Elektroauto – die besten Beiträge

Wie bewerten Sie das zukünftige Potenzial von Xiaomi Auto?

Ich verfolge die Entwicklung von Xiaomi Auto schon seit einiger Zeit, insbesondere ihre Leistungen im Bereich der Elektrofahrzeuge und der Expansion in internationale Märkte. Ihr aktiver Vorstoß in Überseemärkte, mit dem Plan, schrittweise in europäische, südostasiatische und nahöstliche Märkte einzutreten, sowie ihre Kernstrategien wie "lokalisierte Produktion" und "Synergie mit Ladeinfrastruktur", z. B. die Aufnahme von Standortverhandlungen für Fabriken mit den Regierungen von Brasilien und Mexiko, machen Xiaomi Auto zu einem vielbeachteten Akteur auf dem globalen Elektrofahrzeugmarkt.

Außerdem habe ich bemerkt, dass der Xiaomi SU7 Ultra mit einer Nürburgring-Zeit von 7 Minuten und 4,957 Sekunden den Porsche als schnellstes Serien-Elektrofahrzeug übertroffen hat. Ich denke, dieses Ergebnis könnte junge Leute anziehen, die auf hohe Leistung aus sind.

Ich glaube, dass Xiaomi Auto in den kommenden Jahren großes Potenzial hat, besonders wenn es gelingt, außerhalb Chinas mehr Marktanteile zu gewinnen. So plant Xiaomi, 2027 mehrere Modelle auf dem europäischen Markt einzuführen; wenn dies gelingt, könnte dies seinen globalen Einfluss weiter verstärken.

Was ist Ihre Meinung dazu? Glauben Sie, dass Xiaomi Auto langfristig ein globaler Führer im Bereich der Elektrofahrzeuge werden kann? Oder sehen Sie einige häufig übersehene Risiken, wie den intensiven Wettbewerb auf Überseemärkten oder die Unterschiede im Aufbau der Ladeinfrastruktur in verschiedenen Regionen, die das Wachstum von Xiaomi Auto behindern könnten?

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E-Autos der Nachbarin verursachen ständig laute Lüftergeräusche – was kann ich tun?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meiner Nachbarin ich bin Mieterin wohne in einer Doppelhaus Hälfte und hoffe auf Tipps oder Erfahrungen von euch.

Sie besitzt mehrere E-Autos, die sie regelmäßig an einer Wallbox lädt (die wurde wohl von einem Elektriker installiert). Das Laden selbst wäre kein Thema – aber jedes Mal laufen extrem laute Lüfter direkt an den Autos, sobald sie an die Wallbox angeschlossen werden.

Diese Geräusche sind wirklich störend – ein lautes, surrendes oder brummendes Lüftergeräusch – und das fast täglich, meist in folgenden Zeiträumen:

ca. 14–16 Uhr, 17–19 Uhr, 20–21 Uhr, aber auch früh morgens gegen 5–6 Uhr.

Die Zeiten variieren, aber es passiert regelmäßig, oft mehrmals am Tag.

Mein Schlafzimmer zeigt zur Einfahrt, wo die Autos stehen – und ich bekomme den Lärm voll ab. Es stört beim Schlafen, Entspannen oder einfach beim normalen Alltag.

Was mich zusätzlich nervt: Von dieser Nachbarin geht ständig irgendeine Art von Störung aus. Und wenn man sie anspricht, blockt sie total ab oder tut so, als wäre das alles übertrieben. Rücksicht? Leider nein.

Meine Fragen:

– Ist das normal, dass E-Autos beim Laden so laut sind und kann ich was dagegen machen

– Gibt es Grenzwerte für solche Lüftergeräusche auf dem eigenen Grundstück?

– Hat man als Nachbar ein Recht darauf das diese Geräusche nicht auftreten ?

– Und ganz konkret: Was kann ich tun, um mich dagegen zu wehren?

Ich habe schon überlegt:

– Mal beim Ordnungsamt oder der Gemeinde nachzufragen

– Lärmbelästigung zu dokumentieren und anzeige zu erstatten

– Oder sogar eine Schallmessung machen zu lassen und damit vor Gericht zu gehen ?

Hat jemand damit Erfahrung oder weiß, was wirklich hilft? ber auf Dauer macht mich das irre.

Danke schon mal für alle Tipps!

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Ist die ERFG tatsächlich sinnvoll?

Elektrofahrzeugregulierungsförderungsgesetz (ERFG)

vom 18.07.2025

§ 1 – Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die technischen, finanziellen und steuerlichen Anforderungen sowie die staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 – Hauptuntersuchungspflicht für Elektrofahrzeuge

(1) Elektrofahrzeuge sind alle zwei Jahre einer Hauptuntersuchung nach Maßgabe des § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu unterziehen.

