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Bin ich nun von der Polizei für immer abgelehnt?

Die vom potentiellen Dienstherrn erwartete Vorbildfunktion in Bezug auf

ein regelkonformes Wohlverhalten ist von Ihnen im geforderten Maß nicht

zu erwarten, was zum derzeitigen Stand an Ihrer charakterlichen Eignung

für den Polizeiberuf begründet zweifeln lässt. Der Vorfall ereignete sich

circa ein halbes Jahr vor Ihrer Bewerbung. Die Zeit zwischen der

Verfehlung und der geplanten Einstellung ist im Verhältnis zur Schwere

der Tat zu sehen. Zum angestrebten Einstellungszeitpunkt in den

Polizeivollzugsdienst würden die Vorfälle weniger als 2 Jahre

zurückliegen. Dies ist eine zu kurze Zeit für einen Reifeprozess, der eine

positive Charakterentwicklung annehmen lassen würde. Dass bei Ihnen

eine hinreichende Kompensation stattgefunden hat, die bis zum

potentiellen Einstellungstermin zu einer nachhaltigen

Verantwortungsübernahme führt, ist fortwährend zweifelhaft bzw. kann

zum jetzigen Zeitpunkt nicht positiv prognostiziert werden.

Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: Zweifel an der charakterlichen

Eignung können auch aus einem Ermittlungsverfahren abgeleitet werden.

Die Behörde ist allerdings an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft

bzw. des Gerichts nicht gebunden. Eine strafrechtliche Verurteilung ist

folglich nicht erforderlich, vgl. OVG NRW Beschluss vom 16.12.2021- 6 B

1461/21.

b)

Dabei weise ich darauf hin, dass bei Vorliegen mehrerer Verfehlungen,

jede für sich betrachtet zu Zweifeln an Ihrer charakterlichen Eignung führt.

c)

Vorliegend habe ich mein Ermessen fehlerfrei und im Einklang mit der

geltenden Rechtslage ausgeübt.

Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Entscheidung, bedanke mich für das

dem Polizeiberuf entgegengebrachte Interesse und wünsche Ihnen für

den weiteren Lebensweg alles Gute.

Für immer abgelehnt 54%
Nicht für immer abgelehnt 46%
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