Bedarfsgemeinschaft – die besten Beiträge

Jobcenter arbeit?

Hallo also ich bin 22 Jahre und fange nächste Woche mit meiner arbeit an so nun das problem ich wohne bei meiner Mutter die harz4 bezieht mit uns wohnen meinen 2 Brüder und meine kleine Schwester mein ältester Bruder ist aus der Bedarfsgemeinschaft schon raus da ich 1900 Euro brutto bekommen würde hat sich meiner Mutter schlau gemacht beim jobcenter und dort angerufen und die meinten ich Falle nicht aus der Bedarfsgemeinschaft raus mein ganzen Gehalt wird auf alle anderen Personen mit angerechnet ich bin der meinung das jobcenter verarscht ein den ich würde dann nur für 100 euro arbeiten gehen wegen Freibetrag es war den sogar egal das mir ein Freibetrag zusteht es würde also so hinaus laufen das sich mein komplettes netto gehalt also ungefähr 1200 auf alle anderen personen verteilen und wir dann weniger bekommen ist das wirklich so korrekt

Demnach hätte ich noch eine anderen Idee wenn ich mich bei meiner Mutter als untermieterin anmelde dann bin ich doch zu 1000% aus der Bedarfsgemeinschaft raus oder und es würde doch nur mein Anteil vom jobcenter fehlen ? Oder Den würde ich ihr natürlich geben aber sie meinte das jobcenter würde dann auf irgendein anderes Kind zurückgreifen z.b bei mein arbeitslosen Bruder und würde bei ihn dann mehr abziehen und sie würde weniger bekommen ich bitte um hilfe

Und bitte keine Antworten mit dann zieh doch aus ich muss hier noch ne weile wohn bleiben aus bestimmte Gründe

Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter

Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen

Bedarfsgemeinschaft ist scheiße ..?

Hallo,

mit diesen Thema weiß ich einfach nicht wohin ich damit gehen kann (habe keine Freunde und komme mit meinen Eltern auch nicht so wirklich klar) .. deswegen frage ich euch

ich bin 20 und mache zurzeit mein fachabi nach. ich lebe mit meinen beiden Eltern und meinen jüngeren Bruder (16 macht dieses Jahr sein Abschluss) in einer bedarfsgemeinschaft. Mit meinem Vater habe gesprochen, dass ich meinen Führerschein machen möchte und ich mir ein neues Handy zu legen möchte - deswegen wollte ich selbst Hand legen und dafür arbeiten. Mir aber war aber nicht bewusst das zum Teil für das was ich arbeite mein Geld auf diese Familie angerechnet (zählt ja auch für meinen Bruder) und ich dann bei einem 450€ Job , 100 Freibetrag und wieder 20% abzogen wird = ich nur noch 170€ habe. mit 170€ Könnte ich mir ja ein neues Handy holen nichts aber dafür. Das Kindergeld ist nicht für mich gedacht - ich aber mein Vater gefragt habe ob das Kindergeld dann dafür verwendet werden kann er aber nein sagt (weil er es für eine Reise spart, wo ich aber nicht mitgehen will und nicht muss, er mich aber zwingend würde)

er würde mir kein handy kaufen, weil es wahrscheinlich angerechnet wird er aber nicht mir sagen weil ich ja noch nichts vom ,leben weiß‘ (meinte er) das ist kindisch ..

ich würde ausziehen geht aber nicht, da es meiner Familie noch mehr schaden würde

meine Mutter ist psychisch krank und es ist alles zu viel

Wie komme ich an Geld ran wo man irgendwie trotzdem 450 verdienen kann ? Was kann ich tun in so einer Situation ? Kann ich irgendwie ausziehen

(ein Kleingewerbe wollte ich auch beantragen, ich aber nicht mal die materialen mir leisten kann und es wahrscheinlich auch angerechnet wird)

es gibt schlimmere Probleme aber das belastet mich sehr .. ich bin froh das ich überhaupt ein Dach über dem Kopf hab

Danke im Vorraus

Leben, Zukunft, Kommunikation, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Ratschlag, Sozialleistungen, Ausbildung und Studium

Auszug aus Bedarfsgemeinschaft, danach Kündigung - weiteres Vorgehen?

Guten Abend liebe Community!

Ich habe ein spezielles Anliegen, zu dem ich im Internet keine konkrete Antwort finden konnte.

Folgende Sache:

Meine Mutter bezieht ALG II, ich habe die ganze Zeit mein Abitur gemacht, mich dann allerdings von einem dualen Studium (ich besitze bereits die Fachhochschulreife) verleiten lassen. Nun habe ich mein Abitur mit einem Schnitt von 1,5 abgebrochen (ich weiß, dumme Entscheidung!). Ich habe in der Übergangszeit zum Studium bei dieser Firma ein Arbeitsverhältnis mit guter Vergütung angetreten. Ich bin also zum 01.04.21 ausgezogen in eine eigene Wohnung, da ich mir das leisten kann. Nun habe ich gemerkt, dass der Job eine absolut falsche Interpretation meinerseits war, weswegen ich dort innerhalb der Probezeit gekündigt habe und den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Das ist auch alles schon geklärt! Die Frage ist jetzt allerdings folgende: Natürlich kann ich mir nun keine eigene Wohnung mehr leisten. Ich müsste also einen Antrag beim Jobcenter stellen, dass ich ebenfalls ALG II beziehen darf. Das ist ebenfalls kein Problem, wurde abgeklärt. Nun möchte ich allerdings nicht zurück nach Hause ziehen, sondern meine Wohnung, in der ich auch offiziell gemeldet bin, wohnen bleiben. Dazu müsste das Jobcenter allerdings die Miete zahlen. Ich bin 21 Jahre alt. Normalerweise darf man U25 nur mit Zustimmung des Jobcenters (Vorliegen wichtiger Gründe, diese liegen bei mir aber nicht vor) ausziehen. Ich habe diese Zustimmung aber nicht gebraucht, da ich mich ja gänzlich vom Jobcenter abgemeldet habe. Die Frage ist nun: Da ich ja offiziell ausgezogen bin und damit keine Pflichtverletzung beim Jobcenter entstand - muss ich nun wieder zurückziehen, oder darf ich in meiner Wohnung bleiben, trotz dass ich U25 bin, da ich ja offiziell ausziehen durfte und zum anderen bei der Antragstellung, also jetzt, keine Sozialleistungen beziehe. Die Kosten der Wohnung unterbieten im Übrigen bei Weitem den Satz, den das Jobcenter bereit ist zu zahlen. Daran läge es also nicht. Es kommt nur darauf an, ob ich meine Wohnung behalten darf oder trotzdem wieder zurückziehen muss. Im Internet steht zu exakt diesem Sachverhalt nichts. Aktuell warte ich auf Rückruf des Jobcenters, aber ich müsste es zeitnah wissen und auf deren Rückruf ist nicht immer so Verlass. ;-)

Besten Dank für eure zahlreichen Antworten bereits vorab und bleibt alle gesund!

Viele Grüße
Holz123

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Kostenübernahme, Ausbildung und Studium

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