Betreuung – die besten Beiträge

Kann eine gesetzliche Betreuung das Bestellen im Internet gänzlich verbieten (siehe Text)?

Habe mir für nur 89 EUR ein Metallbett bestellt, da meines 10 Jahre alt war und leider defekt. Das Bett wird per DPD geliefert und daher ist ein Annahme verweigern online nicht möglich. Zumindest wüsste ich nicht wie. Eigentlich bin ich nicht verpflichtet, es mit meiner gesetzlichen Betreuung abzuklären, wenn ich was bestelle. Sie lässt mir da schon mehr Freiheiten als meine ehemalige gesetzliche Betreuung. Und ein Bett ist ja keine sinnlose Investition. Nun ist das Budget aber ein wenig knapp und das Ersparte fast weg. Allerdings kommt ja die Grundsicherung in den nächsten Tagen wieder neu aufs Konto. Ich bekomme extra Geld zum Leben. Da mein Toilettensitz auch defekt war, schon seit 1 Jahr, musste ich ihn auch heute endlich mal austauschen. Das heißt, ich habe auch mehrere Ausgaben momentan. Den Toilettensitz kann ich selber allerdings bezahlen, aber das Bett nicht. Leider habe ich erst hinterher meine Betreuung in Kenntnis gesetzt. Hoffe, sie kann das mit dem Geld irgendwie bezahlen. Meint ihr, die kann mir das Bestellen gänzlich verbieten? Normalerweise ist sie nämlich auf meiner Seite, habe ich das Gefühl zumindest und es wurde echt kein Müll bestellt. Sie hat allerdings ein Einwilligungsvorbehalt, das heißt sie kann die Sachen wieder zurückschicken oder irgendwas veranlassen. Aber kann sie mir das Bestellen auch gänzlich verbieten, davor habe ich nämlich echt Angst? Ich brauche die Sachen wirklich!!!

Internet, Leben, Menschen, Gesetz, Behinderung, Bestellung, Betreuung, Betreuungsrecht, Erwachsene, Gesellschaft, Gesetzeslage, Verbot, annahme verweigern, Metallbett

Darf eine Grundsicherungsempfängerin Erbe ausschlagen?

Kind B und C sowie Mutter kaufen gemeinsam ein Haus.

Kind A will nicht mitmachen - will ungebunden sein auch aus beruflichen Gründen.

Kind A wird Pflegestufe 5 (=Wachkomma) und wird fortan in dem Haus gemeinsam von Kind A und B ohne Pflegedienst aufopfernd gepflegt.

Mutter stirbt.

Im Testament hat sie Kind B und C zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Ferner hat sie ausführlich im Testament noch erklärt, warum Kind A nichts erben soll. In der Begründung steht, das Kind B und C sonst das Haus verkaufen müssten und damit eine Pflege wie bisher für Kind A nicht mehr erbracht werden könnte.

Das heißt: Kind A würde durch Einforderung des Pflichtteiles sich selbst schaden.

Gesetzliche Betreuerin fordert Auszahlung des Pflichtteiles.

Ergänzung: Dieses Haus ist weitgehend barrierefrei

Folgende Maßnahmen wurden getätigt.

  • Kind A bekommt größtes und schönstes Zimmer da so Umgang mit Patientenlifter und andere Pflegemaßnahmen leichter sind und sie mit dem großen Panoramafenster einen Blick in die freie Natur hat.
  • Alle Pflege Hilfsmittel die man nur denken kann sind vorhanden inkl. Deckenlift im Badezimmer.
  • Schon vor dem Erbfall haben Kind B und C Klimaanlage und Notstromversorgung angeschafft.
  • Pflegeaufwand ist - laut Pflegebericht - größer als die Anzahl der Wochenstunden also größer 168 Stunden/ Woche Grund ist, dass eine 24 Stundenpflege für erforderlich erachtet wurde + einige Tätigkeiten die man nur zu zweit ausführen kann.
  • Tag- und Nachtwache sind sichergestellt
  • täglich zweimalige Mobilisierung in den Rollstuhl
  • regelmäßige Ausflüge z.B. auch zur Bundesgartenschau mindestens einmal die Woche außer im Winter aber auch da gibt es Spaziergänge nur deutlich kürzer

Kein noch so gutes Pflegeheim könnte diesen Betreuungsaufwand leisten.

Muss meine Schwester den Pflichtteil einfordern, damit das Amt für Grundsicherung diesen verwerten kann?

HILFSWEISE FRAGE:

Könnte Pflichtteil auch mit Wohnrecht ausgeglichen werden.

Da sie bereits vor dem Erbfall hier wohnte, handelt es sich doch nach dem Erbfall als selbst genutztes Wohneigentum. Damit dürfte es doch keiner Verwertung unterliegen.

Im Moment zahlt sie Miete die vom Sozialamt bestritten wird.

Da sie auf das Pflichtteil beschränkt ist, würde es im Erbfall letztlich auf einen halben Mieterlass hinauslaufen - oder sehe ich das falsch?

Finanzen, Geld, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Betreuung, Betreuungsrecht, Grundsicherung, Sozialamt, Bürgergeld

Meistgelesene Beiträge zum Thema Betreuung