(2) Wird die Gültigkeit der Prüfplakette überschritten, so hat der Fahrzeughalter eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) begangen und es erfolgt die Verhängung eines Bußgeldes nach Maßgabe des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs.

(3) Die Pflicht zur Entrichtung des Bußgeldes entfällt mit dem Nachweis über die Durchführung einer ordnungsgemäßen Hauptuntersuchung. Bereits entrichtete Bußgelder werden nicht rückerstattet.

§ 3 – Pflicht zur Vorhaltung einer Ersatzbatterie

(1) Der Halter eines Elektrofahrzeugs ist verpflichtet, eine funktionstüchtige und zum Fahrzeugtyp passende Ersatzbatterie bereitzuhalten.

(2) Wird ein Verstoß gegen Absatz 1 festgestellt, so wird zunächst eine schriftliche Ermahnung ausgesprochen.

(3) Wird nach Ablauf eines Monats keine Ersatzbatterie nachgewiesen, erfolgt die Erhebung einer einmaligen jährlichen Strafzahlung in Höhe von 200 Euro.

(4) Die Strafzahlung wird durch einen Bußgeldbescheid fällig und ist unverzüglich zu begleichen.

(5) Erfolgt die Beschaffung einer Ersatzbatterie vor Ablauf des betreffenden Kalenderjahres, wird der gezahlte Betrag vollständig rückerstattet. Erfolgt die Beschaffung erst im darauffolgenden Kalenderjahr, entfällt der Erstattungsanspruch.

(6) Die Erhebung weiterer Strafzahlungen nach Absatz 3 erfolgt jeweils erneut im Folgejahr, sofern der Verstoß weiterhin besteht.

§ 4 – Austauschpflicht bei unzureichender Batteriekapazität

(1) Unterschreitet die Restkapazität der Antriebsbatterie eines Elektrofahrzeugs einen Wert von 59,5 Prozent der ursprünglichen Nennkapazität, ist die Batterie unverzüglich durch eine neue, funktionsfähige Batterie zu ersetzen.

(2) Wird der Austausch nicht bis zum Ablauf des betreffenden Kalendermonats nachgewiesen, erfolgt eine monatliche Strafzahlung in Höhe von 60 Euro.

(3) Die Strafzahlung ist solange fällig, wie der ordnungsgemäße Zustand nicht wiederhergestellt wird.

(4) Erfolgt der Austausch der Batterie noch im jeweiligen Monat, wird eine bereits entrichtete Strafzahlung auf Antrag rückerstattet. Bei einem Austausch nach Ablauf des Kalendermonats entfällt der Anspruch auf Rückerstattung.

§ 5 – Abweichende Geschwindigkeitsregelung für lärmarme Elektrofahrzeuge

(1) In Straßenabschnitten, in denen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet wurde, dürfen lärmarme Elektrofahrzeuge eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h einhalten.

(2) Als lärmarme Elektrofahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten solche, deren tatsächliche Geräuschemission unterhalb der durch Rechtsverordnung festgelegten Grenzwerte liegt.

(3) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zu den Lärmgrenzwerten und zur technischen Nachweisführung zu erlassen.

§ 6 – Staatliche Förderung beim Erwerb von Elektrofahrzeugen

(1) Der Staat gewährt privaten Haushalten mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter 120.000 Euro eine finanzielle Förderung beim Erwerb eines neuen Elektrofahrzeugs.

(2) Die Förderung umfasst eine einmalige Kostenübernahme in Höhe von 35 % des Nettoanschaffungspreises.

(3) Die Anspruchsberechtigung ist durch geeignete Nachweise über das Haushaltseinkommen sowie den Fahrzeugkauf zu belegen.

(4) Die Förderung wird nur für den erstmaligen Erwerb eines Elektrofahrzeugs pro Haushalt gewährt.

§ 7 – Steuerliche Begünstigung

(1) Die Kosten für Anschaffung, Wartung und Betrieb eines Elektrofahrzeugs können als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend gemacht werden.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über Art und Umfang der steuerlichen Absetzbarkeit zu erlassen.

§ 8 – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Meine Meinung: Ich finde es voll unnötig, dass man seine Batterie ab einer bestimmten Kapazität austauschen muss. Also ganz klar Überregulierung und Übertreibung hier. Wie seht ihr das?

Ja, sinnvoll. 40%
Nein, übertrieben. 40%
Anderes. 20%
Teilweise gut. 0%
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