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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
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Ich finde den Beschluss richtig, weil... 52%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 25%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 14%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 9%
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Meinung des Tages: Sollte es (strengere) rechtliche Regelungen geben, ob/welche Bilder Eltern von ihren Kindern im Netz veröffentlichen dürfen?

(Bild mit KI erstellt)

Mal hier ein nettes Bild des eigenen Nachwuchses auf Instagram, mal dort auf Facebook - auf den ersten Blick nichts ungewöhnliches. Das sogenannte „Sharenting“ ist schon lange im Trend. Aber sollten Eltern überhaupt Bilder ihrer Kinder im Netz posten dürfen?

Gefahren beim "Sharenting"

Viele Kritiker sehen große Gefahren darin, wenn Eltern ihre Kinder posten - dazu gehört etwa die Verletzung der Privatsphäre: Betroffene Kinder können nicht (mit)entscheiden, ob und was von ihnen veröffentlicht wird - und genau diese Inhalte bleiben oft für immer im Netz.

Derartige Bilder können später auch verwendet werden, wenn es um Cyber-Mobbing geht. Sie könnten den betroffenen Kindern peinlich sein und gegen sie verwendet werden.

Ein besonders großes Augenmerk liegt auf dem Punkt, der für viele der größte in der Kritik ist: Missbrauch der Inhalte - Täter könnten Bilder in sexualisierten Kontexten weiterverbreiten.

Auch Cyber-Grooming ist ein riskanter Faktor: Fremde können gezielt Kontakt mit Kindern aufnehmen, wenn noch weitere Infos über diese verbreitet werden.

Verteidigende Argumente

Die dagegen sprechenden Argumente sind vielfältig und überzeugend. Da stellt sich natürlich die Frage, weshalb so viele Eltern weiterhin ihre Kinder ins Netz stellen. Die Antwort - Fotos sind für viele Familien ein Weg, schöne Momente festzuhalten und mit Familie & Freunden zu teilen – gerade wenn sie weit entfernt wohnen. Durch das Teilen entsteht eine emotionale Nähe und Verbundenheit. Manche gehen so weit, den digitalen Abdruck als Teil ihres Familienalltags zu sehen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Worauf sollten Eltern/worauf würdet Ihr als Elternteil achten, wenn es um das Posten des Kindes im Internet geht?
  • Sollte es hier konkrete rechtliche Vorschriften geben, die das untersagen/erlauben, bzw. eingrenzen?
  • Wie hoch schätzt Ihr die Tragweite der Zweckentfremdung von Kinderbildern im Netz ein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte achtet auch bei einen so kontroversen und sensiblen Thema auf unsere Netiquette.

Viele Grüße!

Euer gutefrage Team

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Eltern sollten generell keine derartigen Bilder posten dürfen 56%
Eltern sollten nur teils derartige Bilder posten dürfen 17%
Eltern sollten derartige Bilder immer posten dürfen 14%
Ich habe eine andere Meinung 13%
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