Bedarfsgemeinschaft – die besten Beiträge

Zusammenziehen (soll ich?) - rechtliche Konsequenzen?

Früher war alles so einfach... Da war es Liebe, man hatte nix... und ist zusammengezogen...

...dann kamen Kinder, man heiratete, trennte sich irgendwann und hatte fortan kein unbeschwertes Leben mehr. Ansprüche, Zank und viel viel Geld, welches Anwälte und Gerichte verbrannten.

Heute: Die Rente ist geteilt, der Zugewinn ausgezahlt, Eheunterhalt abgehakt, die Kinder sind groß, allerdings finanziell noch nicht unabhängig.

Und nun kommt eine neue Frau (Wochenendbeziehung seit 3 Jahren) und möchte gern mit dir zusammenziehen bzw. bei dir einziehen (ich habe ein eigenes, viel zu großes, weitgehend schuldenfreies Haus). Ich hadere aufgrund gemachter Erfahrungen, kann die Entscheidung einfach nicht mehr rein aus romantischen Gründen treffen.

Ich möchte auf keinen Fall mich irgendwann noch einmal über Geld, oder gar Versorgungsfragen vor Gericht, oder auch so, streiten müssen.

Die Rechtsprechung geht immer mehr dazu über eheähnliche Verhältnissen gleiche, oder ähnliche Rechte einzuräumen, wie der Ehe. Ich lese von Bedarfsgemeinschaften, Partnerschaftsverträgen und dem Tipp, sich anwaltlich beraten zu lassen, ggf. notarielle Vereinbarungen zu treffen.

Ich bin noch nicht so tief in der Materie, aber beim Thema Bedarfsgemeinschaft kann das z.B. auch Auswirkungen auf mögliche Unterhaltsleistungen für meine Kinder (haben bei mir gewohnt, wollen jetzt aber eine WG gründen) haben. Will man mit sowas seine neue Beziehung belasten?

Aber auch aus einer Beziehung erwachsen Ansprüche. Frau sagt: "ich hab ihm den Haushalt gemacht, den Rücken freigehalten, sein Haus mit renoviert...". Plötzlich kommt ein gewiefter Anwalt, bewertet das in Euro und zerrt dich vor Gericht...

Bei einem Freund, der in gesetztem Alter auch eine neue Beziehung eingegangen ist, konnte ich mitverfolgen, dass sich Frau nach relativ kurzer Zeit Sorgen um Ihre Absicherung gemacht hat, insbesondere falls Mann etwas passiert (auch er hatte 2 Kinder, welche im Fall X erbberechtigt gewesen wären). Erst hatte er ihr ein Wohnrecht im Falle seines Ablebens zugesichert, kurze Zeit danach hat sie ihn überredet zu heiraten. Das wiederum führte zu Konflikten mit seinen Kindern.

Da meine Freundin als Alleinerziehende (Kinder nicht mehr unterhaltsberechtigt) und Selbstständige keine Altersversorgung aufbauen konnte, ist das natürlich für sie auch ein Thema, bzw. könnte es werden. Auch ließ sie durchblicken, bei Wegfall der eigenen Miete vielleicht nicht mehr soviel arbeiten zu wollen.

Nun stehe ich da! Ich bin mir nicht einmal sicher, ob ich 24/7 in einer Beziehung aushalte. Mit Ausnahme meiner ca. 10jährigen Beziehung zu meiner Ex-Ehefrau, hab ich immer als Single bzw. als Alleinerziehender gelebt und mich/uns umsorgt.

Es zu lassen bedeutet aber auch allein zu sein, was vielleicht im fortgeschrittenen Alter auch nicht so gut ist (bin 58). Darüberhinaus ist die Fragestellung ein gemeinsames Leben zu planen für meine Freundin essentiell - insbes. was die Beziehung betrifft.

???????????? Was tun?????????????

Recht, Unterhalt, Bedarfsgemeinschaft, Partnerschaft

Kann man als BaföG Empfänger wegen Änderung in der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern zeitweilig weiter Unterstützung durch Bürgergeld erhalten?

Ein Bekannter von mir hat zwei Töchter, die beide bei ihm wohnen und am Wochenende bei ihrer Mutter sind. Er selbst ist Bezieher von BaföG, den ganzen Tag unterwegs und hat kaum Zeit für die Mädchen.

Da er unter extremen Stress steht und der Tag immer nur aus hin und her hetzen besteht, haben er und die Mutter der Kinder abgesprochen, dass die Mutter, die nur teilzeit arbeitet, von nun an unter der Woche die Mädchen betreuen soll. Sie würden also zu ihr ziehen. Er würde die Kinder in Zukunft besuchen und auch ab und an am Wochenende gern zu sich nehmen.

Momentan bekommt er wie gesagt BaföG für sich selber und ALG ll bzw. Bürgergeld für die Kinder. Er ist nur berechtigt dieses Geld aufstockend zu erhalten wegen der Kinder.

