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Warum gründet Deutschland keine staatliche Beteiligungs-AG wie Österreich, um mit Dividenden die Rentenversicherung zu stärken?

Ich habe eine Idee, wie Deutschland sein Budgetloch stopfen und gleichzeitig höhere Renten finanzieren könnte – und zwar nachhaltig, ohne neue Steuern oder Schulden. In Österreich gibt es die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG), die im Auftrag des Staates Anteile an strategisch wichtigen Konzernen hält. Dadurch generiert der Staat jährlich Milliarden an Dividenden, hat Einfluss in wichtigen Unternehmen und stärkt gleichzeitig seine Volkswirtschaft.

Ein Beispiel: Es gibt die OMV AG mit über 10 % Dividendenrendite, an denen der Staat über die ÖBAG beteiligt ist – auch andere wie etwa Erste Group, Telekom Austria, Raiffeisen Bank, BAWAG oder PORR AG. Wenn Deutschland ebenfalls eine Deutsche Beteiligungs AG gründen würde, könnte sie z. B. 20–30 % der frei handelbaren Aktien von OMV kaufen. Das wäre eine echte Staatsinvestition, keine Ausgabe. Mit den Dividendenerträgen könnten jährlich Milliarden an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen werden – ohne dass sich Manager oder Politiker daran bereichern.

Zugleich wäre es keine Kapitalflucht, sondern ein Rückfluss von Gewinnen aus österreichischen Firmen, wo ohnehin viele Deutsche Urlaub machen und konsumieren. So profitiert Deutschland direkt vom Wachstum unserer Nachbarn – und sichert langfristig die Rente.

Warum also setzt niemand im Bundestag auf so eine starke Idee, obwohl das Modell in Österreich längst funktioniert?

Was meint ihr – wäre das nicht eine brillante Lösung, um Deutschlands Finanzen und Rentensystem endlich nachhaltig abzusichern?

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Finanzen, Geld, Wirtschaft, Rente, Deutschland, Bundestag, Deutsche Rentenversicherung, Österreich, OMV

Wie lest Ihr diese Originalzitate aus dem Gutachten von Brosius- Gersdorf zur Möglichkeit von Abtreibungen?

 "Auch in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber aber Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen und den Abbruch erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit), wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist ... Der Gesetzgeber sollte erwägen, die medizinische Indikation partiell neu zu regeln."

"Bei der medizinischen Indikation besteht allerdings Neuregelungsbedarf. Sie erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert."

"Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können."

Das alles steht in jedem Fall im krassen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Letztlich will die Frau es gestatten, Kinder bis zum 9. Monat im Mutterleib zu töten, wenn die Mutter es so will

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Sie will Abtreibungen bis zur Geburt ermöglichen 67%
Anders 33%
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