Da will jemand aus der gemeinschaftlichen Wohnung (Bürgeldbeziehergemeinschaft) ausziehen, bei einem Kumpel einziehen, allerdings ohne Mietvertrag aber legal und so. Den Eltern des Kumpels gehört das Anwesen. Sie wollen sich dann Strom schon teilen, auch mal Lebensmittel, aber nicht direkt eine Mietzahlung vereinbaren und das JC schreibt wie folgt:
Sie können nur ausziehen, wenn Sie keine staatlichen Leistungen ab dem Zeitpunkt des Auszugs beantragen.
Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, steht dem Auszug nichts im Wege.
Durch einen Mietvertrag, oder?
Und wenn man keinen Mietvertrag hat? Gibt es noch Alternativen zu einem Mietvertrag? Eine Art Wohnbestätigung, dass man dort mietfrei wohnen kann?
Gibt es noch andere Möglichkeiten dazu, dem JC anstelle eines Mietvertrages zu beweisen, dass man keine staatlichen Leistungen ab dem Zeitpunkt des Auszuges beantragen wird?
Vermutlich soll es für das Jobcenter glaubhaft genug sein, sonst gehen sie womöglich davon aus, dass es darauf hinausläuft, dass von dem der auszog, doch wieder staatliche Leistungen beantragt werden, oder?
Wie kann man das machen bzw. glaubhaft rüberbringen?
Reicht da eine Bestätigung von jenem, der den Kumpel bei sich aufnimmt, auch ohne Mietvertrag? Oder anderes?
Achso, jener der auszieht, hat schon einen festen Ausbildungsvertrag und will ab August eine Lehre machen. Der will sich nicht komplett durchbringen lassen aber das Angebot, dort wohnen zu können, sehr gerne annehmen.
Wie diese Vorraussetzung beweisen? Das JC will was Schritliches auch.