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Ebay Kleinanzeigen wann ist man gewerblich tätig?

Ich habe im Internet geguckt und folgende Punkte sind anscheinend ausschlaggebend:

- Wenn man die Absicht hat Gewinn zu erzielen. Ob es nun klappt oder nicht.

- Wenn man regelmäßig verkauft

- Wenn man mehrere ähnliche Artikel anbietet

- Wenn man überwiegend Neuware verkauft

Jetzt finde ich das etwas verwirrend. Man kann ja auch mal Artikel gekauft haben zur eigen Verwendung OHNE die Absicht später teurer weiterverkaufen. Wenn diese Artikel dann im Wert steigen und man es teurer als einst gekauft abgibt hat man Gewinn gemacht. Aber ist das gewerbliche Handeln? Wie oft bis es gewerblich ist?

Jetzt die Regelmäßigkeit. Das kann ja alles bedeuten. Einmal die Woche, einmal am Tag, einmal in Monat. Was ist dann gewerblich. Ist es dann plötzlich egal ob es mit Gewinnabsicht betrieben wird, wenn nicht regelmäßig? Oder kann man ohne Gewinnabsicht gewerblich handeln wenn es regelmäßig ist?

Wie ist das mit den ähnlichen Artikeln? Wenn man jetzt z. B. Seine Sammlung Murmeln verkaufen will und mehrere einzeln verlaufen will? Ohne Gewinnabsicht.

Was ist denn da ausschlaggebend? Reicht es wenn einer dieser Punkte zutrifft, dass ein Gewerbe vorliegt oder muss Gewinnerzielungsabsicht und planmäßige, regelmäßige Tätigkeit immer zutreffen?

Weil wenn jeder einzelne Punkt alleine ein Gewerbe ausmachen kann, dann hat ja beinahe jeder Ebay Kleinanzeigen Nutzer heimlich ein Gewerbe. Weil viele ähnliche Artikel in Mengen anbieten und viele "regelmäßig" verkaufen.

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Wurde der Abstand eventuell gemessen?

Hallo 

Ich bin gerade von der Arbeit nachhause gefahren und bin dafür auf die Autobahn gefahren auf der ich dann eine Abstandsmessung entdeckt habe.

Folgendes:

Ich bin auf dem Auffahrtsstreifen der Autobahn gefahren und da sehr viel los war, dann hinter einem lkw eingeschert. Natürlich war ich dann erstmal etwas näher an diesem. Dann bin ich auf die linke Fahrspur zwischen zwei Autos gefahren (es war genug Platz um dazwischen zu fahren). Jetzt war mein Abstand natürlich nicht direkt so viel zum Vordermann, da ich ja gerade hinter ihn gefahren bin, den Abstand habe ich dann aber ja direkt wieder hergestellt. 

Geschwindigkeit betrug so 100-120kmh.

Ich bin auch nicht übermäßig nah an ihm dran gewesen & war ja auch nur dieser „kurze Moment“ während dem Überholen, das kennt sicher jeder von euch, kann das nur leider nicht so gut erklären.

Die Brücke kam auch ziemlich nah nach der Autobahnauffahrt. 

Jetzt meine Fragen:

  1. Zählt für diese kurze Strecke von Autobahnauffahrt zu Brücke die Messung überhaupt? Also wird da überhaupt gemessen oder misst man eher auf den laufenden Verkehr auf mehr Entfernung ?
  2. Zählt der Abstand hinter dem lkw überhaupt? Weil ich ja auf die Autobahn aufgefahren bin und dann überholt  habe ?
  3. Zählt der Abstand den ich hatte als ich hinter das Auto auf der linken Seite gefahren bin, den ich ja direkt wieder hergestellt habe ?

Ich mache mir da wahrscheinlich viel zu viele Gedanken, da ich eigentlich nicht viel zu nah dran war, habe zu den Fragen aber nichts im Internet gefunden.

Strecke von Autobahnauffahrt bis Brücke ca 350m

Siehe Skizze unten 

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