehr gefällt. Der Preis ist fair, wir können ihn direkt ab Flughafen benutzen und die gesamten 5 Wochen nutzen, er hat auch genug Platz um alle Koffer zu verstauen.

Wenn wir jetzt diesen Wagen buchen möchten, müssen wir jedoch die Versicherungspolice unterzeichnen, darin stehen bestimmte Bedingungen für den Versicherungsschutz an die wir uns halten müssen. Die USA sind ja bekannt für ihre Vertragsfreiheit, also können die ja alles was nicht illegal ist dort reinschreiben.

Ich bin dabei über einen Passus gestolpert der mich etwas verwirrt hat, dort stand drin, dass für den Versicherungsschutz Kinder unter 13 und unter 1,50 Meter (habe umgerechnet) in einem zur Verfügung gestellten Kindersitz transportiert werden müssen.

Unsere Tochter ist im September 12 geworden (würde also auch auf der Reise noch 12 sein) und ist 1,44 groß, sodass sie unter diese Regelung fallen KÖNNTE. Im Auto benutzt sie aktuell noch eine Sitzerhöhung, aber auch die wollen wir ihr eigentlich bald ersparen, weil es ihr peinlich ist und sie jetzt mit 12 auch gesetzlich keine mehr brauchen würde.

Ich also bei der Vermietung angerufen um das zu klären. Vor allem weil keiner der Staaten durch die wir fahren wollen eine so strenge Regelung vorsieht. Tatsächlich sagte mir die Dame, sei es verpflichtend, dass der Sitz unter den angegebenen Bedingungen genutzt wird, außer sie würde über 54 Kilo wiegen, weil das wohl die Grenze der Zulassung ist. Es wäre auch keine Sitzerhöhung, sondern ein "richtiger" Kindersitz mit Rückenlehne und Kopfstütze. Für Kinder unter 40 Kilo sei sogar die Nutzung des 5-Punkt Gurtes obligatorisch. Unsere Tochter hat seit 2 Jahren keinen Vollsitz mehr und hatte zuletzt mit 6 einen 5-Punkt Gurt (sie würde aktuell mit 35 Kilo auch in diese Kategorie fallen).

Es wären noch über 9 Monate bis Reisebeginn und vielleicht mache ich mir unnötig Gedanken. Sie ist in der Pubertät und da kann man eigentlich davon ausgehen, dass sie noch etwas wächst bis dahin, aber was ist wenn nicht oder nicht genug? Das könnte dann für unsere Tochter sehr unangenehm werden.

Was würdet ihr tun?

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