Nun ist er sich nicht sicher wie es sich nach dem Umzug der Mädchen zur Mutter verhält. Er hat dann eigentlich keinen Anspruch mehr auf ALG ll/Bürgergeld und beide Kindergelder fallen dann auch weg. Die Miete (4 Raum Wohnung) ist aktuell so hoch wie sein BaföG. Er hätte also nichts zum leben übrig. Er könnte noch nicht mal den Strom bezahlen. Normalerweise würde ja das Jobcenter (nach meiner Kenntnis) noch für 3 Monate die Miete übernehmen, wenn plötzlich 2 Personen ausziehen, da man ja auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und dann in der Zeit in eine kleinere Wohnung umziehen kann. So ist das zumindest wenn man selbst Anspruch hat.

Da er aber nach dem Auszug der Kinder eben keine Berechtigung mehr auf ALG ll/Bürgergeld besteht, würde das nicht mehr greifen, oder? Er ist sich sehr unsicher, weil er ja leider nicht vor Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung kommt, aber die Kosten hat. Er hat keinerlei Ersparnisse um die Kosten selbst zu tragen. Gibt es eine Möglichkeit auf Unterstützung für den Übergang? 

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

LG

Kinder, Wohnung, Miete, ALG II, Arbeitsamt, Auszug, Azubi, BAföG, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Sozialamt, Sozialhilfe, Wohngeld, Wohngemeinschaft, Bürgergeld, KDU, wohnkosten

Bürgergeld nach einer Trennung, Unterhalt vom Expartner?

Ich habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Wir wohnen zusammen und haben eine gemeinsame 3 jährige Tochter. Ich arbeite derzeit 20 Stunden die Woche. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich suche mir nun wieder eine eigene Wohnung und möchte ALG2 beantragen um zusätzliche Unterstützung zu erhalten und vielleicht sogar eine Erstaustattung zu beantragen. Dass er Unterhalt zahlen muss und Unterhalt angerechnet wird, sowie Kindergeld (mittlerweile? Damals galt dies als Sozialleistung und wurde nicht angerechnet? Ist das noch so? Bürgergeldrechner sagt nein) und natürlich mein Einkommen abzüglich der 100 Euro Freibetrag und 20%.

Nun meine Frage/n:

Muss er Unterhalt für mich zahlen, da er ein höheres Einkommen hat, obwohl wir getrennt sind und leben?

Kann ich bereits jetzt Alg2 erhalten obwohl wir noch zusammen sind und er wird nicht mit in meine Bedarfsgemeinschaft gerechnet? Ich denke es vereinfacht auch die Wohnungssuche und die Übersicht die man dann letztendlich über seine Finanzen hat.

Hab ich überhaupt Anspruch? Mein Einkommen liegt im Monat bei ca netto 700 Euro. Plus Kindergeld und Unterhalt.

Sorry für die doofen Fragen. Ich hab natürlich im Internet recherchiert aber teils unterschiedliche Antworten erhalten, vielleicht hat jemand exakt die gleiche Situation erlebt und kann mir helfen.

Liebe Grüße

Kinder, Geld, Arbeitslosengeld, Beziehung, Unterhalt, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Jugendamt, Kindergeld

Gehöre ich zu der Bedarfsgemeinschaft oder nicht?

Hallo zusammen,

ich bin 19 Jahre alt, habe eine Vollzeit-Beschäftigung und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Eltern beziehen momentan Hatz IV.

Heute haben sie einen Brief vom Jobcenter bekommen, in dem Folgendes aufgefordert wird:

  • All meine Lohnzetteln von Oktober 2021 bis Februar 2022
  • Ausgefüllte Einkommenbescheinigung von meinem Arbeitsgeber

Bevor ich angefangen habe zu arbeiten, habe ich mich im Internet erkundigt und es stand folgendes im Internet:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht

  • Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können,
  • verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern zusammen wohnen,
  • dauernd getrennt lebende (Ehe-)Partner.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html#:~:text=die%20Eltern%20bzw.,des%20Elternteils%20geh%C3%B6rt%20zur%20Bedarfsgemeinschaft.

Dann dachte ich, dass es nichts angerechnet wird, wenn ich arbeiten gehe. Ich habe damals extra beim Jobcenter angerufen und danach gefragt, die Frau meinte, dass es ja auch stimmt und dass es nichts angerechnet wird. Seitdem kam auch nichts vom Jobcenter und ich habe ab Oktober auch keine Leistungen mehr bezogen.

Ich habe vorhin beim Jobcenter angerufen und es wurde mir gesagt, dass in dem obengenannten Gesetz mit "Kinder" Kinder, die unter 15 Jahre alt sind, gemeint ist und dass ich jedoch verpflichtet bin, alle Lohnzetteln vorzulegen und dass mein Einkommen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.

Was soll ich tun? Bitte um Hilfe.

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium

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