Wäre so eine Regelung rechtens?
In letzter Zeit wird ja immer wieder über "Hitzefrei" an Schulen diskutiert und es heißt, dass es wegen der Aufsichtspflicht nicht mehr möglich ist die Schülerinnen und Schüler einfach nach Hause zu schicken. Hat sich da in den letzten Jahren etwas an den Gesetzen geändert oder warum war das früher anders?
Mein Vorschlag wäre ja folgende Regelung, Wenn über 33° im Schatten vorhergesagt sind ist nach der 6. Stunde Schluss, bei über 39° im Schatten nach der 4. Stunde. Zum Schuljahresbegin wird über den allgemeinen E-Mail Verteiler ein Formular verschickt, ob die Eltern einverstanden sind, dass ihr Kind in solchen Fällen oder wenn die Schule aus anderen Gründen ausfallen muss alleine nach Hause geht. Das Formular muss wenn die Eltern einverstanden sind unterschrieben bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer abgegeben werden. Diese/r macht dann einen entsprechenden Vermerk im Klassenbuch. Wenn kein Formular abgegeben wird, gilt das als nicht zugestimmt. Schülerinnen und Schüler bei denen keine Zustimmung vorliegt, müssen bei "Hitzefrei" in der Schule bleiben, es findet aber kein Unterricht mehr statt.
Ich frage mich jetzt, wäre so eine Regelung rechtlich erlaubt und wenn ja, warum wird das nicht gemacht? Weil der bürokratische Aufwand wäre ja sehr gering.
7 Antworten
Das würde dazu führen dass in den Sommermonaten zukünftig kaum noch Unterricht stattfindet.
Wir müssen lernen damit zu leben dass es immer heißer wird und jedes Jahr ein neuer Hitzerekord aufgestellt wird.
Die Arbeitsschutzvorgaben im Arbeitsleben besagen im Wesentlichen dass der Arbeitgeber Trinkwasser bereit stellen muss.
Außerdem gelten diese Vorschriften ja auch für die Lehrkräfte!
Mit anderen Worten: wenn Arbeitnehmer "Hitzefrei" bekommen, dann bekommen es Schüler automatisch auch!
Ja das stimmt, leider wissen die wenigsten über ihre Rechte bescheid. Darüber rege ich mich als Gewerkschafterin immer wieder auf
In deinem Link steht im Wesentlichen: Getränke und Lüften!
Der Rest ist allgemeies Blabla und nicht messbar.
Mit anderen Worten: es ist so wie ich es geschrieben habe.
Dann wäre der einfachste Weg die Lehrer über ihre Rechte aufzuklären.
Damit ist das Problem dann gelöst.
Jede Regelung könnte als rechtens deklariert werden. Als ich 1965 eingeschult wurde, gab es ab 25°C (natürlich wurden die immer im Schatten gemessen) zwischen 11 und 12 Uhr Hitzefrei. Alle Gründe, die heute zur Aufweichung bzw. Abschaffung einer dbzgl. Regel angeführt werden, sind an den Haaren herbeigezogen.
Aufsichtspflicht? Ist doch keine Naturgewalt. Man müsste diese angebliche Pflicht der Schule einfach nur abschaffen oder sie auf die Zeit begrenzen, die sich ein zum Schüler degradierter Mensch auf dem Schulgelände aufhält.
Meine Eltern haben damals morgens die Wohnung vor uns Kindern verlassen und sind abends erst nach Hause gekommen, als unsere Hortbetreuung lange vorbei war. Wir waren drei Kinder und hatten jeder einen Wohnungsschlüssel. Für uns war es die normalste Sache der Welt, eine gewisse Zeit allein in der Wohnung zu sein. Wir sind auch bei Freistunden nach Hause gegangen.
Gruß Matthias
Früher wurden die Schüler auch nur rausgelassen, wenn der Bus gefahren ist usw.
Nicht anders als heute...
Je nach Alter/Klasse kann man sehr wohl (als Eltern) zustimmen, dass die Kinder allein heim können - und wo da nicht zugestimmt wird (weil berufstätig oder sonstwas) muss halt wer aufpassen...
Für die von Dir vorgeschlage Verwaltungsorgie stellt der Schulträger keine Personal zur Verfügung, wird also nichts.
Und früher, da war das anders, da konnten sich die Kinder beschäftigen und alles ohne Aufsicht.
Heute kommen die lieben Eltern zum Schulleiter und hauen dort auf den Tisch, und wer will schon Lärm in der Schule haben.
Wieso wäre das eine Verwaltungsorgie? Es muss doch nur am Schuljahresbegin eine E-Mail über den allgemeinen Verteiler den es ja sowieso gibt verschickt werden und wenn ein Formular abgegeben wird muss das kurz im Klassenbuch eingetragen werden. Der Aufwand ist doch sehr überschaubar
Findest Du, ich finde das nicht.
Zumal ja regelmäßig Korrekturen kommen werden und vor jeder Befreiung müssen alle 500 Akten durchgewuselt werden, denn Fehlerchen darf sich eine Lehrkraft ja nicht erlauben, und wenn es mehr Kinder gibt, auch mehr, hier sind 900 Kinder.
Zudem wird kein Schulbus Sonderfahrten machen können, und die Kinder bei der Hitze frei laufen lassen, geht gar nicht.
Es gilt einfach was im Klassenbuch steht. Fertig.
Warum soll das aufwendig sein?
Ich glaube auch nicht, dass viele Eltern das ständig ändern werden. Das wird einmal entschieden und gut ist
Reine Theorie, Du kennst die lieben Eltern aus den Sprechtagen nicht, ich kenne sie.
Ist aber ja auch egal, keine Bezahlung dafür, keine Liste.
Kannst du mir das vielleicht mal genauer erklären?
Mir fällt nämlich kein sinnvoller Grund dafür ein. Entweder man traut es seinem Kind zu alleine nach Hause zu gehen oder eben nicht.
Dem könnte man auch noch anders einen Riegel vorschieben. Es gibt eine Abgabefrist von zum Beispiel 4 Wochen, danach gilt das als festgeschrieben.
Das ist ja auch nicht weiter schlimm, einfach nicht auf die lieben Eltern hören ist nicht, und Schulbus bestellen ist auch nicht.
Und gelten ist auch nicht, dafür sorgen die Juristen der lieben Eltern.
Wichtig ist, wie die Temperaturen innerhalb des Schulgebäudes sind.
Meine damalige Schule stammt aus den 1870er Jahren. Ich hatte in 12 Jahren 2-3 x hitzefrei.
Im gleichen Ort in einer anderen Schule aus den 70ern war jedes Jahr im Sommer an mehreren Tagen frei.
Eine vernünftige Regelung wäre eher, die Bausubstanz und/oder Ausstattung der Schulen adäquat zu gestalten. Da hitzefrei aber billiger ist, wird es vmtl in Zukunft öfter frei geben.
Also die allermeisten Tage mit so großer Hitze fallen doch sowieso in die Sommerferien. Von daher würde sich das in Grenzen halten.
Die Alternative wäre wie im Ausland flächendeckend Klimaanlagen einzubauen. Sorry, aber bei so großer Hitze ist Unterricht meiner Meinung nach nicht zumutbar. Übrigens gibt es auch im Arbeitsleben Hitzeschutzvorgaben