Guten Abend zusammen.
Vorhin hatte ich meine erste Autopanne; mein Keilriemen hat den Geist aufgegeben, weshalb ich nicht weiterfahren konnte ohne mein Motor zu beschädigen.
Durch meine Versicherung habe ich nun keine freie Wahl bei Garagen, was bedeutet, dass ich zu den Partnergaragen der Versicherung gehen muss. Die einzige Partnergarage in der Nähe vertritt jedoch nicht meine Marke auch nicht die Übermarke meines Autos.
Da es sich hierbei jedoch um eine Partnerwerkstatt von meiner Versicherung handelt, wollte ich nachfragen, ob jemand hoffentlich weiss ob die Garage mein Auto auch dann reparieren muss, wenn sie die Marke nicht vertritt?
Wenn ich nicht zu einer Partnergarage gehen würde, würde sich der Selbstbehalt erhöhen bei schäden.
Vielen Dank für die Antworten