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Wäre so eine Regelung rechtens?

In letzter Zeit wird ja immer wieder über "Hitzefrei" an Schulen diskutiert und es heißt, dass es wegen der Aufsichtspflicht nicht mehr möglich ist die Schülerinnen und Schüler einfach nach Hause zu schicken. Hat sich da in den letzten Jahren etwas an den Gesetzen geändert oder warum war das früher anders?

Mein Vorschlag wäre ja folgende Regelung, Wenn über 33° im Schatten vorhergesagt sind ist nach der 6. Stunde Schluss, bei über 39° im Schatten nach der 4. Stunde. Zum Schuljahresbegin wird über den allgemeinen E-Mail Verteiler ein Formular verschickt, ob die Eltern einverstanden sind, dass ihr Kind in solchen Fällen oder wenn die Schule aus anderen Gründen ausfallen muss alleine nach Hause geht. Das Formular muss wenn die Eltern einverstanden sind unterschrieben bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer abgegeben werden. Diese/r macht dann einen entsprechenden Vermerk im Klassenbuch. Wenn kein Formular abgegeben wird, gilt das als nicht zugestimmt. Schülerinnen und Schüler bei denen keine Zustimmung vorliegt, müssen bei "Hitzefrei" in der Schule bleiben, es findet aber kein Unterricht mehr statt.

Ich frage mich jetzt, wäre so eine Regelung rechtlich erlaubt und wenn ja, warum wird das nicht gemacht? Weil der bürokratische Aufwand wäre ja sehr gering.

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Keinen Q-Vermerk trotz 2,4 Durchschnitt?

Hi, ich bin 16, ich komme aus NRW und ich hatte letzte Woche meinen Realschulabschluss und mein Traum ist es schon seit 3 Jahren nach den Sommerferien mein Abitur auf einer Gesamtschule zu machen. Ich wurde auf dieser Schule auch schon letztes Jahr vorläufig angenommen für die 11. Klasse. Als ich mein Zeugnis bekommen habe, habe ich gesehen, dass mein Schnitt bei 2,4 liegt, ich aber keinen Q Vermerk bekommen habe. Ist es wahr, dass eine 5 in Mathe sich nicht mit einer 2 in deutsch und in englisch ausgleichen lässt? Denn der Schnitt von zwei zweien und einer fünf liegt doch bei drei. Dazu habe ich in meinem vierten Hauptfach (Wahlfach) auch eine 2.
Eine Nachprüfung darf ich auch nicht machen, was ich nicht verstehe, weil im Internet steht, dass es mein Recht ist eine Nachprüfung machen zu dürfen, wenn mir eine Note zum erreichen des Q Vermerks fehlt.

Falls jemand sich auskennt wäre ich mehr als dankbar für eine Antwort, denn in meinen Augen ist es absolut nicht fair, bei einem Schnitt von 2,4 wegen einem Defizit in Mathe den Q Vermerk zu verweigern, bei dem mir gesagt wurde ich kann es ausgleichen. Dazu bin ich 4 mal die Woche zur Mathe Nachhilfe gegangen. Es hat also nicht an Faulheit gemangelt.

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